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Steuern in Spanien

Ein Leitfaden zu den Sätzen 2026: Ansässigkeit, Einkommensteuer und Sozialversicherung, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, die Sonderregelung für Zuzügler, Immobilien- und Vermögensteuer, Nichtansässige und Abkommen mit Deutschland und anderen Ländern.

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19–47 %Einkommensteuer
25 %Unternehmensteuer
21 %Mehrwertsteuer
Steuern in Spanien

Spanien besteuert Ansässige auf das Welteinkommen nach einem progressiven Tarif: 19–47 % auf Gehalt und in manchen Regionen mehr, 19–30 % auf Kapitalerträge, während zuziehende Fachkräfte die Sonderregelung mit pauschal 24 % wählen können.

Steuersätze in Spanien 2026 auf einen Blick

Eine kurze Übersicht über die Sätze 2026; Details und Rechenbeispiele folgen unten.

SteuerSatz 2026Wer zahlt und worauf
Einkommensteuer, allgemeine Einkünfte19–47 %Ansässige auf das Welteinkommen: Gehalt, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Miete, Renten. Der Spitzensatz reicht je nach Region von 45 % bis etwa 54 %
Einkommensteuer, Kapitalerträge19–30 %Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aus Aktien, Immobilien und Kryptowerten
Sonderregelung für Zuzügler24 % bis 600.000 €, darüber 47 %Neue Ansässige, die 5 Jahre nicht in Spanien gelebt haben, für das Ankunftsjahr und die folgenden 5
Einkommensteuer für Nichtansässige24 %, 19 % für Ansässige der Europäischen Union und des Europäischen WirtschaftsraumsEinkünfte von Nichtansässigen aus spanischen Quellen; Dividenden, Zinsen und Gewinne 19 %
Körperschaftsteuer25 %Die meisten Unternehmen; 2026 kleine Unternehmen 23 %, Kleinstunternehmen 19 % und 21 %, neue Unternehmen 15 % für die ersten beiden Gewinnzeiträume
Mehrwertsteuer21 %, 10 %, 4 %Keine Registrierungsschwelle, Mehrwertsteuer ab der ersten Rechnung; die Kanaren erheben stattdessen eine eigene lokale Steuer
Sozialversicherung Arbeitnehmer6,5 %Auf das Gehalt bis zur Höchstgrundlage von 5.101,20 € im Monat
Sozialversicherung Arbeitgeber30,65 % plus UnfallsatzAuf dieselbe Grundlage; seit 2025 gilt darüber ein Solidarbeitrag, 2026: 1,15–1,46 %
Beiträge von Selbstständigen31,5 % der gewählten Grundlage15 Stufen nach Nettoeinkommen, etwa 206–607 € im Monat; im ersten Jahr 80 €
Grunderwerbsteuer auf gebrauchte Wohnungenvon 6 % bis 10 % und mehrZahlt der Käufer, den Satz legt die Region fest; Neubauten tragen 10 % Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer
Vermögensteuer und Solidaritätssteuer0,2–3,5 % und 1,7–3,5 %Ansässige mit Nettovermögen über 700.000 €; die Solidaritätssteuer greift über 3 Millionen €
Erbschaft- und Schenkungsteuer7,65–34 % nach dem staatlichen TarifZahlt der Empfänger; Regionen gewähren große Entlastungen, Madrid gibt Ehepartnern und Kindern 99 % Ermäßigung

Das spanische System arbeitet auf zwei Ebenen. Die Hälfte der Einkommensteuer, die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer auf gebrauchte Immobilien liegen bei den autonomen Gemeinschaften, jede mit eigenen Sätzen und Entlastungen, deshalb wird dasselbe Gehalt in Madrid und Valencia unterschiedlich besteuert, während das Baskenland und Navarra eigene Steuergesetze haben. Prüfen Sie eine allgemeine Zahl immer anhand der Regeln der Region.

Nennt ein älterer Leitfaden einen Spitzensatz von 28 % auf Kapitalerträge oder pauschal 25 % für alle kleinen Unternehmen, stammt er aus der Zeit vor dem Gesetz 7/2024. Ab 2025 stieg der Spitzensatz auf Kapitalerträge auf 30 %, und die Körperschaftsteuer für kleine und Kleinstunternehmen wird nach einem Plan bis 2029 gesenkt.

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Wer in Spanien steuerlich ansässig ist

Ein Ansässiger in Spanien zahlt Einkommensteuer auf das Welteinkommen; ein Nichtansässiger zahlt die Einkommensteuer für Nichtansässige nur auf Einkünfte aus spanischen Quellen. Die Tests stehen in Artikel 9 des Gesetzes 35/2006 über die Einkommensteuer, und einer genügt.

TestWie er funktioniert
Mehr als 183 Tage im KalenderjahrVorübergehende Abwesenheiten zählen als Tage in Spanien, sofern Sie nicht mit einer Bescheinigung eine steuerliche Ansässigkeit anderswo nachweisen
Mittelpunkt der wirtschaftlichen InteressenDer Hauptteil Ihres Geschäfts, Ihrer Tätigkeiten oder Einkünfte liegt direkt oder indirekt in Spanien
FamilienvermutungLeben Ihr Ehepartner (nicht gerichtlich getrennt) und minderjährige Kinder dauerhaft in Spanien, gelten Sie als ansässig, bis Sie das Gegenteil beweisen
Umzug in eine SteueroaseEin spanischer Staatsangehöriger, der in ein Land auf Spaniens schwarzer Liste zieht, bleibt für das Jahr des Umzugs und die folgenden vier Jahre ansässig

Ein geteiltes Jahr gibt es nicht: Sie sind das ganze Kalenderjahr ansässig oder gar nicht. Wer im Frühjahr zuzieht und mehr als 183 Tage bleibt, wird nach nationalem Recht ab dem 1. Januar auf das Welteinkommen besteuert, einschließlich der Einkünfte vor dem Umzug, sofern nicht eine Kollisionsregel eines Abkommens ihn für diese Monate im bisherigen Land ansässig hält.

Ein Aufenthaltstitel und die steuerliche Ansässigkeit sind verschiedene Dinge. Sie können einen spanischen Aufenthaltstitel haben, ohne steuerlich ansässig zu sein, wenn Sie weniger als 183 Tage im Land verbringen und Ihr Mittelpunkt der Interessen anderswo liegt, und Sie können ganz ohne Titel ansässig werden, wenn Sie einfach zu lange bleiben. Wie man Tage zählt und was geschieht, wenn zwei Länder Sie beanspruchen, erklärt unser Beitrag zur 183-Tage-Regel.

Eine doppelte Ansässigkeit lösen die Kollisionsregeln der Abkommen: ständige Wohnung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, dann Staatsangehörigkeit. In der Praxis schaut die spanische Steuerbehörde auf Belege aus dem echten Leben wie die Eintragung im Melderegister, einen Mietvertrag, Nebenkostenrechnungen, die Schule der Kinder und Kontobewegungen. Ohne Ansässigkeitsbescheinigung des anderen Landes ist es sehr schwer zu beweisen, dass Sie nicht ansässig sind.

Steuerliche Ansässigkeit in Spanien: wie Sie ansässig werden und Tage zählen

Spanien macht Sie mit mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr ansässig. Das Finanzamt zählt vorübergehende Abwesenheiten ebenfalls als Tage in Spanien, sofern Sie keine Ansässigkeitsbescheinigung eines anderen Landes haben. Zwei Monate in der Heimat setzen die Zählung nicht zurück.

Es gibt auch eine Abkürzung ohne Tage: ein Hauptgeschäft oder Haupteinkommen in Spanien oder ein Ehepartner und minderjährige Kinder, die hier leben. Ein Ansässiger zahlt progressive Einkommensteuer auf das Welteinkommen, ein Nichtansässiger nur auf spanische Einkünfte. Den Status bestätigt eine Bescheinigung der spanischen Steuerbehörde.

Das Gesetz hindert Sie nicht, den Status selbst zu bestätigen. Fehler kosten aber mehr: eine Familie in Madrid und 150 Tage im Land können Ihnen leicht eine Ansässigkeit verschaffen, von der Sie nichts wussten. Die Begleitung durch Murblz beseitigt diese Risiken: Wir zählen die Tage, prüfen Ihre Bindungen und besorgen die Bescheinigung. Wir garantieren professionelle Arbeit und einen transparenten Ablauf und in den meisten Fällen ein Ergebnis beim ersten Antrag.

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183-Tage-Rechner

Rechner für die steuerliche Ansässigkeit für Spanien

Geben Sie Ihre Reisedaten ein: Der Rechner zeigt für Spanien, ob Sie heute und zum Jahresende steuerlich ansässig sind und wie viele Tage bis zur Schwelle bleiben.

Das Zählen nach Daten braucht JavaScript. Unten stehen dieselben Regeln nach Ländern.

Einkommensteuer: Tarife, Freibeträge und ein Gehaltsbeispiel

Die Einkommensteuer teilt Einkünfte in zwei Körbe. Die allgemeine Grundlage umfasst Gehalt, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Miete und Renten und wird nach einem progressiven Tarif mit einer staatlichen und einer regionalen Hälfte besteuert. Die Kapitalgrundlage umfasst Dividenden, Zinsen und Gewinne aus Aktien, Fonds, Immobilien und Kryptowerten, mit einem Tarif für das ganze Land.

Allgemeine Einkünfte: der kombinierte Tarif 2026

Bemessungsgrundlage, €Satz in der StufeSteuer zu Beginn der Stufe, €
0–12.45019 %0
12.450–20.20024 %2.365,50
20.200–35.20030 %4.225,50
35.200–60.00037 %8.725,50
60.000–300.00045 %17.901,50
über 300.00047 %125.901,50

Die staatliche Hälfte beträgt überall 9,5–24,5 %, die regionale unterscheidet sich je nach Gemeinschaft. Der kombinierte Tarif oben wird für den Lohnsteuerabzug genutzt und entspricht der endgültigen Steuer überall, wo der regionale Tarif dem staatlichen folgt. Kombinierte Spitzensätze 2026: Madrid 45 %, Andalusien 47 %, Katalonien 50 %, die Region Valencia etwa 54 %. Die Wahl der Region ist auch eine Steuerentscheidung.

Kapitalerträge

Kapitalgrundlage, €Satz 2026
0–6.00019 %
6.000–50.00021 %
50.000–200.00023 %
200.000–300.00027 %
über 300.00030 %

Der Spitzensatz stieg 2025 von 28 % auf 30 %. Kapitalverluste werden innerhalb der Kapitalgrundlage mit Gewinnen verrechnet, ein ungenutzter Rest wird vier Jahre vorgetragen.

Freibeträge und Abzüge

Der persönliche Freibetrag beträgt 5.550 € im Jahr, ab 65 Jahren 6.700 € und ab 75 8.100 €. Er wird nicht von der Grundlage abgezogen, sondern von der Steuer: Der Tarif wird auf den Freibetrag angewendet und dieser Betrag von der Steuer auf die volle Grundlage abgezogen. Angestellte ziehen zudem ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge und pauschal 2.000 € sonstige Ausgaben ab. Es gibt zusätzliche Freibeträge für Kinder, ältere Eltern und Behinderung.

Ab 2026 erhalten Geringverdiener eine Gutschrift von bis zu 590,89 €. Sie gilt voll für Arbeitseinkünfte bis 17.094 € im Jahr, also den Mindestlohn von 1.221 € bei 14 Zahlungen, und sinkt bis 20.048,45 € auf null. Mindestlohnempfänger zahlen damit keine Einkommensteuer, und alles im Jahr Einbehaltene kommt mit der Erklärung zurück.

Ins Ausland entsandte Mitarbeiter erhalten eine eigene Entlastung: Gehalt für Tage, die physisch außerhalb Spaniens für ein nichtansässiges Unternehmen gearbeitet werden, ist nach Artikel 7p des Einkommensteuergesetzes bis 60.100 € im Jahr befreit. Fernarbeit aus Spanien für einen ausländischen Arbeitgeber fällt nicht darunter.

Beispiel: ein Gehalt von 40.000 € im Jahr

Ein Ansässiger, alleinstehend, ohne Kinder, unbefristeter Vertrag, berechnet nach dem kombinierten Tarif.

SchrittBetrag, €
Bruttogehalt40.000
Sozialversicherung Arbeitnehmer, 6,5 %2.600
Sonstige Ausgaben für die Arbeit2.000
Bemessungsgrundlage35.400
Steuer nach Tarif8.799,50
Abzüglich Steuer auf den persönlichen Freibetrag: 5.550 x 19 %1.054,50
Zu zahlende Einkommensteuer7.745
Nettogehalt im Jahr29.655
Nettogehalt pro Monat bei 12 Ratenetwa 2.471
Sozialversicherung Arbeitgeber: 30,65 % plus etwa 1,5 % Unfallsatz für Büroarbeitetwa 12.860
Gesamtkosten des Arbeitnehmers für den Arbeitgeberetwa 52.860

Der Angestellte gibt 10.345 € ab, etwa 25,9 % des Bruttogehalts, davon Einkommensteuer rund 19,4 %. Mit den Beiträgen des Arbeitgebers beträgt die Lücke zwischen den vollen Kosten der Stelle und dem Nettogehalt etwa 44 %. In Madrid wäre die Einkommensteuer auf dieses Gehalt etwas niedriger, in Katalonien höher.

Sozialversicherung: Angestellte, Arbeitgeber und Selbstständige

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in die Sozialversicherung ein. Die Sätze 2026 für einen unbefristeten Vertrag:

PostenArbeitgeberArbeitnehmer
Allgemeine Risiken23,60 %4,70 %
Arbeitslosigkeit5,50 %1,55 %
Lohngarantiefonds0,20 %–
Berufsbildung0,60 %0,10 %
Mechanismus der Generationengerechtigkeit0,75 %0,15 %
Gesamt30,65 %6,50 %
Arbeitsunfälle und Berufskrankheitennach Tätigkeit, etwa 1,5 % für Büroarbeit–

Bei befristeten Verträgen ist der Arbeitslosensatz höher: 6,70 % für den Arbeitgeber und 1,60 % für den Arbeitnehmer. Der Anteil für die Generationengerechtigkeit stieg von 0,80 % im Jahr 2025 auf 0,90 % im Jahr 2026 und soll bis 2029 auf 1,2 % steigen.

Beiträge werden auf das Gehalt bis zu einer Höchstgrundlage von 5.101,20 € im Monat erhoben. Seit 2025 gilt auf Gehalt über dieser Grenze ein Solidarbeitrag, 2026 mit 1,15 % auf den Teil bis 10 % über dem Höchstbetrag, 1,25 % auf den Teil von 10 % bis 50 % darüber und 1,46 % auf den Rest. Den Großteil trägt der Arbeitgeber, und er bringt keine zusätzlichen Rentenansprüche.

Selbstständige: Beiträge nach echtem Einkommen

Seit 2023 zahlen Selbstständige Beiträge in einer von 15 Stufen nach Nettoeinkommen. Der Gesamtsatz 2026 beträgt 31,5 % der gewählten Grundlage, einschließlich des Generationenanteils. Die Stufentabelle für 2026 blieb auf dem Stand von 2025: Das Minimum liegt bei etwa 206 € im Monat für ein Nettoeinkommen bis 670 €, die höchste Stufe beginnt bei etwa 607 € für Einkommen über 6.000 € im Monat. Eine höhere Grundlage innerhalb der Stufe erhöht künftige Leistungen.

Neue Selbstständige zahlen 12 Monate lang pauschal 80 € im Monat, verlängerbar um 12 weitere, wenn das Nettoeinkommen im ersten Jahr unter dem Mindestlohn lag; offen für alle, die in den letzten zwei Jahren nicht als Selbstständige gemeldet waren. Nach der Steuererklärung gleicht die Sozialversicherung die Stufe mit dem tatsächlichen Einkommen ab und fordert die Differenz nach oder erstattet sie.

Beiträge sind ab der Anmeldung monatlich fällig, auch ohne Einkommen, aber bei der Einkommensteuer voll abziehbar.

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Körperschaftsteuer und Dividenden

Spanische Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer auf den weltweiten Gewinn. Die übliche Form für kleine Unternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, seit 2022 mit einem Mindestkapital von 1 €. Das Gesetz 7/2024 führt schrittweise niedrigere Sätze für kleinere Firmen ein.

Art des Unternehmens20252026202720282029+
Regelsatz25 %25 %25 %25 %25 %
Kleine Unternehmen, Umsatz bis 10 Millionen €24 %23 %22 %21 %20 %
Kleinstunternehmen, Umsatz bis 1 Million €: die ersten 50.000 € Gewinn21 %19 %17 %17 %17 %
Kleinstunternehmen: Gewinn über 50.000 €22 %21 %20 %20 %20 %
Neue Unternehmen: erster Gewinnzeitraum und der folgende15 %15 %15 %15 %15 %

Der Satz für neue Unternehmen schließt Unternehmen aus, die vor allem passives Vermögen halten. Innovative junge Unternehmen mit zertifiziertem Status zahlen 15 % für vier Zeiträume ab dem ersten Gewinnjahr, mit Bedingungen zum Alter des Unternehmens und dem Verzicht auf Ausschüttungen. Diesen Status und das Gründervisum behandeln wir auf der Seite Gründervisum für Spanien.

Unternehmen mit einem Umsatz ab 20 Millionen € dürfen nicht weniger als 15 % der Bemessungsgrundlage zahlen, eine nationale Mindeststeuer. Konzerne mit einem Umsatz ab 750 Millionen € unterliegen der globalen Mindeststeuer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von 15 %, eingeführt mit demselben Gesetz 7/2024.

Dividenden und die volle Steuerlast

Ein spanisches Unternehmen behält auf Dividenden an ansässige Privatpersonen 19 % ein. Das ist eine Vorauszahlung, die endgültige Steuer wird nach dem Kapitaltarif von 19–30 % berechnet. Dividenden, die ein Unternehmen von Tochtergesellschaften erhält, an denen es mindestens 5 % seit mindestens einem Jahr hält, sind zu 95 % befreit, ein effektiver Satz von etwa 1,25 %.

Beispiel: Ein Kleinstunternehmen mit einem Gewinn von 100.000 € im Jahr 2026 schüttet seinen gesamten Nettogewinn an einen ansässigen Eigentümer aus.

SchrittBetrag, €
Gewinn vor Steuern100.000
Körperschaftsteuer: 19 % auf 50.000 und 21 % auf 50.00020.000
Verfügbarer Nettogewinn80.000
Einkommensteuer auf Dividenden: 19 % auf 6.000, 21 % auf 44.000, 23 % auf 30.00017.280
Bleibt dem Eigentümer62.720
Gesamtsteuer auf den Gewinn37,3 %

Als persönliches Einkommen eines Selbstständigen würde dasselbe Geld einem Grenzsteuersatz von 45–47 % plus Beiträgen unterliegen. Eine Firma lohnt sich bei höheren Einkommen und wenn Gewinn reinvestiert wird, kostet aber mehr im Unterhalt. Unsere Leistung Firmengründung in Spanien übernimmt die Gründung, und Sie brauchen auch ein Geschäftskonto.

Die jährliche Körperschaftsteuererklärung (Formular 200) ist 25 Tage nach Ablauf von sechs Monaten ab Ende des Geschäftsjahres fällig, also am 25. Juli bei einem Kalenderjahr. Vorauszahlungen (Formular 202) erfolgen in den ersten 20 Tagen im April, Oktober und Dezember.

Mehrwertsteuer: 21 %, 10 %, 4 % und keine Schwelle

Der Regelsatz der Mehrwertsteuer beträgt 21 %, mit zwei ermäßigten Sätzen, einem Nullsatz für Ausfuhren und einer Liste von Befreiungen.

SatzWas er umfasst
21 %Die meisten Waren und Dienstleistungen, darunter Beratung, Softwareleistungen, Kleidung und Elektronik
10 %Restaurants und Hotels, Personenverkehr, Verkauf neuer Wohnungen, die meisten Lebensmittel
4 %Brot, Milch, Eier, Obst und Gemüse, Bücher und Zeitungen, Medikamente
0 % mit VorsteuerabzugAusfuhren außerhalb der Europäischen Union, Lieferungen an mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in anderen Staaten der Europäischen Union
Befreit ohne VorsteuerabzugGesundheit, Bildung, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, Wohnungsvermietung, Weiterverkauf von Wohnungen (stattdessen gilt die Grunderwerbsteuer)

Unangenehm ist, dass es keine Registrierungsschwelle gibt. Selbstständige und Unternehmen erheben Mehrwertsteuer ab der allerersten Rechnung und müssen auch bei null Umsatz Erklärungen abgeben. Die Richtlinie der Europäischen Union 2020/285, die den Mitgliedstaaten seit 2025 erlaubt, kleine Unternehmen mit Umsatz bis 85.000 € zu befreien, wurde nicht in spanisches Recht übernommen. Die Europäische Kommission hat Spanien deswegen vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht, und am 26. März 2026 verabschiedete das Parlament eine unverbindliche Entschließung, die die Regelung fordert. Zum Zeitpunkt des Schreibens ist kein Gesetz verabschiedet.

Die Mehrwertsteuererklärung (Formular 303) wird vierteljährlich eingereicht: bis 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 30. Januar für das vierte Quartal, die Jahresübersicht (Formular 390) ist ebenfalls im Januar fällig. Unternehmen mit einem Umsatz über 6.010.121,04 € erklären monatlich. Leistungen, die spanische Unternehmen bei ausländischen Anbietern einkaufen, fallen unter das Umkehrverfahren, und digitale Leistungen an Verbraucher in anderen Staaten der Europäischen Union werden über die einheitliche Anlaufstelle erklärt.

Die Kanaren haben keine Mehrwertsteuer und nutzen eine eigene Steuer mit niedrigeren Sätzen, Ceuta und Melilla eine eigene lokale Steuer. Kleine selbstständige Einzelhändler fallen unter die Regelung mit Ausgleichszuschlag: Der Lieferant schlägt einen Zuschlag auf die Mehrwertsteuer auf, und der Händler gibt keine Mehrwertsteuererklärungen ab.

Noch ein Datum für die Planung: Das Königliche Gesetzesdekret 15/2025 verschob die Pflicht zu manipulationssicherer Rechnungs- und Abrechnungssoftware auf den 1. Januar 2027 für Unternehmen und den 1. Juli 2027 für alle anderen, Selbstständige eingeschlossen.

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Sonderregelungen: Beckham-Gesetz, digitale Nomaden, Gründer und Freiberufler

Spanien kennt keine territoriale Besteuerung und keine Besteuerung erst bei Überweisung ins Land. Die wichtigste Erleichterung für Zuzügler ist die Regelung für zuziehende Arbeitnehmer in Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes, bekannt als Beckham-Gesetz nach David Beckham, einem ihrer ersten Nutzer.

MerkmalWie es funktioniert
Wer infrage kommtAngestellte, auch Fernarbeiter; Geschäftsführer (mit Grenzen bei Beteiligungen an vor allem passive Vermögen haltenden Unternehmen); Unternehmer mit einem innovativen Projekt; hochqualifizierte Fachkräfte bei jungen Unternehmen und in Forschung und Entwicklung
Frühere AnsässigkeitIn den 5 Jahren vor dem Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig
DauerDas Jahr des Umzugs und die folgenden 5 Jahre
AntragFormular 149 innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsbeginn in Spanien
Arbeitseinkünfte24 % bis 600.000 €, darüber 47 %, auf weltweite Arbeitseinkünfte
Dividenden, Zinsen, Gewinne19–30 %, aber nur auf Einkünfte aus spanischen Quellen
Ausländische passive EinkünfteIn Spanien nicht besteuert
VermögensteuerNur auf in Spanien belegenes Vermögen
FamilieEhepartner und Kinder unter 25 können sich anschließen, wenn ihr Einkommen niedriger ist als das des Hauptantragstellers
ErklärungJedes Jahr Formular 151 statt der regulären Einkommensteuererklärung

Die Ersparnis zeigt sich bei hohen Einkommen: Nach unserer Rechnung kostet ein Gehalt von 100.000 € etwa 32.100 € Einkommensteuer nach dem kombinierten Tarif und 24.000 € nach der Sonderregelung. Bei mittleren Gehältern kehrt sich das Bild um, weil die Regelung die Bruttoarbeitseinkünfte ohne Abzüge oder Freibeträge besteuert. Bei 40.000 € beträgt die Steuer nach der Sonderregelung 9.600 €, während der allgemeine Tarif 7.745 € ergibt, wie im Beispiel oben. Für einen alleinstehenden Angestellten ohne Kinder liegt die Gewinnschwelle bei etwa 58.000 €, noch ohne den Vorteil bei ausländischen Einkünften und der Vermögensteuer. Wer die Frist von sechs Monaten versäumt, verliert die Regelung endgültig.

Digitale Nomaden und Gründer

Das Visum für digitale Nomaden erlaubt, in Spanien zu leben und aus der Ferne für ausländische Unternehmen zu arbeiten. Angestellte mit diesem Visum können die Sonderregelung auf Grundlage der Fernarbeit beantragen. Freiberufler melden sich meist als Selbstständige nach dem allgemeinen Tarif an und kommen nur als Unternehmer mit einer als innovativ anerkannten Tätigkeit in die Regelung. Die Visumbedingungen stehen auf unserer Seite Visum für digitale Nomaden in Spanien.

Wie Selbstständige besteuert werden

Ein Selbstständiger zahlt Einkommensteuer nach dem allgemeinen Tarif auf das Nettoeinkommen nach Ausgaben und Beiträgen. Spanische Unternehmen und andere Selbstständige, die seine Rechnungen bezahlen, behalten 15 % als Vorauszahlung ein, im Jahr des Beginns und den zwei folgenden 7 %. Deckt der Einbehalt weniger als 70 % der Einkünfte, etwa bei ausländischen Kunden, zahlt der Selbstständige vierteljährlich 20 % des Nettoeinkommens voraus (Formular 130). Ein vereinfachtes Pauschalsystem für Berater, Softwarefachkräfte und andere Berufe gibt es nicht; das Modulsystem ist auf eine enge Liste von Tätigkeiten wie manche Einzelhändler und Transporteure beschränkt.

Immobilien, Vermögen, Erbschaft, Kryptowerte und Wegzugsteuer

Eine gebrauchte Wohnung löst die regionale Grunderwerbsteuer aus; ein Neubau vom Bauträger stattdessen 10 % Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer.

RegionGrunderwerbsteuer auf gebrauchte Wohnungen, 2026
Madrid6 %
Kanaren6,5 %
Andalusien7 %
Balearenab 8 %, progressiv bei teuren Immobilien
Region Valencia9 % seit 1. Juni 2026, 11 % für Immobilien über 1 Million €
Katalonienab 10 %, höher bei teuren Immobilien
Neubauten in jeder Region10 % Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer, meist 0,75–1,5 %

Viele Regionen senken die Sätze für junge Käufer und kinderreiche Familien. Eigentümer zahlen eine jährliche kommunale Grundsteuer von 0,4–1,1 % des Katasterwerts für städtische Immobilien, ein Wert, der meist deutlich unter dem Marktpreis liegt. Beim Verkauf erhebt die Gemeinde eine Steuer auf den Wertzuwachs des Bodens, und der Verkäufer zahlt Steuer auf den Gewinn: 19–30 % für Ansässige, 19 % für Nichtansässige. Immobilienauswahl und eine Aufstellung der Kaufkosten finden Sie in unserem Bereich Anlageimmobilien in Spanien.

Vermögensteuer und Solidaritätssteuer

Ansässige zahlen Vermögensteuer auf das weltweite Nettovermögen zum 31. Dezember: 0,2–3,5 % nach dem staatlichen Tarif, mit einem Freibetrag von 700.000 € plus bis zu 300.000 € für die Hauptwohnung. Regionen ändern den Tarif und gewähren Entlastungen, Madrid und Andalusien eine Ermäßigung von 100 %. Nichtansässige und Steuerpflichtige mit der Sonderregelung zahlen nur auf in Spanien belegenes Vermögen.

Damit regionale Ermäßigungen die Steuer nicht auslöschen, gilt seit 2022 eine staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen: 1,7 % auf Vermögen von 3 Millionen € bis 5,35 Millionen €, 2,1 % bis 10,7 Millionen € und 3,5 % darüber, mit Anrechnung gezahlter regionaler Vermögensteuer. Sie gilt 2026 weiter. Eine Vermögensteuererklärung ist nötig, wenn Steuer anfällt oder das Vermögen 2 Millionen € übersteigt; eine Erklärung zur Solidaritätssteuer nur, wenn Steuer anfällt. Einkommen- und Vermögensteuer zusammen sind bei 60 % des steuerpflichtigen Einkommens gedeckelt, die Deckelung kann die Vermögensteuer aber um höchstens 80 % senken.

Erbschaften und Schenkungen

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlt der Empfänger nach einem staatlichen Tarif von 7,65–34 %, mit Multiplikatoren nach Verwandtschaft und vorhandenem Vermögen des Erben. Regionen ändern das Ergebnis radikal: Madrid gibt Ehepartnern, Kindern und Eltern eine Ermäßigung von 99 %, Andalusien einen großen Freibetrag für nahe Verwandte. Nichtansässige können die Regeln der Region anwenden, in der das Vermögen liegt oder der Verstorbene lebte.

Kryptowerte

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten werden in der Kapitalgrundlage mit 19–30 % besteuert, und auch der Tausch einer Münze gegen eine andere gilt als Veräußerung. Kryptowerte gehören zur Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer. Halten Sie am 31. Dezember mehr als 50.000 € in Kryptowerten im Ausland, an ausländischen Börsen oder bei ausländischen Verwahrern, müssen Sie bis 31. März die Informationserklärung mit Formular 721 abgeben. Ab 2026 erheben Kryptodienstleister in der Europäischen Union Kundendaten nach der Richtlinie der Europäischen Union über den Austausch von Kryptodaten, der erste Austausch zwischen den Mitgliedstaaten ist bis 30. September 2027 fällig. Vergleichen Sie Länder in unserem Beitrag zu Kryptowerten und Umzug.

Wegzugsteuer

Ein Ansässiger, der Spanien verlässt, nachdem er mindestens 10 der letzten 15 Jahre steuerlich ansässig war, zahlt Steuer auf nicht realisierte Gewinne aus Aktien und Fondsanteilen, wenn deren Marktwert 4 Millionen € übersteigt, oder 1 Million € bei einer Beteiligung über 25 % an einem Unternehmen. Bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums kann sie gestundet werden.

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Nichtansässige und Quellensteuern

Ein Nichtansässiger ohne Betriebsstätte in Spanien zahlt die Einkommensteuer für Nichtansässige getrennt für jede spanische Einkunft, meist auf den Bruttobetrag.

Einkünfte von NichtansässigenSatz 2026
Gehalt, Miete, Leistungen, allgemeiner Satz24 %
Dasselbe für Ansässige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit Informationsaustausch19 %, mit abziehbaren Ausgaben bei Miete
Dividenden19 %
Zinsen19 %, für Ansässige der Europäischen Union befreit
Kapitalgewinne, auch Immobilienverkäufe19 %, mit 3 % des Preises vom Käufer einbehalten
Lizenzgebühren24 %, 19 % für Ansässige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
Renten8–40 % nach progressivem Tarif
Fiktives Einkommen aus einer nicht vermieteten Wohnung1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, besteuert mit 24 % oder 19 %

Ein nichtansässiger Eigentümer einer nicht vermieteten Wohnung zahlt trotzdem Steuer auf ein fiktives Einkommen: 1,1 % des Katasterwerts, wenn er kürzlich überprüft wurde, sonst 2 %, besteuert mit 24 % oder 19 % für Ansässige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Erklärung für dieses Einkommen (Formular 210) ist bis 31. Dezember des Folgejahres fällig. Bei Vermietung können Ansässige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums Ausgaben abziehen, alle anderen zahlen 24 % auf die Bruttomiete.

Verkauft ein Nichtansässiger eine Immobilie, muss der Käufer 3 % des Preises einbehalten und an die Steuerbehörde zahlen. Das ist eine Vorauszahlung auf die Steuer von 19 % auf den Gewinn: Fällt die Steuer niedriger aus, wird die Differenz über eine Erklärung erstattet. Doppelbesteuerungsabkommen können die Sätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren senken, aber nur mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des anderen Landes. Für ein spanisches Bankkonto siehe unseren Bereich Privatkonten in Spanien.

Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland, Russland und andere wichtige Länder

Spanien hat etwa hundert Doppelbesteuerungsabkommen. Sie verteilen Besteuerungsrechte, senken Quellensteuersätze und lösen Streit um die Ansässigkeit.

Deutschland

Zwischen Deutschland und Spanien gilt das Doppelbesteuerungsabkommen vom 3. Februar 2011, anzuwenden seit 1. Januar 2013. Als Bürger der Europäischen Union leben Deutsche ohne Aufenthaltstitel in Spanien. Mit Russland gilt das Abkommen vom 16. Dezember 1998 (seit 1. Januar 2001) mit diesen Regeln, die Russland seit 2023 aber nicht mehr anwendet:

EinkünfteRegel des Abkommens
Dividenden5 %, wenn der Empfänger ein Unternehmen ist, das mindestens 100.000 Europäische Währungseinheiten in das Kapital investiert hat und die Dividenden in seinem Heimatstaat befreit sind; 10 %, wenn nur eine dieser Bedingungen erfüllt ist; sonst 15 %
Zinsen5 %
Lizenzgebühren5 %
RentenBesteuert im Wohnsitzstaat des Empfängers
Immobilien und Anteile an immobilienreichen UnternehmenBesteuert, wo die Immobilie liegt
Streit um die AnsässigkeitStändige Wohnung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit

Russland setzte mit dem Dekret Nr. 585 vom 8. August 2023 einseitig die zentralen Artikel aus; Spanien führt das Abkommen weiter als in Kraft, und ein in Spanien Ansässiger rechnet russische Steuer bis zur Höhe der spanischen Steuer auf dieselben Einkünfte an.

Für Deutsche gilt: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt aufgegeben sind; die Abmeldung erfolgt binnen zwei Wochen nach dem Auszug. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, soweit das Abkommen Deutschland das Besteuerungsrecht lässt; zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg.

Osteuropa, Zentralasien und andere Länder

Spanien hat eigene geltende Abkommen mit Kasachstan, Belarus, Armenien, Georgien, Aserbaidschan, Usbekistan und Moldau. Das Abkommen von 1985 mit der UdSSR gilt weiterhin für frühere Sowjetrepubliken ohne eigenes Abkommen, darunter laut spanischem Finanzministerium Tadschikistan. Für Turkmenistan gilt es seit 1. Januar 2000 nicht mehr, für Kirgisistan seit 1. Januar 2023, mit beiden gibt es derzeit also kein Abkommen.

Unter den für einen Umzug wichtigen Ländern gelten Abkommen mit den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Portugal, Zypern, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Israel, Argentinien, Brasilien, Serbien, der Türkei und seit 2024 mit Paraguay. Zum Vergleich mit dem Nachbarland siehe Steuern in Portugal und unsere Übersicht Steuern in Europa 2026.

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Erklärungen, Fristen, Strafen und was das für Ihren Umzug bedeutet

WasFrist
Einkommensteuer- und Vermögensteuererklärung für das VorjahrApril bis 30. Juni
Formular 720: ausländische Konten, Wertpapiere und Immobilien über 50.000 € je Kategorie1. Januar bis 31. März
Formular 721: im Ausland gehaltene Kryptowerte über 50.000 €1. Januar bis 31. März
Mehrwertsteuer, Formular 303Vierteljährlich bis 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 30. Januar
Einkommensteuervorauszahlungen von Selbstständigen, Formular 130Dieselben vierteljährlichen Termine
Einbehalt auf Gehälter und Honorare, Formular 111Vierteljährlich, für große Unternehmen monatlich
Körperschaftsteuer, Formular 20025 Tage nach 6 Monaten ab Jahresende, 25. Juli bei einem Kalenderjahr
Körperschaftsteuervorauszahlungen, Formular 2021.–20. April, Oktober und Dezember
Nichtansässige mit nicht vermieteter Wohnung, Formular 210Bis 31. Dezember des Folgejahres
Sonderregelung für Zuzügler, Formular 149Innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsbeginn in Spanien

Eine verspätete Erklärung, bevor die Behörde nachfragt, kostet 1 % plus 1 % pro vollem Verspätungsmonat, nach 12 Monaten bis 15 % plus Zinsen. Findet die Behörde das Problem selbst, beträgt die Strafe 50 % bis 150 % der nicht gezahlten Steuer. Die besonderen Strafen zum Formular 720, die der Gerichtshof der Europäischen Union am 27. Januar 2022 für unverhältnismäßig erklärte (Rechtssache C-788/19), wurden abgeschafft, die Erklärungspflicht bleibt aber. Zu Buchhaltung und Berichten für Unternehmen siehe unseren Bereich Prüfung und Berichte.

Was das für Ihren Umzug bedeutet

Spanien ist ein großartiger Ort zum Leben, aber ein Hochsteuerland mit strenger Durchsetzung. Eine ehrliche Liste dessen, was Sie vor dem Umzug wissen sollten.

Welteinkommen ab dem ersten Jahr. Ohne geteiltes Jahr zahlt ein neuer Ansässiger Einkommensteuer auf alle Einkünfte ab dem 1. Januar, ausländische Dividenden, Mieten und Verkäufe eingeschlossen.

Hohe Last auf mittleren und hohen Gehältern. Der Grenzsteuersatz von 37 % beginnt bei 35.200 € Bemessungsgrundlage und 45 % bei 60.000 €, dazu die Sozialversicherung.

Die Region zählt viel. Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer unterscheiden sich spürbar zwischen Madrid, Andalusien, Katalonien und Valencia.

Die Vermögensteuer verschwindet nicht ganz. Selbst in Madrid und Andalusien gilt die Solidaritätssteuer, sobald das Nettovermögen 3 Millionen € übersteigt.

Die Sonderregelung passt nicht zu allen. Sie gilt 6 Jahre, verlangt fünf Jahre vorheriger Nichtansässigkeit, kann unter etwa 58.000 € mehr kosten als der allgemeine Tarif, und eine versäumte Frist lässt sich nicht heilen.

Selbstständige zahlen ab dem ersten Euro. Keine Mehrwertsteuerschwelle, monatliche Beiträge auch ohne Einkommen, vierteljährliche Berichte.

Auslandsvermögen ist sichtbar. Die Formulare 720 und 721 plus der automatische Austausch von Konto- und Kryptodaten bringen ausländische Konten, Broker und Börsen vor die spanische Steuerbehörde.

Wegzugsteuer. Nach 10 Jahren Ansässigkeit werden große Beteiligungen beim Wegzug besteuert, auch wenn nichts verkauft wird.

Russland. Das Abkommen besteht formal, doch Russland wendet seine zentralen Artikel nicht an, und Steueranrechnungen funktionieren nur in eine Richtung.

Immobilien bringen keinen Aufenthalt mehr. Das goldene Visum für Investoren wurde abgeschafft, Anträge sind seit 3. April 2025 geschlossen. Die 2025 diskutierte Steuer von bis zu 100 % auf Wohnungskäufe durch Nichtansässige außerhalb der Europäischen Union war zum Zeitpunkt des Schreibens nicht beschlossen. Der Weg zum Pass ist lang, für die meisten Staatsangehörigkeiten 10 Jahre Aufenthalt; Wege über die Abstammung behandelt die Seite Staatsbürgerschaft Spaniens durch Geburt.

Siehe auch: alle Programme Spaniens und Steuern nach Ländern.

Ihre tatsächliche Steuerlast hängt von der Region, der Struktur Ihrer Einkünfte und der gewählten Regelung ab – wir gehen Ihre Situation in einer kostenlosen Beratung durch.

Was für einen Investor zählt

Ermäßigter Satz für neue Unternehmen

Neue Unternehmen zahlen in ihrem ersten Gewinnzeitraum und dem folgenden 15 % Körperschaftsteuer statt 25 %, und 2026 zahlen Kleinstunternehmen mit Umsatz bis 1 Million € 19–21 %.

Regionale Unterschiede

Die Sätze von Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer hängen von der Region Spaniens ab, wo Sie leben und kaufen, beeinflusst also Ihre endgültige Steuer.

Der Ansässigkeitsstatus bestimmt die Last

Steuerlich Ansässige zahlen auf das Welteinkommen, Nichtansässige nur auf spanische Quellen. Der richtige Status entscheidet, wie viel Sie zahlen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Spanien 2026?
Ansässige zahlen Einkommensteuer nach einem progressiven Tarif: Der kombinierte Satz beträgt 19–47 %, zusammengesetzt aus einer staatlichen Hälfte von 9,5–24,5 % und einer regionalen Hälfte. Der kombinierte Spitzensatz hängt von der Region ab: 45 % in Madrid, 47 % in Andalusien, 50 % in Katalonien und etwa 54 % in der Region Valencia. Kapitalerträge werden gesondert mit 19–30 % besteuert. Der persönliche Freibetrag beträgt 5.550 € im Jahr.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Spanien 2026?
Der Regelsatz beträgt 21 %. Ein ermäßigter Satz von 10 % gilt für Restaurants, Hotels, Personenverkehr, den Verkauf neuer Wohnungen und die meisten Lebensmittel, ein stark ermäßigter Satz von 4 % für Brot, Milch, Obst und Gemüse, Bücher und Medikamente. Eine Registrierungsschwelle gibt es nicht, Mehrwertsteuer wird also ab der ersten Rechnung erhoben. Die Kanaren nutzen statt der Mehrwertsteuer eine eigene lokale Steuer.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Spanien?
Der Regelsatz beträgt 25 %. 2026 zahlen kleine Unternehmen mit Umsatz bis 10 Millionen € 23 %, und Kleinstunternehmen mit Umsatz bis 1 Million € zahlen 19 % auf die ersten 50.000 € Gewinn und 21 % auf den Rest. Neue Unternehmen zahlen in ihrem ersten Gewinnzeitraum und dem folgenden 15 %. Dividenden an einen ansässigen Eigentümer werden dann noch einmal mit 19–30 % besteuert.
Was ist das Beckham-Gesetz in Spanien und wem nützt es?
Es ist die Sonderregelung für zuziehende Arbeitnehmer in Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes: Arbeitseinkünfte werden bis 600.000 € mit 24 % und darüber mit 47 % besteuert, und ausländische passive Einkünfte werden in Spanien nicht besteuert. Sie umfasst das Jahr des Umzugs und die folgenden 5 Jahre, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien ansässig waren, und Formular 149 muss innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsbeginn eingereicht werden. Sie lohnt sich bei hohen Gehältern, kann bei mittleren aber mehr kosten als der allgemeine Tarif, mit einer Gewinnschwelle von etwa 58.000 € für einen alleinstehenden Angestellten.
Wie viele Tage müssen Sie in Spanien verbringen, um steuerlich ansässig zu werden?
Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr, und vorübergehende Abwesenheiten zählen mit, sofern Sie nicht mit einer Bescheinigung die Ansässigkeit in einem anderen Land nachweisen. Ansässig sind Sie auch, wenn Ihr Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt oder Ehepartner und minderjährige Kinder dauerhaft dort leben. Ein geteiltes Jahr gibt es nicht, ein Ansässiger wird also für das ganze Jahr ab dem 1. Januar auf das Welteinkommen besteuert.
Welche Steuern zahlt ein Selbstständiger in Spanien?
Ein Selbstständiger zahlt Einkommensteuer nach dem allgemeinen Tarif auf das Nettoeinkommen, erhebt ab der ersten Rechnung 21 % Mehrwertsteuer und zahlt monatliche Beiträge von 31,5 % der Grundlage in einer von 15 Stufen, etwa 206 € bis 607 € im Monat. In den ersten 12 Monaten gilt ein Pauschalbeitrag von 80 €. Spanische Kunden behalten 15 % der Rechnungen als Vorauszahlung ein (in den ersten Jahren 7 %), und bei ausländischen Kunden zahlt der Selbstständige vierteljährlich 20 % des Nettoeinkommens voraus.
Gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien?
Ja. Das Abkommen vom 3. Februar 2011 ist seit 1. Januar 2013 anzuwenden. Das Abkommen zwischen Spanien und Russland von 1998 besteht dagegen nur formal: Mit dem Dekret Nr. 585 vom 8. August 2023 setzte Russland seine zentralen Artikel aus, und russische Steuer wird zu nationalen Sätzen einbehalten; ein in Spanien Ansässiger rechnet sie bis zur Höhe der spanischen Steuer an.
Welche Steuern zahlt ein Nichtansässiger auf Immobilien in Spanien?
Jedes Jahr fallen die kommunale Grundsteuer und die Einkommensteuer für Nichtansässige auf ein fiktives Einkommen an: 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, besteuert mit 24 % oder 19 % für Ansässige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Mieteinnahmen werden mit 24 % auf den Bruttobetrag besteuert oder mit 19 % auf den Nettobetrag für Ansässige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Beim Verkauf zahlt der Verkäufer 19 % auf den Gewinn plus die kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Bodens, und der Käufer behält 3 % des Preises als Vorauszahlung ein. Vermögensteuer kommt hinzu, wenn das spanische Vermögen 700.000 € übersteigt.

Leistungen

Leistungen von Murblz: Spanien

Der Steuersatz ist nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte: wo die Firma sitzt, wo das Geld liegt und wer die Buchhaltung einreicht. Murblz-Spezialisten helfen dabei im selben Land. Der Preis wird vor Arbeitsbeginn schriftlich festgelegt.

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