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Kryptosteuer in Italien 2026

7 Min. Lesezeit · ·

Seit 2026 gelten 33 % auf Gewinne statt 26 %, ohne steuerfreie 2.000 Euro. Ein Tausch von Coin gegen Coin löst keine Steuer aus, und das Halten von Coins kostet 0,2 % im Jahr. Wie man rechnet und was man angibt.

Punkt2026
Satz für Privatpersonen33 % auf Gewinne, 26 % für E-Geld-Token in Euro
Befreiung nach Haltedauerkeine
Tausch von Coin gegen Coinkeine Steuer
VerlusteVortrag über 4 Jahre gegen Kryptogewinne
Steuer auf den Wert0,2 % im Jahr auf den Wert der Coins
Steuererklärungjährlich, mit einem Abschnitt über Auslandsvermögen
Datenaustauschab 2027, Datenerhebung ab 2026

Daten geprüft am 06.10.2026

Italien gehörte zu den ersten Ländern Europas, die eine Kryptosteuer gesetzlich verankerten, und hat sie ab 2026 spürbar verschärft. Der Gewinn einer Privatperson aus dem Verkauf von Coins wird mit einer Ersatzsteuer von 33 % statt bisher 26 % besteuert, und die jährliche steuerfreie Schwelle von 2.000 Euro wurde schon 2025 abgeschafft.

Die Steuer entsteht, wenn Coins in Euro umgewandelt oder zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen genutzt werden. Der Tausch eines Coins gegen einen anderen löst keine Steuer aus. Zusätzlich zahlt der Halter 0,2 % im Jahr auf den Wert der Krypto und gibt sie in der Erklärung über Auslandsvermögen an.

Wer in Italien Kryptosteuer zahlt

Steuerlich ansässig in Italien ist, wer mehr als 183 Tage im Jahr im italienischen Melderegister eingetragen ist, eine Wohnung oder den Mittelpunkt seiner Interessen in Italien hat oder sich den größten Teil des Jahres physisch im Land aufhält.

Ein Ansässiger zahlt Steuern auf sein weltweites Einkommen, auch auf Verkäufe von Coins an ausländischen Börsen, und gibt ausländische Kryptowerte an. Ein Nichtansässiger zahlt nur auf italienische Einkünfte.

Wohlhabende neue Ansässige können statt der gewöhnlichen Berechnung eine Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte nutzen; sie passt für alle mit großen Einkünften außerhalb Italiens und erfordert eine eigene Entscheidung vor dem Umzug.

Für Staatsbürger Deutschlands gilt: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt dort aufgegeben sind; beim Wegzug meldet man sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde ab. Zwischen Deutschland und Italien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, daher dokumentiert man das Datum des Umzugs und den Wechsel der Ansässigkeit sorgfältig. Mehr auf der Seite zu Steuern in Italien.

Wie man Kryptoeinkünfte berechnet

Die Steuer wird je Verkauf gegen Euro oder Zahlung in Krypto berechnet: der erhaltene Wert abzüglich Kaufpreis. Gewinne werden mit 33 % besteuert, E-Geld-Token in Euro mit 26 %.

Ein Verlust aus dem Verkauf von Krypto mindert Kryptogewinne desselben Jahres, und ein nicht genutzter Verlust kann in die nächsten 4 Jahre vorgetragen werden. Mit Gehalt oder anderen Einkünften wird er nicht verrechnet.

Ein Tausch von Coin gegen Coin löst keine Steuer aus: Der Kaufpreis des ersten Coins geht auf den zweiten über, und die Steuer wird beim Ausstieg in Euro oder bei einer Zahlung in Krypto berechnet.

SituationBerechnungSteuer
Coins für 10.000 $ gekauft und für 15.000 $ verkauft5.000 $ × 33 %1.650 $
Einen Coin gegen einen anderen mit 3.000 $ Gewinn getauschtkeine Steuer bis zum Verkauf gegen Euro0 $
6.000 $ Gewinn und 2.000 $ Verlust in einem Jahr(6.000 $ – 2.000 $) × 33 %1.320 $
2.000 $ Verlust im Vorjahr, 6.000 $ Gewinn in diesem JahrVerlust vorgetragen: (6.000 $ – 2.000 $) × 33 %1.320 $
Coins im Wert von 50.000 $ am Jahresende, keine Verkäufe0,2 % Steuer auf den Wert100 $

Beträge in amerikanischen Dollar zum Kurs der Europäischen Zentralbank vom 6. Oktober 2026, Steuer gerundet.

Mining und Staking

Mining und Handel als fortlaufende Tätigkeit werden als gewerbliche Einkünfte nach der allgemeinen Einkommensteuerskala besteuert, nicht mit dem Satz von 33 %.

Staking-Belohnungen einer Privatperson gelten als Einkünfte aus Kryptowerten. Der Wert der Coins am Tag des Erhalts wird beim späteren Verkauf zu ihrem Kaufpreis, daher erfasst man jede Belohnung sofort.

Wird man für Arbeit oder Dienstleistungen in Krypto bezahlt, sind das Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe nach der gewöhnlichen Skala, kein Gewinn aus dem Verkauf von Coins.

Krypto auszahlen und auf eine Bank bringen

Krypto lässt sich über Plattformen, die legal in der Europäischen Union tätig sind, gegen Euro verkaufen und das Geld auf ein italienisches Bankkonto abheben. Die Abhebung selbst wird nicht besteuert; die Steuer wird auf den Verkauf berechnet.

Italienische Banken prüfen Eingänge von Börsen nach den Regeln gegen Geldwäsche und können Handelsauszüge, den Vertrag mit der Plattform und einen Nachweis verlangen, woher die ersten Coins stammen.

Von Staatsbürgern einzelner Länder, etwa Russlands, ohne Aufenthaltstitel in der Europäischen Union nehmen Banken keine Einlagen über 100.000 € an, etwa 112.100 $; Staatsbürger der Europäischen Union betrifft das nicht.

Austausch von Daten über Kryptokonten

Seit 1. Januar 2026 gilt die Richtlinie der Europäischen Union über den Austausch von Daten zu Kryptowerten: Plattformen erheben Daten über die Geschäfte ihrer Kunden, und der erste Austausch zwischen Steuerbehörden findet 2027 statt. Die italienische Steuerbehörde wird Verkäufe Ansässiger auf Plattformen in der Europäischen Union und in Ländern sehen, die dem Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beigetreten sind.

Ein in Italien Ansässiger gibt Kryptowerte auf ausländischen Plattformen und in Wallets schon heute jedes Jahr in der Erklärung an, unabhängig vom Betrag. Fehlt dieser Abschnitt, droht ein Bußgeld, das als Prozentsatz des Vermögens berechnet wird.

Wurden Vermögen und Verkäufe in früheren Jahren nicht erklärt, ist es sicherer, sie selbst zu berichtigen, bevor das Finanzamt eine Anfrage schickt.

Lizenzen für Kryptofirmen in Italien

Firmen, die Krypto von Kunden tauschen, verwahren oder überweisen, arbeiten in der Europäischen Union mit einer Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte. In Italien übernehmen die Bank von Italien und die Nationale Kommission für Gesellschaften und Börse die Aufsicht.

Der Gewinn einer italienischen Firma unterliegt der Körperschaftsteuer und der regionalen Steuer auf produktive Tätigkeiten. Einen Vergleich der Länder für eine Lizenz bietet unser Artikel über die Kryptolizenz.

Für ein internationales Projekt ohne italienische Kunden ist eine Lizenz in einem anderen Land oft bequemer, und eine italienische Firma gründet man für ein verwandtes Geschäft.

Murblz gründet Kryptofirmen und beschafft Lizenzen in diesen Leistungen: Kryptolizenz: Länder und Kosten, Kryptolizenz in Estland, Firma auf den Britischen Jungferninseln mit Lizenz als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte.

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Wo Krypto gar nicht besteuert wird, behandelt der Artikel Länder ohne Kryptosteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kryptosteuer in Italien 2026?
Seit 1. Januar 2026 werden Gewinne aus dem Verkauf von Krypto mit 33 % besteuert, E-Geld-Token in Euro mit 26 %. Eine steuerfreie Schwelle gibt es nicht mehr.
Wird der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere in Italien besteuert?
Nein. Ein Tausch von Coin gegen Coin löst keine Steuer aus; die Steuer wird bei einem Verkauf gegen Euro oder einer Zahlung in Krypto berechnet.
Was ist die Kryptosteuer von 0,2 % in Italien?
Eine jährliche Steuer auf den Wert der Kryptowerte eines Ansässigen: 0,2 % ihres Werts am Jahresende, auch ohne Verkäufe.
Kann man einen Kryptoverlust in Italien vortragen?
Ja, in die nächsten 4 Jahre, gegen Kryptogewinne.
Hat Italien die steuerfreie Schwelle von 2.000 Euro abgeschafft?
Ja, seit 2025 gibt es keine Schwelle: Jeder Gewinn wird besteuert.
Muss man in Italien Krypto auf ausländischen Börsen angeben?
Ja. Ein Ansässiger gibt ausländische Kryptowerte jedes Jahr unabhängig vom Betrag in der Erklärung an; fehlt die Angabe, droht ein Bußgeld.
Wie wird Mining in Italien besteuert?
Mining als fortlaufende Tätigkeit wird als gewerbliche Einkünfte nach der allgemeinen Einkommensteuerskala besteuert.
Erfährt das italienische Finanzamt von Geschäften an Börsen?
Ja. Seit 2026 erheben Plattformen Daten nach der Richtlinie der Europäischen Union, und der erste Austausch zwischen Steuerbehörden findet 2027 statt.

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