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Kryptosteuer in Deutschland 2026

7 Min. Lesezeit · ·

0 % nach einem Jahr Haltedauer, davor Einkommensteuer bis 45 %. Wie man Gewinne berechnet, was beim Staking gilt und warum die Regel für nach 2026 gekaufte Coins wegfallen könnte.

PunktIm Jahr 2026
Satz für PrivatpersonenEinkommensteuertarif von 14–45 % bei Verkauf innerhalb eines Jahres
Befreiung nach Haltedauermehr als 1 Jahr – 0 %
FreigrenzeGewinne bis 1.000 € im Jahr, etwa 1.200 $
Tausch von Coin gegen Coinwird wie ein Verkauf besteuert
Stakingsonstige Einkünfte, Freigrenze von 256 €, etwa 290 $
Steuererklärungbis 31. Juli des Folgejahres
Datenaustauschab 2027, Daten werden seit 2026 erhoben

Daten geprüft am 06.10.2026

Deutschland gehört für langfristige Kryptoanleger zu den mildesten Ländern Europas. Gewinne aus dem Verkauf von Coins, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei, egal wie hoch. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres wird nach dem Einkommensteuertarif mit bis zu 45 % besteuert.

Die Regel kann sich ändern. Am 30. September 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf veröffentlicht: Für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, soll die Befreiung nach einem Jahr entfallen und der Gewinn als Kapitalertrag besteuert werden. Nach dem Entwurf behalten früher gekaufte Coins die alten Regeln. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Wer in Deutschland Kryptosteuer zahlt

Steuerlich ansässig in Deutschland ist, wer hier eine Wohnung zur dauerhaften Nutzung hat oder länger als 6 Monate am Stück hier lebt; kurze Reisen unterbrechen die Frist nicht. Ein Ansässiger versteuert sein Welteinkommen, auch Krypto auf ausländischen Börsen.

Ein Nichtansässiger zahlt auf Kryptoverkäufe keine deutsche Steuer: Solche Einkünfte stehen nicht auf der Liste der inländischen Einkünfte für Nichtansässige. Das Land seiner Ansässigkeit kann den Gewinn aber nach eigenen Regeln besteuern.

Die Jahresfrist wird für jeden Coin einzeln berechnet, nach dem Grundsatz „zuerst gekauft, zuerst verkauft“. Der Umzug nach Deutschland setzt die Uhr nicht zurück: Es zählt das Kaufdatum, nicht der Beginn der Ansässigkeit.

Wie man Kryptoeinkünfte berechnet

Der Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und Transaktionskosten wie Börsengebühren. Liegen die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr insgesamt unter 1.000 €, fällt keine Steuer an; wird die Grenze erreicht, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Überschuss.

Der Tausch eines Coins gegen einen anderen gilt als Verkauf: Wurde der erste weniger als ein Jahr gehalten, wird der Gewinn besteuert, und für den neuen Coin beginnt die Jahresfrist von vorn. Verluste aus Verkäufen innerhalb eines Jahres lassen sich mit gleichartigen Gewinnen desselben Jahres verrechnen oder in andere Jahre übertragen.

SituationBerechnungSteuer
Für 10.000 $ gekauft, nach 8 Monaten für 15.000 $ verkauft5.000 $ × 30 % nach Tarif, Beispiel1.500 $
Dasselbe Geschäft nach 13 Monatenlänger als ein Jahr gehalten0 $
Jahresgewinn von 1.000 $ aus Verkäufen innerhalb eines Jahresunter der Freigrenze von 1.000 €0 $
Staking brachte im Jahr 500 $sonstige Einkünfte × 30 %, Beispiel150 $
Coin nach 6 Monaten mit 3.000 $ Gewinn getauschtder Tausch gilt als Verkauf × 30 %900 $

Der Satz von 30 % ist ein Beispiel für ein mittleres Einkommen: Der tatsächliche Tarifsatz hängt vom gesamten Jahreseinkommen ab, bei hohen Einkommen kommt der Solidaritätszuschlag hinzu, bei Kirchenmitgliedern die Kirchensteuer. Beträge in US-Dollar zum Kurs der Europäischen Zentralbank vom 6. Oktober 2026.

Mining und Staking

Erträge aus Staking und dem Verleihen von Coins werden bei Zufluss zum Marktwert als sonstige Einkünfte besteuert. Liegen alle solchen Einkünfte im Jahr unter 256 €, etwa 290 $, fällt keine Steuer an. Das Bundesministerium der Finanzen hat klargestellt, dass Staking die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert: Für den Verkauf der Coins selbst gilt weiter die Jahresregel.

Mining in größerem Umfang behandelt das Finanzamt als Gewerbe: Die Einkünfte werden nach dem Einkommensteuertarif besteuert, dazu kommt die Gewerbesteuer der Gemeinde, und die Ausrüstung wird als Kosten abgezogen. Auch der Verkauf geschürfter Coins innerhalb eines Jahres nach dem Mining ist steuerpflichtig.

Krypto auszahlen und auf ein Bankkonto bringen

Krypto in Euro zu tauschen ist über Börsen und Broker legal, die nach der Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte zugelassen sind. Nach dem Geldwäschegesetz prüfen deutsche Banken die Herkunft großer Eingänge von Börsen und verlangen Handelsauszüge, beim Wohnungskauf die gesamte Geschichte der Coins.

In seinem Schreiben von 2025 hat das Finanzministerium Anleger verpflichtet, Aufzeichnungen über ihre Geschäfte zu führen: Daten, Beträge und Adressen der Wallets. Ohne sie darf das Finanzamt die Einkünfte selbst schätzen, und Schätzungen fallen selten zugunsten des Anlegers aus.

Bei einem Wohnungskauf oder einer großen Überweisung verlangt die Bank die Kette vom ersten Coinkauf bis zum Verkauf. Ein vorab erstellter Bericht über alle Börsen und Wallets klärt das an einem Tag.

Datenaustausch über Kryptokonten

Seit 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz: Börsen und Anbieter erheben Daten über Kunden und Geschäfte und melden sie an das Bundeszentralamt für Steuern. Der erste Austausch mit anderen Ländern der Europäischen Union und den Teilnehmern am Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung findet 2027 statt.

Das Finanzamt sieht Geschäfte aus dem Jahr 2026 auch ohne Erklärung. Fehler aus früheren Jahren korrigiert man sicherer freiwillig vor einer Prüfung: Eine Selbstanzeige senkt das Risiko von Strafen.

Lizenzen für Kryptounternehmen in Deutschland

Die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte gilt seit 30. Dezember 2024, und die deutsche Übergangsfrist ist Ende 2025 ausgelaufen. Seit 2026 arbeitet eine Kryptobörse, ein Verwahrer oder Broker in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder einer anderen Aufsichtsbehörde der Union.

Eine Erlaubnis in einem Land der Union erlaubt die Tätigkeit in allen anderen, deshalb wählen Unternehmen oft ein Land mit schneller Aufsicht und eröffnen ein Büro in Deutschland oder arbeiten aus der Ferne.

Murblz gründet Kryptounternehmen und beschafft Lizenzen über diese Leistungen: Kryptolizenz in Estland, Gesellschaft auf den Britischen Jungferninseln mit Lizenz für Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten, Firmengründung in Deutschland.

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Wo Krypto gar nicht besteuert wird, behandelt der Artikel Länder ohne Kryptosteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kryptosteuer in Deutschland 2026?
Wurden die Coins länger als ein Jahr gehalten, sind Verkaufsgewinne steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres werden Gewinne nach dem Einkommensteuertarif von 14 % bis 45 % besteuert, sobald die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr insgesamt 1.000 € erreichen.
Wie lange muss man Krypto in Deutschland halten, um steuerfrei zu verkaufen?
Ein Jahr ab dem Kaufdatum jedes Coins. Das Jahr wird nach dem Grundsatz „zuerst gekauft, zuerst verkauft“ gezählt, und Staking verlängert es nicht.
Wird Staking in Deutschland besteuert?
Ja, Erträge werden bei Zufluss als sonstige Einkünfte nach dem Tarif besteuert, wenn alle solchen Einkünfte im Jahr 256 € oder mehr betragen, etwa 290 $.
Ist der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere steuerpflichtig?
Ja, wenn der erste Coin weniger als ein Jahr gehalten wurde: Der Tausch gilt als Verkauf, und die Haltefrist für den neuen Coin beginnt von vorn.
Schafft Deutschland die Jahresregel ab?
Am 30. September 2026 hat das Finanzministerium einen Entwurf veröffentlicht: Für Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, soll die Befreiung entfallen und der Gewinn als Kapitalertrag besteuert werden. Das Gesetz ist nicht beschlossen, und nach dem Entwurf behalten frühere Käufe die alten Regeln.
Wo gibt man Krypto in der deutschen Steuererklärung an?
Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres und Staking-Erträge gehören in die Anlage für sonstige Einkünfte zur Jahreserklärung. Ohne Steuerberater ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres.
Zahlt ein Nichtansässiger in Deutschland Kryptosteuer?
Nein, Kryptoverkäufe eines Nichtansässigen sind keine inländischen Einkünfte. Die Ansässigkeit beginnt mit einer Wohnung in Deutschland oder einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
Erfährt das Finanzamt von meinen Börsengeschäften?
Ja, seit 2026 erheben Börsen Kundendaten und melden sie an das Bundeszentralamt für Steuern, und ab 2027 kommen auch Daten aus anderen Ländern.

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