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Anforderungen an das Visum für digitale Nomaden in Spanien 2026

Ab 2.849 € im Monat und eine Entscheidung in 20 Arbeitstagen, doch die Pauschalsteuer von 24 % gilt nicht für alle. Ein klarer Leitfaden zu Spaniens Visum und Aufenthaltstitel für Fernarbeit nach dem Gesetz über junge Unternehmen: Geld, Unterlagen, Familie, Steuern und der Weg zum spanischen Pass.

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2.849 €Monatseinkommen für einen einzelnen Antragsteller 2026
3 + 2 JahreTitel bei Antrag in Spanien, dann jede Verlängerung
24 %Pauschalsteuer auf Gehalt nach der Sonderregelung, nur für Angestellte
Anforderungen an das Visum für digitale Nomaden in Spanien 2026

Spanien gibt Fernarbeitern einen Aufenthaltstitel für drei Jahre auf einmal, und das Gesetz gibt der Migrationsstelle 20 Arbeitstage für die Antwort: Kommt keine Entscheidung, gilt der Titel als erteilt. Die Einkommensschwelle 2026 liegt bei 2.849 € im Monat, fast ein Viertel unter dem Nachbarn Portugal. Damit endet die Einfachheit. Dann kommen die Details, die Broschüren auslassen: Sozialversicherung, Regeln zu Ihrem Arbeitgeber und ein Steuersatz von 24 %, den viele digitale Nomaden nie bekommen.

Was das Visum für digitale Nomaden in Spanien ist und wie es sich vom Titel unterscheidet

Der offizielle Name lautet Aufenthalt für internationale Fernarbeit. Er wurde mit dem Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember 2022 geschaffen, bekannt als Gesetz über junge Unternehmen. Das Gesetz fügte dem Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern die Artikel 74 bis bis 74 quinquies hinzu, und seit 2023 kann ein Bürger jedes Landes von außerhalb der Europäischen Union legal in Spanien leben, während er aus der Ferne für Unternehmen mit Sitz im Ausland arbeitet.

Es gibt zwei Türen in das Programm, und die gewählte bestimmt die Dauer Ihres Status. Ein von einem Konsulat erteiltes Visum erlaubt, bis zu einem Jahr in Spanien zu leben. Ein in Spanien beantragter Aufenthaltstitel wird für bis zu drei Jahre erteilt und dann um zwei verlängert. Das Visum ist kein Pflichtschritt: Wer legal nach Spanien einreisen kann, etwa als Tourist, kann direkt den Titel für drei Jahre beantragen.

PunktVisum beim KonsulatTitel aus Spanien
Wer beantragtjemand, der außerhalb Spaniens lebtjemand, der schon legal in Spanien ist, als Tourist oder mit dem Nomadenvisum
Wodas spanische Konsulat im Land, in dem Sie legal lebenonline bei der Stelle für Großunternehmen und strategische Gruppen des Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration, die Titel nach dem Gesetz 14/2013 bearbeitet
Dauer des Statusbis zu 1 Jahrbis zu 3 Jahre, dann Verlängerungen um 2 Jahre
Gesetzliche Entscheidungsfrist10 Arbeitstage20 Arbeitstage; ohne Antwort gilt der Titel als erteilt (das Schweigen der Behörde gilt als Zustimmung)
Staatliche Gebührmeist 90 €, für manche Staatsangehörigkeiten ein anderer Betrag73,26 € über das staatliche Gebührenformular, plus etwa 16 € für die Ausländerkarte
Was Sie in der Hand haltenein nationales Visum im Pass, keine eigene Karteeine Ausländerkarte, nötig für jeden Status über 6 Monate

Solange der Antrag auf den Titel läuft, wird Ihr legaler Aufenthalt automatisch verlängert: Artikel 76 des Gesetzes 14/2013 sagt das klar. Ein Visuminhaber, der über das erste Jahr hinaus bleiben will, beantragt den Titel in den letzten 60 Kalendertagen des Visums.

Das Programm ist nur für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union. Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz leben in Spanien nach den Regeln der Freizügigkeit und brauchen dieses Visum nicht.

Wir prüfen online, ob Ihr Einkommen auch mit Familie reicht, und berechnen die Visumkosten für jedes Mitglied.

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Wie viel Einkommen Sie 2026 für das Visum für digitale Nomaden in Spanien brauchen

Die zentrale Zahl ist an den spanischen gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Antragsteller müssen ein Einkommen von mindestens 200 % des Mindestlohns nachweisen. Das Königliche Dekret 126/2026 vom 18. Februar 2026 erhöhte den Mindestlohn um 3,1 % von 1.184 € auf 1.221 € im Monat bei 14 Zahlungen im Jahr, also 17.094 € im Jahr. Die Schwelle für Nomaden stieg mit.

Dann kommt die Rechnung, bei der man sich leicht vertut. Auf Basis des Jahresbetrags sind 200 % des Mindestlohns 34.188 € im Jahr oder 2.849 € im Monat. Auf Basis des Monatssatzes sind es 2 x 1.221 € = 2.442 €. Der Leitfaden der Stadt Barcelona für digitale Nomaden nennt beide Grundlagen: 1.221 € bei 14 Zahlungen und 1.424,50 € verteilt auf 12 Monate. Auch Konsulate unterscheiden sich: Die Checkliste des Konsulats in Buenos Aires etwa nutzte den Monatssatz. Der sichere Plan ist, sich auf den höheren Betrag einzustellen: 2.849 € im Monat.

Das erste Familienmitglied erhöht die Schwelle um 75 % des Mindestlohns, jedes weitere um 25 %.

HaushaltPro Monat, Basis JahresmindestlohnPro JahrPro Monat, Basis Monatssatz
Einzelner Antragsteller2.849 €34.188 €2.442 €
Antragsteller plus Ehepartner oder Partner3.917 €47.009 €3.358 €
Paar und ein Kind4.274 €51.282 €3.663 €
Paar und zwei Kinder4.630 €55.556 €3.968 €

Rechenbeispiel. Eine vierköpfige Familie mit einem arbeitenden Erwachsenen muss etwa 55.600 € im Jahr nachweisen, rund 4.630 € im Monat. Zum Vergleich: Portugal verlangt von einem einzelnen Antragsteller 3.680 € im Monat und Griechenland 3.500 € im Monat nach Steuern.

Wie das Einkommen nachgewiesen wird. Ein einmaliger Kontostand genügt nicht. Konsulate verlangen Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate (das Konsulat in Santiago de Chile etwa sechs) sowie einen Arbeitsvertrag oder Kundenverträge. Das Geld muss legal, Ihres und verfügbar sein: Die konsularischen Checklisten sagen das ausdrücklich. Ersparnisse können zusätzlich gezeigt werden, doch regelmäßiges Einkommen aus Fernarbeit ist das Rückgrat der Akte.

Der Mindestlohn wird jedes Jahr überprüft. Steigt er wieder, steigt auch die Schwelle, prüfen Sie den Betrag also zum Zeitpunkt des Antrags statt nach Leitfäden vom Vorjahr.

Wer infrage kommt: Anforderungen an Arbeit und Erfahrung

Nicht jeder, der am Laptop arbeitet, kommt hinein. Die Artikel 74 bis und 74 ter des Gesetzes 14/2013 setzen fünf Bedingungen, und jede wird anhand von Unterlagen geprüft.

  • Fernarbeit nur für Unternehmen außerhalb Spaniens. Die Arbeit muss ausschließlich mit Computer- und Telekommunikationsmitteln erfolgen. Ein Angestellter darf nur für ausländische Unternehmen arbeiten; ein spanischer Arbeitgeber ist ganz ausgeschlossen.
  • Freiberufler: höchstens 20 % spanische Kunden. Ein Selbstständiger darf für Unternehmen in Spanien arbeiten, solange das innerhalb von 20 % seiner gesamten beruflichen Tätigkeit bleibt.
  • Mindestens drei Monate beim Unternehmen. Arbeitsvertrag oder Kundenverträge müssen am Tag des Antrags seit mindestens drei Monaten laufen.
  • Ein mindestens ein Jahr altes Unternehmen. Arbeitgeber oder Kunde müssen seit mindestens einem Jahr echt und durchgehend tätig sein. Eine nur für das Visum gegründete Firma besteht nicht.
  • Ein Abschluss oder drei Jahre Erfahrung. Ein Abschluss einer anerkannten Universität, Berufsschule oder Wirtschaftshochschule genügt, oder drei Jahre Erfahrung in ähnlichen Positionen. Reglementierte Berufe wie Ärzte oder Anwälte brauchen eine Anerkennung ihrer Qualifikation in Spanien.

Angestellte brauchen zudem ein Schreiben des Arbeitgebers, das die Fernarbeit gerade aus Spanien erlaubt. Freiberufler zeigen Verträge mit den Bedingungen ihrer Fernarbeit. Das Programm ist nicht für Menschen gedacht, die ihr Unternehmen in sein spanisches Büro versetzt: Dafür hat dasselbe Gesetz einen eigenen Titel für konzerninterne Versetzungen.

Allgemeine Anforderungen nach Artikel 62: Alter ab 18; kein irregulärer Aufenthalt in Spanien; ein Führungszeugnis aus jedem Land, in dem Sie in den letzten zwei Jahren gelebt haben, plus eine eigene Erklärung über keine Vorstrafen in den letzten fünf Jahren; und eine Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer. Eine Reiseversicherung zählt nicht. Manche Konsulate, etwa in Santiago de Chile, verlangen ausdrücklich eine Police ohne Wartezeit und ohne Zuzahlungen, also volle Deckung ab dem ersten Tag.

Welche Unterlagen Sie für das Visum für digitale Nomaden in Spanien brauchen

Die Akte ist für Visum und Titel fast gleich; der Unterschied ist, wo Sie sie einreichen. Eine typische Liste nach spanischen konsularischen Checklisten:

  1. das Antragsformular für nationale Visa mit Foto oder der Online-Antrag auf den Titel;
  2. ein Pass, meist noch mindestens ein Jahr gültig;
  3. ein apostilliertes Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland der letzten zwei Jahre plus eine Erklärung über fünf Jahre;
  4. eine Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer;
  5. eine Bescheinigung des Unternehmens über Ihre Beschäftigungsdauer oder Kundenverträge über mindestens drei Monate;
  6. das Schreiben des Arbeitgebers, das die Fernarbeit aus Spanien erlaubt;
  7. ein Handelsregisterauszug, der belegt, dass das Unternehmen seit mindestens einem Jahr tätig ist;
  8. ein apostillierter Abschluss oder ein Nachweis von drei Jahren Erfahrung;
  9. Einkommensnachweise: Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Verträge;
  10. Unterlagen zur Sozialversicherung, siehe nächster Abschnitt;
  11. für Familienmitglieder apostillierte Heirats- und Geburtsurkunden;
  12. die Quittung über die Gebühr.

Jedes ausländische Dokument muss auf Spanisch sein. Konsulate akzeptieren Übersetzungen eines vom spanischen Außenministerium vereidigten Übersetzers oder von einem Konsulat beglaubigte Übersetzungen. Eine Apostille, der internationale Stempel, der die Echtheit eines Dokuments bestätigt, wird im Ausstellungsland angebracht, vor der Übersetzung.

Die Ausländeridentifikationsnummer ist eine persönliche Nummer für Steuern, Bank und Verträge. Bei einem Antrag über ein Konsulat wird sie meist zusammen mit dem Visum vergeben. Diesen Papierkram übernehmen wir über unsere Leistung Übersetzungen und Apostille.

Zahlen digitale Nomaden in Spanien Sozialversicherung

Ja, und diese Anforderung erwähnt die Werbung am seltensten. Jeder Antragsteller verpflichtet sich, vor Arbeitsbeginn die spanischen Sozialversicherungsregeln einzuhalten. In der Praxis gibt es drei Wege, und Sie müssen einen vor dem Antrag wählen.

Ihre SituationWas Sie vorlegenWer wie viel zahlt
Das Land Ihres Arbeitgebers ist mit Spanien durch Regeln der Europäischen Union oder ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen verbundeneine Bescheinigung Ihres heimischen Sozialversicherungsträgers, dass Sie dort versichert bleibendie Beiträge bleiben im Heimatland; in Spanien wird nichts gezahlt
Kein Abkommen, und Sie sind angestellteinen Nachweis, dass sich das ausländische Unternehmen bei der spanischen Sozialversicherung registriert und Sie angemeldet hatArbeitgeber: etwa 30 % zusätzlich zum Gehalt plus Unfallbeitrag; Arbeitnehmer: 6,5 %, bis zu einer Höchstgrundlage von 5.101,20 € im Monat
Sie sind FreiberuflerAnmeldung im Sozialversicherungssystem für SelbstständigeSie zahlen: je nach Einkommen etwa 206–607 € im Monat, mit einem ermäßigten Pauschalbetrag von 80 € in den ersten 12 Monaten

Der zweite Weg ist der teure. Das ausländische Unternehmen muss sich im spanischen System registrieren und Beiträge wie ein spanischer Arbeitgeber zahlen, und nicht jedes Unternehmen ist dazu bereit. Prüfen Sie also vor dem Antrag, ob das Land Ihres Arbeitgebers ein Sozialversicherungsabkommen mit Spanien hat. Abkommen gibt es etwa mit den Vereinigten Staaten (seit 1988 in Kraft) und Russland (seit 1996).

Ein nützliches Detail: In den ersten sechs Monaten erlaubt das Gesetz, sich mit dem Pass bei der spanischen Sozialversicherung anzumelden, noch bevor Ihre Ausländeridentifikationsnummer fertig ist.

Steuern beim Visum für digitale Nomaden in Spanien: was Sie tatsächlich zahlen

Das Visum befreit nicht von Steuern. In den meisten Fällen macht es Sie in Spanien steuerlich ansässig. Ansässig sind Sie, wenn Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringen, wenn Spanien der Hauptmittelpunkt Ihrer geschäftlichen Interessen ist oder wenn Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien leben. Ansässige zahlen die spanische Einkommensteuer auf das Welteinkommen zu Sätzen von 19 % bis 47 %, in manchen Regionen ist der Spitzensatz höher. Wie die Tage gezählt werden, erklärt unser Beitrag zur steuerlichen Ansässigkeit und 183-Tage-Regel.

Die Sonderregelung für Angestellte. Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes erlaubt Zuzüglern, Steuern nach den Regeln für Nichtansässige zu zahlen. Sie heißt nach dem Fußballer, der sie als einer der Ersten nutzte, Beckham-Gesetz. Seit 2023 schließt das Gesetz über junge Unternehmen Fernarbeiter mit dem Nomadenvisum ausdrücklich ein.

PunktSonderregelung
Wer sie nutzen kannAngestellte, auch Fernangestellte mit dem Nomadenvisum; Unternehmer mit einem innovativen Projekt; hochqualifizierte Mitarbeiter von jungen Unternehmen
Rückblickregelin den 5 Jahren vor dem Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig
Dauerdas Jahr des Umzugs und die folgenden 5 Jahre
Satz auf Gehalt24 % bis 600.000 € im Jahr, darüber 47 %
Ausländische passive Einkünfteausländische Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne werden in Spanien nicht besteuert
Wie man sie wähltFormular 149 innerhalb von 6 Monaten ab dem in Ihrer Sozialversicherungsanmeldung genannten Beginn; die Frist ist endgültig und nicht verlängerbar
JahreserklärungFormular 151 statt der regulären Einkommensteuererklärung
Familieein Ehepartner oder der andere Elternteil Ihrer Kinder und Kinder unter 25 (bei Behinderung jeden Alters), wenn ihr Einkommen niedriger ist als das des Hauptantragstellers

Rechenbeispiel aus unserem Leitfaden zu Steuern in Spanien. Ein Gehalt von 100.000 € nach dem Regeltarif ergibt etwa 32.100 € Einkommensteuer; nach der Sonderregelung sind es 24.000 €. Bei mittleren Einkommen kehrt sich das Bild um: Die Regelung besteuert den vollen Betrag ohne Freibeträge, bei 40.000 € kostet sie also 9.600 €, gegenüber etwa 7.745 € nach dem Regeltarif. Für einen Alleinstehenden ohne Kinder liegt die Gewinnschwelle bei rund 58.000 € im Jahr, noch ohne den Vorteil bei ausländischen passiven Einkünften.

Freiberufler bekommen selten 24 %. Selbstständige kommen nur für die Sonderregelung infrage, wenn ihre Tätigkeit als innovativ anerkannt ist, meist durch einen positiven Bericht der staatlichen Gesellschaft, die jungen Unternehmen bewertet. Ein typischer freiberuflicher Nomade meldet sich als Selbstständiger an und zahlt Einkommensteuer nach dem Regeltarif auf das Nettoeinkommen nach Ausgaben und Beiträgen. Sind die Kunden im Ausland und behält niemand Steuer an der Quelle ein, ist jedes Quartal eine Vorauszahlung von 20 % auf das Nettoeinkommen mit Formular 130 fällig.

Der Mythos von 15 %. Oft wird gefragt, ob Nomaden 15 % oder 24 % zahlen. Die 15 % sind der Körperschaftsteuersatz für zertifizierte junge Unternehmen im ersten Gewinnjahr und den drei Jahren danach. Mit der Einkommensteuer eines Nomaden haben sie nichts zu tun.

Ansässige nach dem Regelsystem haben eine weitere Pflicht: die Erklärung über Auslandsvermögen mit Formular 720, wenn Konten, Wertpapiere oder Immobilien im Ausland in einer Kategorie mehr als 50.000 € wert sind.

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Können Sie mit dem Visum für digitale Nomaden in Spanien Ihre Familie mitnehmen

Ja, und die Liste geht über Ehepartner und Kinder hinaus. Zusammen mit dem Nomaden oder später können beantragen: ein Ehepartner oder eingetragener Partner, Kinder unter 18, erwachsene Kinder, die finanziell von Ihnen abhängen und keine eigene Familie gegründet haben, und unterhaltsberechtigte Eltern. Werden Anträge gemeinsam gestellt, werden sie gemeinsam entschieden, wie Artikel 62 des Gesetzes 14/2013 verlangt.

Jedes Familienmitglied erhöht die Einkommensschwelle: das erste um 75 % des Mindestlohns, jedes weitere um 25 %, mit den Beträgen aus der Tabelle oben. Angehörige durchlaufen dieselben allgemeinen Prüfungen: Krankenversicherung, Führungszeugnisse für Erwachsene und apostillierte und übersetzte Nachweise der Familienbindung.

Auch steuerlich gibt es einen Familienbonus. Seit 2023 erstreckt sich die Sonderregelung auf einen Ehepartner und Kinder unter 25, wenn ihr Einkommen niedriger ist als das des Hauptantragstellers. Für einen Haushalt mit einem Gutverdiener ist das eine echte Ersparnis, prüfen Sie die Bedingungen aber vor dem Umzug, nicht danach.

Führt das Visum für digitale Nomaden in Spanien zum Daueraufenthalt und zur Staatsbürgerschaft

Jahre mit dem Nomadenvisum und Titel zählen als gewöhnlicher legaler Aufenthalt, also für den Daueraufenthalt und den Pass. Doch der Weg ist lang: Für die meisten Ausländer ist die spanische Staatsbürgerschaft erst nach 10 Jahren möglich.

PhaseWannBedingung
Nomadenvisumerstes Jahroptional: Sie können direkt aus Spanien den Titel beantragen
Nomadentitelbis zu 3 Jahredieselben Anforderungen an Arbeit und Einkommen
Verlängerungjeweils 2 Jahredie Bedingungen müssen weiter erfüllt sein; Sie können auch innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf beantragen, mit dem Risiko einer Geldbuße
Daueraufenthalt, Spaniens Gegenstück zum unbefristeten Aufenthaltnach 5 Jahrenununterbrochener legaler Aufenthalt; Abwesenheiten von höchstens 6 Monaten am Stück und insgesamt höchstens 10 Monaten in 5 Jahren
Staatsbürgerschaftnach 10 Jahren; nach 2 Jahren für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugalsununterbrochener legaler Aufenthalt unmittelbar vor dem Antrag, Prüfungen, gute Führung

Die Regeln zum Daueraufenthalt stehen in der neuen Ausländerverordnung, die mit dem Königlichen Dekret 1155/2024 erlassen wurde. Bei beruflichen Abwesenheiten sind insgesamt bis zu 18 Monate in fünf Jahren erlaubt, weiterhin ohne einzelne Abwesenheit über sechs Monate. Für einen reisefreudigen Nomaden ist das die Haupteinschränkung: Ein paar lange Winter in Asien können die Uhr zurücksetzen.

Für einen Pass verlangt Artikel 22 des Zivilgesetzbuchs 10 Jahre ununterbrochenen legalen Aufenthalt unmittelbar vor dem Antrag, gute staatsbürgerliche Führung und Integration. Die Integration wird mit zwei Prüfungen des Instituto Cervantes getestet: der Sprachprüfung DELE A2 (Spanisch auf Grundniveau) und dem Landeskundetest CCSE (Kenntnisse über Verfassung und Gesellschaft). Staatsangehörige spanischsprachiger Länder legen nur den Landeskundetest ab.

Nach Artikel 23 des Zivilgesetzbuchs müssen Eingebürgerte erklären, dass sie auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sind ausgenommen. Alle anderen sollten das früh einplanen.

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Spanien, Portugal, Italien oder Griechenland: welches Nomadenvisum ist besser

Bei der Einkommensschwelle ist Spanien günstiger als Portugal und Griechenland, aber teurer als Italien. Punkten kann es mit einem ersten Titel für drei Jahre und einem Steuersatz von 24 % für Angestellte für sechs Jahre.

LandEinkommensschwelle für eine PersonErster StatusStaatsbürgerschaft, allgemeine Regel
Spanien2.849 € im Monat (200 % des Mindestlohns)Visum bis zu 1 Jahr oder Titel bis zu 3 Jahrenach 10 Jahren, 2 Jahre für Lateinamerikaner und Philippiner
Portugal3.680 € im Monat (4 Mindestlöhne von 920 €)Titel für 2 Jahre, dann Verlängerungen um 3 Jahrenach 10 Jahren seit 19. Mai 2026
Italienetwa 28.000 € im Jahr, rund 2.330 € im MonatTitel für 1 Jahr, verlängerbarnach 10 Jahren
Griechenland3.500 € im Monat nach SteuernVisum bis zu 12 Monate, dann ein Titel für 2 Jahrenach 7 Jahren

Italien wirkt auf dem Papier günstiger, nimmt aber nur hochqualifizierte Fachkräfte und verlangt mindestens sechs Monate Erfahrung in der Arbeit, die Sie aus der Ferne erledigen. Portugal verlangt 831 € im Monat mehr als Spanien und hat seit 19. Mai 2026 den Weg zum Pass auf 10 Jahre gestreckt, gleichauf mit Spanien. Griechenland bietet den Pass früher, nach 7 Jahren, verlangt aber 3.500 € im Monat nach Steuern. 11 Programme nebeneinander, auch außerhalb Europas, zeigt unsere Übersicht Visa für digitale Nomaden 2026.

Welches spanische Visum am besten zu einem Fernarbeiter passt

Das Nomadenvisum ist nicht der einzige Weg, in Spanien zu leben, aber der einzige, der Fernarbeit für ausländische Unternehmen ausdrücklich erlaubt. Die anderen Optionen lösen andere Probleme.

OptionSchwelleDürfen Sie arbeitenFür wen
Visum und Titel für digitale Nomaden2.849 € im Monat plus Familienzuschlägeaus der Ferne für ausländische Unternehmen; Freiberufler bis zu 20 % mit spanischen KundenFernangestellte und Freiberufler
Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit, ohne Recht auf Arbeit400 % des staatlichen Referenzindex (600 € im Monat), also 2.400 € im Monat, plus 600 € für jedes Familienmitgliednein, jede Beschäftigung oder berufliche Tätigkeit ist verbotenMenschen, die von Rente, Miete, Dividenden oder Ersparnissen leben
Unternehmertitelhängt vom Geschäftsplan ab; ein positiver Bericht der staatlichen Bewertungsstelle ist nötigja, im eigenen Projekt in SpanienGründer innovativer Projekte
Goldenes Visumseit 3. April 2025 geschlossen–keine neuen Anträge

Der staatliche Referenzindex dient zur Festlegung von Leistungen und Migrationsschwellen. 2026 beträgt er 600 € im Monat. Der Titel ohne Erwerbstätigkeit hat eine niedrigere Schwelle, doch ihn für Fernarbeit zu nutzen ist riskant: Das Nomadenvisum wurde gerade für Fernarbeiter geschaffen.

Zählt die Staatsangehörigkeit: Philippiner, Lateinamerikaner, Inder, Russen

Das Gesetz schränkt das Programm nicht nach Staatsangehörigkeit ein, doch Ihr Pass verändert die Rechnung. Der größte Unterschied liegt am Ende des Weges, bei der Staatsbürgerschaft.

  • Philippiner und Lateinamerikaner. Staatsangehörige der Philippinen, lateinamerikanischer Länder, Andorras, Äquatorialguineas und Portugals können die spanische Staatsbürgerschaft nach 2 Jahren legalem Aufenthalt statt 10 beantragen und müssen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Für sie ist der Nomadentitel einer der kürzesten Wege zu einem Pass der Europäischen Union. Staatsangehörige spanischsprachiger Länder sind zudem von der Sprachprüfung befreit.
  • Inder, Pakistaner und andere, die aus dem Heimatland beantragen. Das Visum wird beim spanischen Konsulat für das Land beantragt, in dem Sie legal leben, ein Inder mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt also in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Führungszeugnisse sind aus jedem Wohnsitzland der letzten zwei Jahre nötig, apostilliert oder legalisiert und ins Spanische übersetzt.
  • Bürger der Vereinigten Staaten. Die Visumgebühr unterscheidet sich für manche Staatsangehörigkeiten, prüfen Sie also das Gebührenverzeichnis Ihres Konsulats. Das seit 1988 geltende Sozialversicherungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Spanien kann einem amerikanischen Arbeitgeber erlauben, Sie mit einer Versicherungsbescheinigung im System der Vereinigten Staaten zu halten. Ob Ihr Fall unter die Regeln des Abkommens für entsandte Arbeitnehmer fällt, sollten Sie vor dem Antrag mit dem Arbeitgeber klären.
  • Bürger Russlands. Das spanische Konsulat in Moskau hat ein Antragsverfahren für dieses Visum veröffentlicht, mit einer Kopie des Inlandspasses auf der Checkliste. Die praktischen Hürden sind der Nachweis legalen Einkommens trotz sanktionsbedingter Beschränkungen bei Überweisungen und die Steuern: Mit dem Dekret Nr. 585 vom 8. August 2023 setzte Russland die wichtigsten Artikel seines Steuerabkommens von 1998 mit Spanien aus, was das Risiko einer Doppelbesteuerung eines russischen Gehalts erhöht.

Besitzen Sie eine Firma im Ausland, denken Sie daran, dass Spanien eigene Regeln für kontrollierte ausländische Gesellschaften hat: Gewinne Ihrer eigenen Firma in einem Niedrigsteuerland können Ihnen zugerechnet werden, sobald Sie in Spanien steuerlich ansässig sind.

Fallstricke, und für wen das Visum für digitale Nomaden in Spanien nichts ist

Es passt nicht zu Ihnen, wenn:

  • Ihr Hauptarbeitgeber oder Hauptkunde in Spanien ist: Angestellte dürfen nicht für einen spanischen Arbeitgeber arbeiten, und Freiberufler sind auf 20 % spanische Arbeit begrenzt;
  • Sie weder einen Abschluss noch drei Jahre Erfahrung in Ihrem Bereich haben;
  • Ihr Arbeitgeber jünger als ein Jahr ist oder Sie weniger als drei Monate mit ihm arbeiten;
  • Ihr Einkommen unregelmäßig ist und im Durchschnitt unter der Schwelle liegt;
  • Sie als Freiberufler auf den Satz von 24 % setzen: Die Sonderregelung ist höchstwahrscheinlich außer Reichweite;
  • Sie ein paar Monate im Jahr in Spanien verbringen wollen: Ihre Frist für den Daueraufenthalt reißt bei jeder Abwesenheit über sechs Monate am Stück.

Fallstricke für alle, die infrage kommen:

  • Sechs Monate für die Sonderregelung. Formular 149 muss innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsbeginn eingereicht werden. Wer um einen einzigen Tag zu spät ist, verliert die Regelung für diesen Umzug.
  • Sozialversicherung. Ohne Versicherungsbescheinigung aus dem Heimatland drohen Ihrem Arbeitgeber in Spanien etwa 30 % zusätzlich zum Gehalt.
  • Versicherung mit Zuzahlungen. Ein Konsulat kann eine Police mit Selbstbeteiligung oder Wartezeit ablehnen.
  • Ihre Region zählt. Die Hälfte der Einkommensteuer ist regional, dasselbe Gehalt wird in Madrid und in Katalonien also unterschiedlich besteuert.
  • Die Verlängerung ist nicht automatisch. Bei der Verlängerung prüfen die Behörden, ob die Bedingungen weiter gelten: Arbeit, Einkommen, Versicherung, Beiträge. Ein Wechsel zu einem spanischen Arbeitgeber entzieht dem Status die Grundlage.
  • Freiberuflichkeit heißt Buchhaltung. Die Anmeldung als Selbstständiger bringt monatliche Beiträge, vierteljährliche Steuervorauszahlungen und Erklärungen, auch wenn alle Kunden im Ausland sind.

Auswahl in einer Minute

Welches Visum für digitale Nomaden passt

Ein Nomadenvisum ist der seltene Fall, in dem ein Staat nach Ihrem Gehalt fragt und sich über die Antwort freut. Fünf Fragen zeigen, wo Ihr Laptop bleiben darf und wo er weiterhin nur Urlaub macht.

Der Finder braucht JavaScript. Alle Visa für digitale Nomaden stehen im Bereich Nomadenvisa.

Wie wir helfen

Wir beginnen mit einer Prüfung: ob Ihre Arbeit zu den Artikeln 74 bis und 74 ter passt, welche Einkommensschwelle für Ihre Familie gilt, welcher Sozialversicherungsweg für Ihren Arbeitgeber realistisch ist und ob die Sonderregelung Ihnen tatsächlich Geld spart. Passt Spanien nicht, sagen wir es sofort und schlagen Alternativen vor.

Dann stellen wir die Akte zusammen und prüfen sie, organisieren Übersetzungen und Apostillen und bereiten den Antrag beim Konsulat oder online vor. Mit dem Status helfen wir beim Umzug über unsere Leistung Umzug und bei der Eröffnung eines Privatkontos in Spanien. Den Länderüberblick finden Sie unter Spanien, alle Programme für Fernarbeit unter Visa für digitale Nomaden.

Was das Visum für digitale Nomaden in Spanien bringt

Ein Titel für 3 Jahre von Anfang an

Bei Antrag in Spanien, jeweils um 2 Jahre verlängerbar. Laut Gesetz ist die Entscheidung in 20 Arbeitstagen fällig, und Schweigen bedeutet Zustimmung.

Reisen im Schengen-Raum

Mit einem spanischen Aufenthaltstitel reisen Sie visumfrei in andere Schengen-Länder für bis zu 90 Tage in jedem Zeitraum von 180.

Ihre Familie mit Ihnen

Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern beantragen mit Ihnen oder später, mit einer höheren Einkommensschwelle.

24 % Steuer für Angestellte

Die Sonderregelung für 6 Jahre: 24 % auf Gehalt bis 600.000 €, und ausländische passive Einkünfte werden in Spanien nicht besteuert.

So erhalten Sie das Visum für digitale Nomaden in Spanien: Schritt für Schritt

Voraussetzungen prüfen

Mindestens 3 Monate beim Unternehmen, ein mindestens ein Jahr altes Unternehmen, ein Abschluss oder 3 Jahre Erfahrung, Einkommen ab 2.849 € im Monat plus Familienzuschläge.

Sozialversicherung klären

Eine Versicherungsbescheinigung aus dem Heimatland, die Registrierung Ihres Arbeitgebers in Spanien oder Ihre eigene Anmeldung als Selbstständiger.

Unterlagen sammeln

Führungszeugnis, Abschluss, Verträge, Kontoauszüge. Apostille im Ausstellungsland, Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.

Ort des Antrags wählen

Konsulat: Visum bis zu 1 Jahr, Entscheidung in 10 Arbeitstagen. Online aus Spanien: Titel bis zu 3 Jahre, Entscheidung in 20 Arbeitstagen.

Ausländerkarte abholen

Nach Genehmigung des Titels geben Sie bei der Polizei Fingerabdrücke ab und holen die Ausländerkarte; die Gebühr beträgt etwa 16 €.

Steuern einrichten

Angestellte reichen Formular 149 innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsbeginn ein, um die Sonderregelung zu nutzen. Freiberufler melden sich als Selbstständige an und erklären vierteljährlich.

Rechtzeitig verlängern

Verlängerungen laufen jeweils 2 Jahre; nach 5 Jahren kommt der Daueraufenthalt, nach 10 das Recht, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Häufige Fragen

Welche Einkommensanforderungen gelten 2026 für das Visum für digitale Nomaden in Spanien?
Mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns. 2026 beträgt der Mindestlohn 1.221 € im Monat bei 14 Zahlungen oder 17.094 € im Jahr, die Schwelle also 34.188 € im Jahr oder 2.849 € im Monat. Manche Konsulate rechnen mit dem Monatssatz und kommen auf 2.442 €, doch es ist sicherer, sich auf den höheren Betrag einzustellen.
Darf ich mit dem Visum für digitale Nomaden in Spanien für ein spanisches Unternehmen arbeiten?
Nicht als Angestellter: Das Gesetz erlaubt nur Arbeit für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens. Freiberufler dürfen mit spanischen Kunden arbeiten, solange das innerhalb von 20 % ihrer gesamten Tätigkeit bleibt. Kommt der Großteil Ihres Einkommens aus Spanien, brauchen Sie einen anderen Status.
Wie lange gilt das Visum für digitale Nomaden in Spanien und wie verlängere ich es?
Ein Konsularvisum gilt bis zu 1 Jahr. Ein in Spanien beantragter Titel gilt bis zu 3 Jahre und wird dann jeweils um 2 Jahre verlängert, sofern die Bedingungen weiter erfüllt sind. Visuminhaber beantragen den Titel in den letzten 60 Tagen des Visums, und ihr Aufenthalt bleibt legal, solange der Antrag läuft.
Steuern beim Nomadenvisum in Spanien: 15 % oder 24 %?
Die 24 % sind die Sonderregelung für Angestellte: ein Pauschalsatz auf Gehalt bis 600.000 € im Jahr für 6 Jahre, mit Formular 149 innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsbeginn. Freiberufler zahlen meist den Regeltarif von 19–47 %. Die 15 % sind der Körperschaftsteuersatz für zertifizierte junge Unternehmen und gelten nicht für Nomaden.
Wie viel Einkommen braucht eine vierköpfige Familie für das Visum für digitale Nomaden in Spanien?
Das erste Familienmitglied erhöht die Schwelle um 75 % des Mindestlohns, jedes weitere um 25 %. 2026 braucht ein Paar etwa 3.917 € im Monat, ein Paar mit einem Kind etwa 4.274 € und eine vierköpfige Familie etwa 4.630 € im Monat oder 55.556 € im Jahr, auf Basis des Jahresmindestlohns. Unterhaltsberechtigte Eltern können mitkommen, doch jede Person erhöht die Schwelle.
Kann ich das Visum für digitale Nomaden in Spanien als Tourist aus Spanien beantragen?
Ja. Das Gesetz erlaubt jedem, der legal in Spanien ist, den Titel zu beantragen, auch mit Touristenvisum oder während eines visumfreien Aufenthalts. Der Antrag wird online gestellt, die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 20 Arbeitstage, und Ihr Aufenthalt wird verlängert, solange er läuft.
Führt das Visum für digitale Nomaden in Spanien zum Daueraufenthalt und zur Staatsbürgerschaft?
Ja, die Zeit mit Nomadenvisum und Titel zählt. Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt können Sie den Daueraufenthalt erhalten, sofern keine Abwesenheit 6 Monate am Stück oder insgesamt 10 Monate überstieg. Die Staatsbürgerschaft folgt nach 10 Jahren oder nach 2 Jahren für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals.
Wie lange dauert das Visum für digitale Nomaden in Spanien und was kostet es?
Laut Gesetz entscheidet ein Konsulat über das Visum innerhalb von 10 Arbeitstagen, über einen Titel wird innerhalb von 20 Arbeitstagen entschieden. Die Visumgebühr beträgt meist 90 €, für manche Staatsangehörigkeiten andere Beträge; die Gebühr für den Titel beträgt 73,26 € plus etwa 16 € für die Ausländerkarte. Übersetzungen, Apostillen und Versicherung kommen hinzu.

Leistungen

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