Kryptosteuer in Spanien 2026
Von 19 % bis 30 % auf Gewinne nach der Skala für Spareinkünfte, und selbst ein Tausch von Coin gegen Coin wird besteuert. Krypto auf ausländischen Plattformen über 50.000 Euro erfordert eine eigene Erklärung. Wie man rechnet und was man angibt.
| Punkt | 2026 |
|---|---|
| Satz für Privatpersonen | 19 % bis 30 % nach der Skala für Spareinkünfte |
| Befreiung nach Haltedauer | keine |
| Tausch von Coin gegen Coin | wie ein Verkauf besteuert |
| Staking | Kapitalertrag nach derselben Skala |
| Verluste | Vortrag über 4 Jahre |
| Steuererklärung | jährlich, dazu eine Informationserklärung über ausländische Krypto über 50.000 Euro |
| Datenaustausch | ab 2027, Datenerhebung ab 2026 |
Daten geprüft am 06.10.2026
Spanien besteuert Kryptogewinne von Privatpersonen als Spareinkünfte nach einer progressiven Skala: 19 % auf die ersten 6.000 Euro, 21 % bis 50.000 Euro, 23 % bis 200.000 Euro, 27 % bis 300.000 Euro und 30 % darüber. Eine Befreiung bei langer Haltedauer gibt es nicht.
Die Steuer entsteht bei jeder Veräußerung, auch beim Tausch eines Coins gegen einen anderen: Die spanische Steuerbehörde behandelt einen solchen Tausch als Veräußerung mit Gewinn oder Verlust. Staking-Belohnungen werden nach derselben Skala als Kapitalertrag besteuert.
Wer in Spanien Kryptosteuer zahlt
Steuerlich ansässig in Spanien ist, wer in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Land verbracht hat oder hier den Mittelpunkt seiner geschäftlichen oder wirtschaftlichen Interessen hat. Wessen Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien leben, gilt ebenfalls als ansässig, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.
Ein Ansässiger zahlt Steuern auf sein weltweites Einkommen, auch auf Verkäufe von Coins an ausländischen Börsen. Ein Nichtansässiger zahlt nur auf spanische Einkünfte.
Die Sonderregelung für zuziehende Fachkräfte besteuert sie wie Nichtansässige, doch man wählt sie vor dem Umzug und mit einer Berechnung, weil ihre Regeln für Kapitalerträge andere sind.
Für Staatsbürger Deutschlands gilt: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt dort aufgegeben sind; beim Wegzug meldet man sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde ab. Zwischen Deutschland und Spanien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, daher dokumentiert man das Datum des Umzugs und den Wechsel der Ansässigkeit sorgfältig. Mehr auf der Seite zu Steuern in Spanien.
Wie man Kryptoeinkünfte berechnet
Die Steuer wird bei jedem Verkauf und jedem Tausch berechnet: der Eurowert am Tag des Geschäfts abzüglich Kaufpreis und Kosten. Coins werden in der Reihenfolge ihres Erwerbs veräußert: Die ältesten Coins derselben Art gelten als zuerst verkauft.
Der Gewinn des Jahres wird zu den übrigen Spareinkünften addiert und nach der Skala von 19 % bis 30 % besteuert. Ein Verlust mindert Gewinne desselben Jahres, und ein nicht genutzter Rest wird in die nächsten 4 Jahre vorgetragen.
Auch die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit Krypto gilt als Verkauf. Jedes Geschäft auf einer ausländischen Plattform muss in Euro bewertet werden, daher führt man vom ersten Tag an Aufzeichnungen.
| Situation | Berechnung | Steuer |
|---|---|---|
| Coins für 10.000 $ gekauft und für 15.000 $ verkauft | 5.000 $ × 19 % | 950 $ |
| Einen Coin gegen einen anderen mit 3.000 $ Gewinn getauscht | der Tausch wird besteuert: 3.000 $ × 19 % | 570 $ |
| Ein Gewinn von 20.000 $ im Jahr | 19 % auf die ersten etwa 6.700 $, 21 % auf den Rest | 4.066 $ |
| Staking-Belohnungen von 1.000 $ | Kapitalertrag: 1.000 $ × 19 % | 190 $ |
| Ein Verlust von 2.000 $ im Vorjahr, ein Gewinn von 6.000 $ in diesem Jahr | Verlust vorgetragen: (6.000 $ – 2.000 $) × 19 % | 760 $ |
Beträge in amerikanischen Dollar zum Kurs der Europäischen Zentralbank vom 6. Oktober 2026, Steuer gerundet; die Schwellen der Skala sind in Euro festgelegt.
Mining und Staking
Mining wird als gewerbliche Tätigkeit nach der allgemeinen Einkommensteuerskala besteuert: Einnahmen abzüglich Kosten für Strom und Ausrüstung. Ein Miner muss die Tätigkeit anmelden.
Staking-Belohnungen werden bei Erhalt als Kapitalertrag nach der Skala von 19 % bis 30 % besteuert. Ihr Wert am Tag des Erhalts wird beim späteren Verkauf zum Kaufpreis.
Wird man für Arbeit oder Dienstleistungen in Krypto bezahlt, sind das Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe nach der gewöhnlichen Skala, kein Gewinn aus dem Verkauf von Coins.
Krypto auszahlen und auf eine Bank bringen
Krypto lässt sich über Plattformen, die legal in der Europäischen Union tätig sind, gegen Euro verkaufen und das Geld auf ein spanisches Bankkonto abheben. Die Abhebung selbst wird nicht besteuert; die Steuer wird auf den Verkauf berechnet.
Spanische Banken prüfen Eingänge von Börsen nach den Regeln gegen Geldwäsche und können Handelsauszüge, den Vertrag mit der Plattform und einen Nachweis verlangen, woher die ersten Coins stammen.
Von Staatsbürgern einzelner Länder, etwa Russlands, ohne Aufenthaltstitel in der Europäischen Union nehmen Banken keine Einlagen über 100.000 € an, etwa 112.100 $; Staatsbürger der Europäischen Union betrifft das nicht.
Austausch von Daten über Kryptokonten
Seit 1. Januar 2026 gilt die Richtlinie der Europäischen Union über den Austausch von Daten zu Kryptowerten: Plattformen erheben Daten über die Geschäfte ihrer Kunden, und der erste Austausch zwischen Steuerbehörden findet 2027 statt.
Ein in Spanien Ansässiger, der am 31. Dezember mehr als 50.000 Euro, etwa 57.000 $, in Krypto auf ausländischen Plattformen und bei ausländischen Verwahrern hält, gibt zwischen Januar und März des Folgejahres eine Informationserklärung ab. Große Vermögen einschließlich Krypto zählen zudem nach regionalen Schwellen zur Vermögensteuer.
Wurden Verkäufe und Vermögen in früheren Jahren nicht erklärt, ist es sicherer, sie selbst zu berichtigen, bevor das Finanzamt eine Anfrage schickt.
Lizenzen für Kryptofirmen in Spanien
Firmen, die Krypto von Kunden tauschen, verwahren oder überweisen, arbeiten in der Europäischen Union mit einer Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte. In Spanien erteilt sie die Nationale Wertpapiermarktkommission.
Der Gewinn einer spanischen Firma unterliegt der Körperschaftsteuer, mit einem ermäßigten Satz für neue Firmen in den ersten Jahren. Einen Vergleich der Länder für eine Lizenz bietet unser Artikel über die Kryptolizenz.
Für ein internationales Projekt ohne spanische Kunden ist eine Lizenz in einem anderen Land oft bequemer, und eine spanische Firma gründet man für ein verwandtes Geschäft.
Murblz gründet Kryptofirmen und beschafft Lizenzen in diesen Leistungen: Kryptolizenz: Länder und Kosten, Kryptolizenz in Estland, Firma auf den Britischen Jungferninseln mit Lizenz als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte.
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Wo Krypto gar nicht besteuert wird, behandelt der Artikel Länder ohne Kryptosteuer.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kryptosteuer in Spanien 2026?
Wird der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere in Spanien besteuert?
Wie wird Staking in Spanien besteuert?
Kann man einen Kryptoverlust in Spanien vortragen?
Muss man in Spanien Krypto auf ausländischen Börsen angeben?
Wie wird Mining in Spanien besteuert?
Wer ist in Spanien steuerlich ansässig?
Erfährt das spanische Finanzamt von Geschäften an Börsen?
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