Kryptosteuer in Georgien 2026
Kryptoverkäufe einer Privatperson werden nicht besteuert: Das Finanzministerium behandelt solche Einkünfte als nicht georgisch. Für wen diese Null passt, was mit Mining und Firmen ist und wie man Geld auf eine Bank bringt.
| Punkt | 2026 |
|---|---|
| Satz für Privatpersonen | 0 % auf Kryptoverkäufe |
| Grundlage | Entscheidung des Finanzministeriums vom 28. Juni 2019 |
| Mindesthaltedauer | nicht nötig |
| Tausch von Coin gegen Coin | nicht besteuert |
| Firma | 15 % nur auf ausgeschütteten Gewinn |
| Ansässigkeit | 183 Tage in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten |
| Lizenzen für Unternehmen | Nationalbank Georgiens |
Daten geprüft am 06.10.2026
Georgien ist eines der wenigen Länder in der Nähe Russlands, in denen eine Privatperson Krypto steuerfrei verkauft. Am 28. Juni 2019 erließ das Finanzministerium eine öffentliche Entscheidung: Einkünfte einer Privatperson aus dem Verkauf von Kryptowerten sind keine Einkünfte aus georgischer Quelle, und solche Einkünfte von Privatpersonen werden im Land nicht besteuert. Der Satz beträgt 0 %, egal wie hoch der Gewinn ist.
Doch die georgische Null hat Bedingungen. Sie gilt für eine Privatperson, die ihre eigenen Coins verkauft, nicht für ein Unternehmen: Regelmäßiger Handel für Kunden, industrielles Mining und der Umgang mit fremdem Geld werden nach Regeln für Unternehmen besteuert. Und sie bringt nichts für jemanden, der in einem anderen Land steuerlich ansässig bleibt.
Wer in Georgien Kryptosteuer zahlt
Steuerlich ansässig in Georgien ist, wer 183 Tage oder mehr in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten, die im Steuerjahr enden, im Land verbringt. Es gibt zudem einen eigenen Ansässigkeitsstatus für vermögende Personen, die Vermögen oder Einkommen nach besonderen Regeln nachweisen.
Die georgische Null nützt nur, wenn Sie keine Steuerpflicht in einem anderen Land haben. Ein russischer Staatsbürger, der in Russland steuerlich ansässig bleibt, zahlt dort Steuern auf Kryptoeinkünfte, egal wo die Coins verkauft werden. Die erste Prüfung ist daher, wann Sie im bisherigen Land nicht mehr ansässig waren.
Eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit der Steuerbehörde hilft, die georgische Ansässigkeit zu bestätigen. Banken, ausländische Börsen und Steuerbehörden anderer Länder verlangen sie.
Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel bestimmen die Ansässigkeit nicht: Es zählen die Tage. Mehr zu Steuern und Leben im Land auf der Seite zu Aufenthalt und Steuern in Georgien.
Wie man Kryptoeinkünfte berechnet
Eine Privatperson muss in Georgien keine Steuer auf Kryptoverkäufe berechnen: Der Satz beträgt 0 %. Doch die Geschäfte sollte man trotzdem festhalten, für die Bank, für eine ausländische Börse und für das Finanzamt des bisherigen Landes, falls je eine Frage zur Ansässigkeit aufkommt.
Entscheidend ist die Aufbewahrung der Historie: Kaufdaten und Preise, Börsenauszüge, Wallet-Adressen und Bankzahlungen. Ohne sie ist es schwer, der Bank die Herkunft der Mittel nachzuweisen und zu zeigen, dass die Geschäfte in den Zeitraum der georgischen Ansässigkeit fielen.
Werden Coins als Unternehmen verkauft, über einen Einzelunternehmer oder eine Firma, für Kunden oder regelmäßig und in großem Umfang, werden die Einkünfte nach der gewählten Form besteuert. Ein Einzelunternehmer mit dem Status eines Kleinunternehmens zahlt 1 % des Umsatzes, allerdings nicht für alle Tätigkeiten, und eine Firma zahlt 15 % auf ausgeschütteten Gewinn.
| Situation | Berechnung | Steuer |
|---|---|---|
| Ein in Georgien Ansässiger kaufte Coins für 10.000 $ und verkaufte sie für 15.000 $ | Einkünfte nicht besteuert | 0 $ |
| Einen Coin gegen einen anderen mit 3.000 $ Gewinn getauscht | keine Steuer | 0 $ |
| Eine georgische Firma verdiente 50.000 $ mit Krypto und behielt den Gewinn in der Firma | Steuer nur bei Ausschüttung | 0 $ |
| Dieselbe Firma zahlte ihrem Inhaber 50.000 $ Dividenden | 15 % auf ausgeschütteten Gewinn und 5 % auf Dividenden | etwa 12.000 $ |
| Ein russischer Staatsbürger, der in Russland ansässig blieb, verkaufte in Georgien Coins mit 5.000 $ Gewinn | keine georgische Steuer, aber Steuer in Russland | nach russischen Regeln |
Beträge in Dollar zum Kurs der Nationalbank Georgiens vom 6. Oktober 2026, Steuer gerundet. Die Steuer auf ausgeschütteten Gewinn wird auf den hochgerechneten Betrag berechnet: 15/85 der Auszahlung.
Mining und Staking
Industrielles Mining wird in Georgien über Firmen betrieben: Ihr Gewinn wird nur bei Ausschüttung an die Inhaber mit 15 % besteuert, und Strom und Ausrüstung zählen als Ausgaben.
Für privates Mining gibt es keine eigene Regel. Der Verkauf geschürfter Coins fällt unter die allgemeine Entscheidung zum Verkauf von Kryptowerten, doch regelmäßiges Mining mit Beschäftigten und gemieteten Räumen kann das Finanzamt als Unternehmen behandeln.
Staking ist im georgischen Recht nicht eigens beschrieben. Belohnungen einer Privatperson werden wie geschürfte Coins in der Praxis erst beim Verkauf besteuert, und ein Verkauf durch eine Privatperson wird nicht besteuert.
Krypto auszahlen und auf eine Bank bringen
Krypto kann man über Plattformen, die bei der Nationalbank Georgiens als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte registriert sind, gegen Lari oder Dollar verkaufen und das Geld auf ein georgisches Bankkonto abheben.
Georgische Banken prüfen Eingänge von Börsen und erwarten eine klare Erklärung: Handelsauszüge, Wallet-Historie und einen Nachweis, woher die ersten Coins stammen. Ansässigen Russlands und anderer sanktionierter Länder werden oft mehr Fragen gestellt.
Tausch über Privatpersonen und Bargeld kommt vor, doch für große Summen ist das der schlechteste Weg: Es gibt fast nichts, womit man bei der Kontoeröffnung oder einem Wohnungskauf die Herkunft der Mittel nachweisen kann.
Austausch von Daten über Kryptokonten
Georgien gehört nicht zu den ersten beiden Wellen von Ländern, die 2027–2028 nach dem Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den automatischen Austausch von Daten über Kryptowerte beginnen.
Das macht Geschäfte nicht unsichtbar. Börsen in der Europäischen Union und anderen teilnehmenden Ländern melden Kunden an ihr Land der steuerlichen Ansässigkeit, daher ist für einen ehemaligen Ansässigen eines anderen Landes wichtig, welche Ansässigkeit in seinem Börsenprofil steht.
Wenn Sie in Georgien ansässig geworden sind, aktualisieren Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit auf allen Börsen und belegen Sie sie mit einer Bescheinigung: Sonst gehen die Handelsdaten an das Finanzamt des bisherigen Landes.
Lizenzen für Kryptofirmen in Georgien
Kryptogeschäfte mit Coins von Kunden, also Tausch, Verwahrung, Überweisungen und Vermittlung, werden in Georgien seit 2023 nur von bei der Nationalbank Georgiens registrierten Anbietern von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte betrieben. Ohne Registrierung ist es nicht erlaubt, Coins von Kunden anzunehmen und zu tauschen.
Für ein internationales Projekt ohne Kunden in Georgien ist eine Lizenz in einem anderen Land, etwa in Estland oder auf den Britischen Jungferninseln, oft bequemer, während eine georgische Firma für verwandte Geschäfte gegründet wird.
Der Gewinn einer georgischen Firma wird nur bei Ausschüttung mit 15 % besteuert; solange der Gewinn reinvestiert wird, fällt keine Steuer an. Mehr auf der Seite zur Firmengründung in Georgien.
Murblz gründet Kryptofirmen und beschafft Lizenzen in diesen Leistungen: Kryptolizenz in Estland, Firma auf den Britischen Jungferninseln mit Lizenz als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, Firmengründung in Georgien.
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Häufige Fragen
Gibt es in Georgien eine Kryptosteuer?
Für wen passt die georgische Null bei der Kryptosteuer?
Zahlt ein Deutscher in Georgien Kryptosteuer in Deutschland?
Wird Mining in Georgien besteuert?
Welche Steuer zahlt eine Kryptofirma in Georgien?
Wie zahlt man Krypto auf eine georgische Bank aus?
Muss man in Georgien eine Steuererklärung für Krypto abgeben?
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