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Kryptosteuer in Spanien 2026

6 Min. Lesezeit · ·

Von 19 % bis 30 % auf Gewinne nach der Skala für Spareinkünfte, und selbst ein Tausch von Coin gegen Coin wird besteuert. Krypto auf ausländischen Plattformen über 50.000 Euro erfordert eine eigene Erklärung. Wie man rechnet und was man angibt.

Punkt2026
Satz für Privatpersonen19 % bis 30 % nach der Skala für Spareinkünfte
Befreiung nach Haltedauerkeine
Tausch von Coin gegen Coinwie ein Verkauf besteuert
StakingKapitalertrag nach derselben Skala
VerlusteVortrag über 4 Jahre
Steuererklärungjährlich, dazu eine Informationserklärung über ausländische Krypto über 50.000 Euro
Datenaustauschab 2027, Datenerhebung ab 2026

Daten geprüft am 06.10.2026

Spanien besteuert Kryptogewinne von Privatpersonen als Spareinkünfte nach einer progressiven Skala: 19 % auf die ersten 6.000 Euro, 21 % bis 50.000 Euro, 23 % bis 200.000 Euro, 27 % bis 300.000 Euro und 30 % darüber. Eine Befreiung bei langer Haltedauer gibt es nicht.

Die Steuer entsteht bei jeder Veräußerung, auch beim Tausch eines Coins gegen einen anderen: Die spanische Steuerbehörde behandelt einen solchen Tausch als Veräußerung mit Gewinn oder Verlust. Staking-Belohnungen werden nach derselben Skala als Kapitalertrag besteuert.

Wer in Spanien Kryptosteuer zahlt

Steuerlich ansässig in Spanien ist, wer in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Land verbracht hat oder hier den Mittelpunkt seiner geschäftlichen oder wirtschaftlichen Interessen hat. Wessen Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien leben, gilt ebenfalls als ansässig, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.

Ein Ansässiger zahlt Steuern auf sein weltweites Einkommen, auch auf Verkäufe von Coins an ausländischen Börsen. Ein Nichtansässiger zahlt nur auf spanische Einkünfte.

Die Sonderregelung für zuziehende Fachkräfte besteuert sie wie Nichtansässige, doch man wählt sie vor dem Umzug und mit einer Berechnung, weil ihre Regeln für Kapitalerträge andere sind.

Für Staatsbürger Deutschlands gilt: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt dort aufgegeben sind; beim Wegzug meldet man sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde ab. Zwischen Deutschland und Spanien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, daher dokumentiert man das Datum des Umzugs und den Wechsel der Ansässigkeit sorgfältig. Mehr auf der Seite zu Steuern in Spanien.

Wie man Kryptoeinkünfte berechnet

Die Steuer wird bei jedem Verkauf und jedem Tausch berechnet: der Eurowert am Tag des Geschäfts abzüglich Kaufpreis und Kosten. Coins werden in der Reihenfolge ihres Erwerbs veräußert: Die ältesten Coins derselben Art gelten als zuerst verkauft.

Der Gewinn des Jahres wird zu den übrigen Spareinkünften addiert und nach der Skala von 19 % bis 30 % besteuert. Ein Verlust mindert Gewinne desselben Jahres, und ein nicht genutzter Rest wird in die nächsten 4 Jahre vorgetragen.

Auch die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit Krypto gilt als Verkauf. Jedes Geschäft auf einer ausländischen Plattform muss in Euro bewertet werden, daher führt man vom ersten Tag an Aufzeichnungen.

SituationBerechnungSteuer
Coins für 10.000 $ gekauft und für 15.000 $ verkauft5.000 $ × 19 %950 $
Einen Coin gegen einen anderen mit 3.000 $ Gewinn getauschtder Tausch wird besteuert: 3.000 $ × 19 %570 $
Ein Gewinn von 20.000 $ im Jahr19 % auf die ersten etwa 6.700 $, 21 % auf den Rest4.066 $
Staking-Belohnungen von 1.000 $Kapitalertrag: 1.000 $ × 19 %190 $
Ein Verlust von 2.000 $ im Vorjahr, ein Gewinn von 6.000 $ in diesem JahrVerlust vorgetragen: (6.000 $ – 2.000 $) × 19 %760 $

Beträge in amerikanischen Dollar zum Kurs der Europäischen Zentralbank vom 6. Oktober 2026, Steuer gerundet; die Schwellen der Skala sind in Euro festgelegt.

Mining und Staking

Mining wird als gewerbliche Tätigkeit nach der allgemeinen Einkommensteuerskala besteuert: Einnahmen abzüglich Kosten für Strom und Ausrüstung. Ein Miner muss die Tätigkeit anmelden.

Staking-Belohnungen werden bei Erhalt als Kapitalertrag nach der Skala von 19 % bis 30 % besteuert. Ihr Wert am Tag des Erhalts wird beim späteren Verkauf zum Kaufpreis.

Wird man für Arbeit oder Dienstleistungen in Krypto bezahlt, sind das Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe nach der gewöhnlichen Skala, kein Gewinn aus dem Verkauf von Coins.

Krypto auszahlen und auf eine Bank bringen

Krypto lässt sich über Plattformen, die legal in der Europäischen Union tätig sind, gegen Euro verkaufen und das Geld auf ein spanisches Bankkonto abheben. Die Abhebung selbst wird nicht besteuert; die Steuer wird auf den Verkauf berechnet.

Spanische Banken prüfen Eingänge von Börsen nach den Regeln gegen Geldwäsche und können Handelsauszüge, den Vertrag mit der Plattform und einen Nachweis verlangen, woher die ersten Coins stammen.

Von Staatsbürgern einzelner Länder, etwa Russlands, ohne Aufenthaltstitel in der Europäischen Union nehmen Banken keine Einlagen über 100.000 € an, etwa 112.100 $; Staatsbürger der Europäischen Union betrifft das nicht.

Austausch von Daten über Kryptokonten

Seit 1. Januar 2026 gilt die Richtlinie der Europäischen Union über den Austausch von Daten zu Kryptowerten: Plattformen erheben Daten über die Geschäfte ihrer Kunden, und der erste Austausch zwischen Steuerbehörden findet 2027 statt.

Ein in Spanien Ansässiger, der am 31. Dezember mehr als 50.000 Euro, etwa 57.000 $, in Krypto auf ausländischen Plattformen und bei ausländischen Verwahrern hält, gibt zwischen Januar und März des Folgejahres eine Informationserklärung ab. Große Vermögen einschließlich Krypto zählen zudem nach regionalen Schwellen zur Vermögensteuer.

Wurden Verkäufe und Vermögen in früheren Jahren nicht erklärt, ist es sicherer, sie selbst zu berichtigen, bevor das Finanzamt eine Anfrage schickt.

Lizenzen für Kryptofirmen in Spanien

Firmen, die Krypto von Kunden tauschen, verwahren oder überweisen, arbeiten in der Europäischen Union mit einer Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte. In Spanien erteilt sie die Nationale Wertpapiermarktkommission.

Der Gewinn einer spanischen Firma unterliegt der Körperschaftsteuer, mit einem ermäßigten Satz für neue Firmen in den ersten Jahren. Einen Vergleich der Länder für eine Lizenz bietet unser Artikel über die Kryptolizenz.

Für ein internationales Projekt ohne spanische Kunden ist eine Lizenz in einem anderen Land oft bequemer, und eine spanische Firma gründet man für ein verwandtes Geschäft.

Murblz gründet Kryptofirmen und beschafft Lizenzen in diesen Leistungen: Kryptolizenz: Länder und Kosten, Kryptolizenz in Estland, Firma auf den Britischen Jungferninseln mit Lizenz als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte.

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Wo Krypto gar nicht besteuert wird, behandelt der Artikel Länder ohne Kryptosteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kryptosteuer in Spanien 2026?
Gewinne werden nach der Skala für Spareinkünfte besteuert: 19 % auf die ersten 6.000 Euro, dann 21 %, 23 %, 27 % und 30 % über 300.000 Euro.
Wird der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere in Spanien besteuert?
Ja. Ein Tausch von Coin gegen Coin gilt als Verkauf, und der Gewinn wird nach der Skala von 19 % bis 30 % besteuert.
Wie wird Staking in Spanien besteuert?
Als Kapitalertrag nach derselben Skala von 19 % bis 30 % bei Erhalt der Belohnung.
Kann man einen Kryptoverlust in Spanien vortragen?
Ja, ein nicht genutzter Verlust wird in die nächsten 4 Jahre vorgetragen.
Muss man in Spanien Krypto auf ausländischen Börsen angeben?
Ja, wenn am 31. Dezember mehr als 50.000 Euro auf ausländischen Plattformen liegen: Die Informationserklärung wird zwischen Januar und März abgegeben.
Wie wird Mining in Spanien besteuert?
Als gewerbliche Tätigkeit nach der allgemeinen Einkommensteuerskala: Einnahmen abzüglich Kosten.
Wer ist in Spanien steuerlich ansässig?
Wer mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbracht hat oder hier den Mittelpunkt seiner geschäftlichen Interessen hat, und auch mit Familie in Spanien, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.
Erfährt das spanische Finanzamt von Geschäften an Börsen?
Ja. Seit 2026 erheben Plattformen Daten nach der Richtlinie der Europäischen Union, und der erste Austausch zwischen Steuerbehörden findet 2027 statt.

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