Kryptosteuer auf Zypern 2026
Seit 2026 gelten 8 % auf den Gewinn aus jeder Veräußerung von Coins, auch aus einem Tausch gegen einen anderen Coin. Verluste werden nur im selben Jahr verrechnet. Wie man rechnet, was mit Mining und Staking ist und wie man die Erklärung abgibt.
| Punkt | 2026 |
|---|---|
| Satz für Privatpersonen | 8 % auf Gewinne aus der Veräußerung von Coins |
| Befreiung nach Haltedauer | keine: 8 % unabhängig von der Haltedauer |
| Tausch von Coin gegen Coin | wie eine Veräußerung besteuert |
| Verluste | nur mit Gewinnen desselben Jahres |
| Mining und regelmäßige Tätigkeit | Einkommen nach der allgemeinen Skala |
| Steuererklärung | jährlich, für das Kalenderjahr |
| Datenaustausch | ab 2027, Datenerhebung ab 2026 |
Daten geprüft am 06.10.2026
Bis 2026 hatte Zypern keine eigene Regel für Krypto, und der Gewinn einer Privatperson aus dem Verkauf von Coins wurde nach allgemeinen Regeln beurteilt. Die Steuerreform hat das geändert: Seit 1. Januar 2026 enthält das Einkommensteuergesetz einen eigenen Artikel, nach dem Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten pauschal mit 8 % besteuert werden.
Der Satz ist niedrig, doch die Bemessungsgrundlage ist breit. Eine Veräußerung ist nicht nur der Verkauf von Coins gegen Euro, sondern auch der Tausch eines Coins gegen einen anderen und die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit Krypto. Ein Verlust lässt sich nur mit Kryptogewinnen desselben Jahres verrechnen; vortragen kann man ihn nicht.
Wer auf Zypern Kryptosteuer zahlt
Steuerlich ansässig auf Zypern ist, wer in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage auf der Insel verbracht hat. Es gibt auch eine 60-Tage-Regel: Ansässig wird man auch nach mindestens 60 Tagen auf Zypern, wenn man nirgendwo sonst ansässig war, hier ein Geschäft führte oder arbeitete und eine Wohnung hatte.
Ein Ansässiger zahlt Steuern auf sein weltweites Einkommen, auch auf Verkäufe von Coins an ausländischen Börsen. Ein Nichtansässiger zahlt nur auf zyprische Einkünfte, und Kryptogewinne vor Beginn der Ansässigkeit werden nicht mit dem Satz von 8 % besteuert.
Der Status eines Ansässigen ohne Domizil befreit Dividenden und Zinsen von der Verteidigungsabgabe, ändert aber nichts am Satz von 8 % auf Krypto.
Für Staatsbürger Deutschlands gilt: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt dort aufgegeben sind; beim Wegzug meldet man sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde ab. Zwischen Deutschland und Zypern gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, daher dokumentiert man das Datum des Umzugs und den Wechsel der Ansässigkeit sorgfältig. Mehr auf der Seite zu Steuern auf Zypern.
Wie man Kryptoeinkünfte berechnet
Die Steuer wird je Veräußerung berechnet: der erhaltene Wert, also Euro, ein anderer Coin oder Waren, abzüglich Kaufpreis und direkt mit dem Geschäft verbundener Kosten. Der Gewinn wird mit 8 % besteuert, unabhängig davon, wie lange man den Coin gehalten hat.
Ein Verlust aus einer Veräußerung mindert Gewinne aus anderen Kryptoveräußerungen desselben Jahres. Ein nicht genutzter Verlust verfällt: Man kann ihn weder ins nächste Jahr vortragen noch mit Gehalt und anderen Einkünften verrechnen.
Da auch ein Tausch von Coin gegen Coin eine Veräußerung ist, muss jedes solche Geschäft am Tag des Tauschs in Euro bewertet werden. Ohne Aufzeichnungen je Geschäft ist es fast unmöglich, die Steuer des Jahres korrekt zu berechnen.
| Situation | Berechnung | Steuer |
|---|---|---|
| Coins für 10.000 $ gekauft und für 15.000 $ verkauft | 5.000 $ × 8 % | 400 $ |
| Einen Coin gegen einen anderen mit 3.000 $ Gewinn getauscht | der Tausch ist eine Veräußerung: 3.000 $ × 8 % | 240 $ |
| 6.000 $ Gewinn und 2.000 $ Verlust in einem Jahr | (6.000 $ – 2.000 $) × 8 % | 320 $ |
| 2.000 $ Verlust in diesem Jahr, 6.000 $ Gewinn im nächsten | kein Vortrag: 6.000 $ × 8 % | 480 $ |
| Eine Dienstleistung für 1.500 $ mit Krypto bezahlt, die für 1.000 $ gekauft wurde | die Zahlung ist eine Veräußerung: 500 $ × 8 % | 40 $ |
Beträge in amerikanischen Dollar zum Kurs der Europäischen Zentralbank vom 6. Oktober 2026, Steuer gerundet.
Mining und Staking
Der Satz von 8 % gilt für Veräußerungen von Coins. Werden Mining, Handel oder Staking als regelmäßige Tätigkeit betrieben, werden die Einkünfte als gewöhnliches Einkommen nach der allgemeinen Einkommensteuerskala besteuert, nicht zum Pauschalsatz.
Belohnungen aus Staking und Mining erfasst man am besten vom ersten Tag an getrennt: Der Wert des Coins am Tag des Erhalts wird beim späteren Verkauf zu seinem Kaufpreis.
Wird man für Arbeit oder Dienstleistungen in Krypto bezahlt, sind das Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe nach der gewöhnlichen Skala, kein Gewinn aus der Veräußerung von Coins.
Krypto auszahlen und auf eine Bank bringen
Krypto lässt sich über Plattformen, die legal in der Europäischen Union tätig sind, gegen Euro verkaufen und das Geld auf ein zyprisches Bankkonto abheben. Die Abhebung selbst wird nicht besteuert; die Steuer wird auf den Verkauf berechnet.
Seit 2013 prüfen zyprische Banken ihre Kunden streng und schauen besonders genau auf Eingänge von Börsen: Sie können Handelsauszüge, den Vertrag mit der Plattform und einen Nachweis verlangen, woher die ersten Coins stammen.
Von Staatsbürgern einzelner Länder, etwa Russlands, ohne Aufenthaltstitel in der Europäischen Union nehmen Banken keine Einlagen über 100.000 € an, etwa 112.100 $; Staatsbürger der Europäischen Union betrifft das nicht.
Austausch von Daten über Kryptokonten
Seit 1. Januar 2026 gilt die Richtlinie der Europäischen Union über den Austausch von Daten zu Kryptowerten: Plattformen erheben Daten über die Geschäfte ihrer Kunden, und der erste Austausch zwischen Steuerbehörden findet 2027 statt. Die zyprische Steuerbehörde wird Veräußerungen Ansässiger auf Plattformen in der Europäischen Union und in Ländern sehen, die dem Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beigetreten sind.
Für Halter bedeutet das, dass jeder Tausch von Coin gegen Coin für das Finanzamt sichtbar wird. Die Berechnung mit 8 % muss man mit Auszügen belegen.
Wurden Verkäufe in früheren Jahren nicht erklärt, ist es sicherer, sie selbst zu berichtigen, bevor das Finanzamt eine Anfrage schickt.
Lizenzen für Kryptofirmen auf Zypern
Firmen, die Krypto von Kunden tauschen, verwahren oder überweisen, arbeiten in der Europäischen Union mit einer Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte. Auf Zypern erteilt sie die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission.
Der Gewinn einer zyprischen Firma wird nach den allgemeinen Regeln für Körperschaften besteuert. Einen Vergleich der Länder für eine Lizenz bietet unser Artikel über die Kryptolizenz.
Für ein internationales Projekt ohne zyprische Kunden ist eine Lizenz in einem anderen Land oft bequemer, und eine zyprische Firma gründet man für eine Holding oder ein verwandtes Geschäft.
Murblz gründet Kryptofirmen und beschafft Lizenzen in diesen Leistungen: Kryptolizenz: Länder und Kosten, Kryptolizenz in Estland, Firma auf den Britischen Jungferninseln mit Lizenz als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kryptosteuer auf Zypern 2026?
Wird der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere auf Zypern besteuert?
Kann man einen Kryptoverlust auf Zypern vortragen?
Gibt es auf Zypern eine Befreiung nach Haltedauer für Krypto?
Wie werden Mining und Staking auf Zypern besteuert?
Wer ist auf Zypern steuerlich ansässig?
Erfährt das zyprische Finanzamt von Geschäften an Börsen?
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