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Kryptosteuer in Frankreich 2026

6 Min. Lesezeit · ·

Seit 2026 gelten 31,4 % auf Gewinne statt 30 %, doch ein Tausch von Coin gegen Coin löst keine Steuer aus, und Verkäufe bis 305 Euro im Jahr sind befreit. Wie man nach der französischen Formel rechnet und welche Konten man angibt.

Punkt2026
Satz für Privatpersonen31,4 %: 12,8 % Steuer und 18,6 % Sozialabgaben
Befreiung nach Haltedauerkeine
Tausch von Coin gegen Coinkeine Steuer
Befreiungwenn die Verkäufe im Jahr insgesamt höchstens 305 Euro betragen
Verlustenur mit Gewinnen desselben Jahres
Steuererklärungjährlich, mit eigenem Berechnungsformular und Erklärung ausländischer Konten
Datenaustauschab 2027, Datenerhebung ab 2026

Daten geprüft am 06.10.2026

Frankreich besteuert den Gewinn einer Privatperson aus dem Verkauf von Krypto mit der Pauschalsteuer auf Kapitalerträge. Ab 2026 stieg sie von 30 % auf 31,4 %: 12,8 % Einkommensteuer und 18,6 % Sozialabgaben, nachdem eine von ihnen um 1,4 Prozentpunkte angehoben wurde.

Die Steuer entsteht, wenn Coins gegen Euro verkauft oder zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen genutzt werden. Der Tausch eines Coins gegen einen anderen löst keine Steuer aus. Betragen alle Verkäufe im Jahr zusammen höchstens 305 Euro, etwa 350 $, ist der Gewinn befreit.

Wer in Frankreich Kryptosteuer zahlt

Steuerlich ansässig in Frankreich ist, wessen Hauptwohnung oder Familie in Frankreich ist, wer mehr als 183 Tage im Jahr hier verbringt, hier seine hauptberufliche Tätigkeit ausübt oder hier den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat. Eine dieser Bedingungen reicht.

Ein Ansässiger zahlt Steuern auf sein weltweites Einkommen, auch auf Verkäufe von Coins an ausländischen Börsen, und gibt ausländische Kryptokonten an. Ein Nichtansässiger zahlt nur auf französische Einkünfte.

Statt der Pauschalsteuer kann ein Ansässiger die progressive Einkommensteuerskala wählen. Das lohnt sich bei bescheidenem Einkommen, doch die Wahl gilt für alle Kapitalerträge des Jahres zugleich, daher entscheidet man mit einer Berechnung.

Für Staatsbürger Deutschlands gilt: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt dort aufgegeben sind; beim Wegzug meldet man sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde ab. Zwischen Deutschland und Frankreich gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, daher dokumentiert man das Datum des Umzugs und den Wechsel der Ansässigkeit sorgfältig. Mehr auf der Seite zu Steuern in Frankreich.

Wie man Kryptoeinkünfte berechnet

Der Gewinn wird nicht je Coin, sondern auf das gesamte Kryptoportfolio berechnet: Vom Verkaufspreis zieht man den Anteil am gesamten Kaufpreis aller Coins ab, der dem Anteil des Verkaufs am Wert des Portfolios am Verkaufstag entspricht.

Ein Verlust aus einem Verkauf mindert Kryptogewinne desselben Jahres. Man kann ihn weder vortragen noch mit anderen Einkünften verrechnen.

Ein Tausch von Coin gegen Coin, auch in einen wertstabilen Coin, löst keine Steuer aus, während die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit Krypto als Verkauf gilt. Ein wertstabiler Coin ist eine an den Dollar oder den Euro gebundene Kryptowährung.

SituationBerechnungSteuer
Coins für 10.000 $ gekauft, das ganze Portfolio für 15.000 $ verkauft5.000 $ × 31,4 %1.570 $
Einen Coin gegen einen anderen mit 3.000 $ Gewinn getauschtder Tausch wird nicht besteuert0 $
Alle Verkäufe im Jahr betragen zusammen 300 $befreit innerhalb von 305 Euro0 $
Portfolio für 10.000 $ gekauft, Wert 20.000 $, für 5.000 $ verkauft5.000 $ – 10.000 $ × 5.000 / 20.000 = 2.500 $; × 31,4 %785 $
Ein Verlust von 2.000 $ im Vorjahr, ein Gewinn von 6.000 $ in diesem Jahrkein Vortrag: 6.000 $ × 31,4 %1.884 $

Beträge in amerikanischen Dollar zum Kurs der Europäischen Zentralbank vom 6. Oktober 2026, Steuer gerundet.

Mining und Staking

Mining wird als Einkommen aus nichtgewerblicher beruflicher Tätigkeit nach der allgemeinen Einkommensteuerskala besteuert, nicht zum Pauschalsatz.

Wird der Kryptohandel beruflich betrieben, werden seine Einkünfte ebenfalls nach der allgemeinen Skala besteuert. Staking-Belohnungen erfasst man vom ersten Tag an: Ihr Wert bei Erhalt zählt sowohl für die Steuer als auch für den späteren Kaufpreis.

Wird man für Arbeit oder Dienstleistungen in Krypto bezahlt, sind das Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe nach der gewöhnlichen Skala, kein Gewinn aus dem Verkauf von Coins.

Krypto auszahlen und auf eine Bank bringen

Krypto lässt sich über Plattformen, die legal in der Europäischen Union tätig sind, gegen Euro verkaufen und das Geld auf ein französisches Bankkonto abheben. Die Abhebung selbst wird nicht besteuert; die Steuer wird auf den Verkauf berechnet.

Französische Banken prüfen Eingänge von Börsen nach den Regeln gegen Geldwäsche und können Handelsauszüge, den Vertrag mit der Plattform und einen Nachweis verlangen, woher die ersten Coins stammen.

Von Staatsbürgern einzelner Länder, etwa Russlands, ohne Aufenthaltstitel in der Europäischen Union nehmen Banken keine Einlagen über 100.000 € an, etwa 112.100 $; Staatsbürger der Europäischen Union betrifft das nicht.

Austausch von Daten über Kryptokonten

Seit 1. Januar 2026 gilt die Richtlinie der Europäischen Union über den Austausch von Daten zu Kryptowerten: Plattformen erheben Daten über die Geschäfte ihrer Kunden, und der erste Austausch zwischen Steuerbehörden findet 2027 statt.

Ein in Frankreich Ansässiger gibt schon heute jedes Konto auf einer ausländischen Kryptoplattform an, das im Jahr eröffnet, genutzt oder geschlossen wurde. Das Bußgeld für ein nicht angegebenes Konto beträgt etwa 850 $ oder etwa 1.700 $ je Konto, wenn das Vermögen 50.000 Euro übersteigt, etwa 57.000 $.

Wurden Verkäufe und Konten in früheren Jahren nicht erklärt, ist es sicherer, sie selbst zu berichtigen, bevor das Finanzamt eine Anfrage schickt.

Lizenzen für Kryptofirmen in Frankreich

Firmen, die Krypto von Kunden tauschen, verwahren oder überweisen, arbeiten in der Europäischen Union mit einer Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte. In Frankreich erteilt sie die Finanzmarktaufsicht.

Der Gewinn einer französischen Firma unterliegt der Körperschaftsteuer, mit einem ermäßigten Satz für kleine Unternehmen auf den ersten Teil des Gewinns. Einen Vergleich der Länder für eine Lizenz bietet unser Artikel über die Kryptolizenz.

Für ein internationales Projekt ohne französische Kunden ist eine Lizenz in einem anderen Land oft bequemer, und eine französische Firma gründet man für ein verwandtes Geschäft.

Murblz gründet Kryptofirmen und beschafft Lizenzen in diesen Leistungen: Kryptolizenz: Länder und Kosten, Kryptolizenz in Estland, Firma auf den Britischen Jungferninseln mit Lizenz als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte.

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Steuern, Umzug und Unternehmen in diesem Land:

Wo Krypto gar nicht besteuert wird, behandelt der Artikel Länder ohne Kryptosteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kryptosteuer in Frankreich 2026?
Eine Pauschalsteuer von 31,4 % auf Gewinne: 12,8 % Einkommensteuer und 18,6 % Sozialabgaben. Man kann die progressive Einkommensteuerskala wählen.
Wird der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere in Frankreich besteuert?
Nein. Ein Tausch von Coin gegen Coin, auch in einen wertstabilen Coin, löst keine Steuer aus.
Gibt es in Frankreich eine steuerfreie Schwelle für Krypto?
Ja: Betragen die Verkäufe im Jahr insgesamt höchstens 305 Euro, etwa 350 $, wird der Gewinn nicht besteuert.
Wie wird der Kryptogewinn in Frankreich berechnet?
Auf das gesamte Portfolio: Vom Verkaufspreis zieht man den Anteil am gesamten Kaufpreis ab, der dem Anteil des Verkaufs am Wert des Portfolios entspricht.
Kann man einen Kryptoverlust in Frankreich vortragen?
Nein. Verluste werden nur mit Kryptogewinnen desselben Jahres verrechnet.
Muss man in Frankreich Konten auf ausländischen Kryptobörsen angeben?
Ja, jedes Konto. Das Bußgeld für ein nicht angegebenes Konto beträgt etwa 850 $ oder etwa 1.700 $, wenn das Vermögen 50.000 Euro übersteigt.
Wie wird Mining in Frankreich besteuert?
Als Einkommen aus nichtgewerblicher beruflicher Tätigkeit nach der allgemeinen Einkommensteuerskala.
Erfährt das französische Finanzamt von Geschäften an Börsen?
Ja. Seit 2026 erheben Plattformen Daten nach der Richtlinie der Europäischen Union, und der erste Austausch zwischen Steuerbehörden findet 2027 statt.

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