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Arbeiten im Ausland als Deutscher: Steuern, Versicherung und mobiles Arbeiten 2026

7 Min. Lesezeit ·

Als Deutscher arbeiten Sie in jedem EU-Staat, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ohne Arbeitserlaubnis. Wo Sie Steuern und Beiträge zahlen, entscheiden drei Dinge: wie viele Tage Sie im Ausland verbringen, wo Ihr Arbeitgeber sitzt und ob Sie eine Wohnung in Deutschland behalten.

Sie möchten im Ausland arbeiten? Ein Berater findet Land und Visum passend zu Ihrer Arbeit und rechnet die Steuern durch. Land finden

Kurz gesagt

  • In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz arbeiten Deutsche ohne Arbeitserlaubnis.
  • Deutschland besteuert den Lohn für Arbeit im Ausland, wenn Sie dort höchstens 183 Tage verbringen, der Arbeitgeber nicht dort ansässig ist und keine Betriebsstätte vor Ort den Lohn trägt.
  • Bei einer Entsendung in die EU bleiben Sie bis zu 24 Monate in der deutschen Sozialversicherung, die A1-Bescheinigung gibt es nur noch elektronisch.
  • Mobil aus Ihrem Wohnland arbeiten Sie bis zu 49,99 % der Zeit, rund 109 Tage im Jahr, und bleiben im Sozialversicherungssystem des Arbeitgeberstaats.
  • Versicherungszeiten in EU-Staaten werden zusammengerechnet mit den deutschen Zeiten für die Rente.

Ausführlich ↓

Im Detail

Darf ich als Deutscher im Ausland arbeiten

Ja. Als Deutscher arbeiten Sie 2026 in jedem EU-Staat, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ohne Arbeitserlaubnis. In anderen Ländern brauchen Sie ein Arbeitsvisum, meist auf Grundlage eines Arbeitsvertrags. Wo Steuern und Beiträge anfallen, hängt von der Dauer der Arbeit im Ausland ab, vom Sitz des Arbeitgebers und davon, ob Sie eine Wohnung in Deutschland behalten.

Es gibt drei Varianten: die Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber, einen lokalen Arbeitsvertrag im neuen Land und mobiles Arbeiten aus dem Ausland für ein deutsches Unternehmen. Für jede gelten eigene Regeln zu Steuern und Versicherung – der Reihe nach unten.

Wo zahle ich Steuern, wenn ich im Ausland arbeite

Das entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Tätigkeitsstaat. Nach der 183-Tage-Regel besteuert Deutschland den Lohn für Arbeit im Ausland, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Sie halten sich im Tätigkeitsstaat höchstens 183 Tage in dem im Abkommen genannten Zeitraum auf, der Arbeitgeber ist dort nicht ansässig, und keine Betriebsstätte des Arbeitgebers dort trägt den Lohn.

Gebäude des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin
Das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Sitz des Bundesministeriums der Finanzen: Die 183-Tage-Regel steht in fast allen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Foto: Perituss / Wikimedia Commons, CC0

Fehlt eine Bedingung, besteuert der Tätigkeitsstaat den Lohn. Solange Sie eine Wohnung in Deutschland behalten, besteuert Deutschland Ihr Welteinkommen, stellt den im Ausland nach dem Abkommen besteuerten Lohn aber frei. Er erhöht nur über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Haben Sie sich abgemeldet und keine Wohnung mehr in Deutschland, besteuert Deutschland nur Einkünfte aus Deutschland.

Wann ist Lohn aus dem Ausland ohne Abkommen steuerfrei

Für Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen für Arbeitslohn besteht, gilt der Auslandstätigkeitserlass des Bundesfinanzministeriums. Ihr Lohn ist in Deutschland steuerfrei, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum hat und Sie mindestens drei Monate ununterbrochen im Ausland tätig sind.

Der Erlass umfasst Bau, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Anlagen, die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, die Beratung ausländischer Auftraggeber und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Auch der freigestellte Lohn erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Der Erlass greift, wenn der Lohn im Tätigkeitsstaat im Durchschnitt mit mindestens 10 % besteuert wird und nicht aus einer deutschen öffentlichen Kasse stammt.

Wie bin ich beim Arbeiten im Ausland kranken- und rentenversichert

Bei einer Entsendung in die EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz bleiben Sie bis zu 24 Monate in der deutschen Sozialversicherung. Das bestätigt die A1-Bescheinigung: Seit dem 1. Januar 2025 beantragt Ihr Arbeitgeber sie nur noch elektronisch. In Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen bleibt die deutsche Versicherung bestehen, wenn die Entsendung von vornherein vertraglich befristet ist.

Erkranken entsandte Beschäftigte im Ausland, zahlt der Arbeitgeber die Behandlung, und die Krankenkasse erstattet ihm die Kosten bis zur Höhe der deutschen Sätze. Mit einem lokalen Arbeitsvertrag sind Sie im Tätigkeitsstaat versichert; in der EU gilt das ab dem ersten Arbeitstag.

Was ist beim mobilen Arbeiten im Ausland zu beachten

Seit dem 1. Juli 2023 gilt das EU-Rahmenübereinkommen zur grenzüberschreitenden Telearbeit. Wohnen Sie in einem Staat und sitzt Ihr Arbeitgeber in einem anderen, arbeiten Sie 25 % bis 49,99 % der Zeit von zu Hause, rund 109 Tage im Jahr, und bleiben in der Sozialversicherung des Arbeitgeberstaats. Beide Staaten haben unterzeichnet, den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, für Selbstständige gelten eigene Regeln.

Arbeiten Sie die Hälfte der Zeit oder mehr mobil, sind Sie im Wohnland versichert. Vorübergehendes mobiles Arbeiten aus einem anderen EU-Staat, etwa aus dem Urlaub, gilt als Entsendung mit A1-Bescheinigung für bis zu 24 Monate. Eine gesetzliche Grenze von 20 oder 30 Tagen gibt es nicht: Die Zahl der mobilen Tage im Ausland vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber.

Für ein Leben außerhalb der EU eignen sich Visa für digitale Nomaden: Sie sind auf Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber zugeschnitten. Die Bedingungen vergleicht unser Beitrag Visa für digitale Nomaden 2026.

Zählt Arbeit im Ausland für die deutsche Rente

Ja. Versicherungszeiten in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden mit den deutschen zusammengerechnet: Der Anspruch wird nach allen Zeiten geprüft, und jeder Staat zahlt seinen Teil. Mit den USA, Kanada, Australien, Japan, der Türkei und weiteren Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen, auch dort zählen die Zeiten.

Gebäude der Deutschen Rentenversicherung in Berlin
Das Gebäude der Deutschen Rentenversicherung am Fehrbelliner Platz in Berlin: Zeiten in EU-Staaten werden mit den deutschen zusammengerechnet. Foto: Roy Zuo / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Die deutsche Rente wird nach einem Umzug in jedes Land gezahlt. Wie Sie sie im Ausland beziehen, lesen Sie im Beitrag Deutsche Rente im Ausland.

Checkliste vor der Arbeit im Ausland

  1. Wählen Sie die Variante: Entsendung durch den deutschen Arbeitgeber, lokaler Vertrag oder mobiles Arbeiten aus einem anderen Land.
  2. Außerhalb der EU beantragen Sie vor Arbeitsbeginn ein Arbeitsvisum oder ein Visum für digitale Nomaden.
  3. Zählen Sie Ihre Tage im Ausland: Davon und vom Sitz des Arbeitgebers hängt ab, wo Sie Steuern zahlen.
  4. Für eine Entsendung in die EU lassen Sie Ihren Arbeitgeber die A1-Bescheinigung beantragen.
  5. Beim mobilen Arbeiten aus Ihrem Wohnland achten Sie auf den Zeitanteil: bis 49,99 % bleiben Sie in der Sozialversicherung des Arbeitgeberstaats.
  6. Entscheiden Sie, ob Sie eine Wohnung in Deutschland behalten: Davon hängt ab, ob Deutschland Ihr Welteinkommen besteuert.
  7. Ziehen Sie dauerhaft weg, melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug ab – Schritt für Schritt in unserer Checkliste zum Auswandern.
  8. Bewahren Sie Arbeitsverträge und Nachweise über Ihre Arbeit im Ausland auf: Sie brauchen sie für die Rente.

Sie möchten im Ausland arbeiten, ohne zu viel Steuern zu zahlen? Schreiben Sie im Chat: Ein Berater findet Land und Visum passend zu Ihrer Arbeit und rechnet die Steuern durch.

Wir helfen Ihnen, im Ausland zu arbeiten – ohne doppelte Steuern

Arbeit im Ausland scheitert an Details: eine vergessene A1-Bescheinigung, zu viele mobile Tage im falschen Land, ein Visum, das nicht zu Ihrer Arbeit passt. Wir helfen Ihnen, das zu vermeiden: Wir finden Land und Visum passend zu Ihrer Arbeit, rechnen aus, wo Sie Steuern zahlen, und begleiten Sie, bis Sie das Dokument in der Hand halten.

Details und Kosten nennt Ihnen ein Berater im Chat: Alles hängt vom Land, Ihrer Arbeit und Ihrem Arbeitgeber ab.

Land finden

Häufige Fragen

Was ist beim mobilen Arbeiten im Ausland zu beachten?
Vereinbaren Sie Ort und Tage mit Ihrem Arbeitgeber, klären Sie die Sozialversicherung über die A1-Bescheinigung und behalten Sie die 183-Tage-Regel für die Steuer im Blick. Außerhalb der EU brauchen Sie ein passendes Visum, etwa für digitale Nomaden.
Wie viele Tage darf ich im Ausland mobil arbeiten?
Eine gesetzliche Grenze von 20 oder 30 Tagen gibt es nicht: Die Zahl vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Für die Steuer zählt die 183-Tage-Regel, für die Versicherung die A1-Bescheinigung in der EU und der Anteil bis 49,99 % beim mobilen Arbeiten aus dem Wohnland.
Wo zahle ich Steuern, wenn ich in Deutschland wohne und im Ausland arbeite?
Deutschland besteuert den Lohn, wenn Sie höchstens 183 Tage im Tätigkeitsstaat sind, der Arbeitgeber dort nicht ansässig ist und keine Betriebsstätte vor Ort den Lohn trägt. Sonst besteuert der Tätigkeitsstaat, und Deutschland stellt den Lohn unter Progressionsvorbehalt frei.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung für mobiles Arbeiten im Ausland?
Ja, wenn Sie aus einem anderen EU-Staat, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. Sie bestätigt, dass Sie in der deutschen Sozialversicherung bleiben. Seit dem 1. Januar 2025 beantragt der Arbeitgeber sie nur elektronisch, für bis zu 24 Monate.
Wie bin ich beim Arbeiten im Ausland krankenversichert?
Bei einer Entsendung bleiben Sie in Ihrer Krankenkasse: Der Arbeitgeber zahlt die Behandlung im Ausland, die Kasse erstattet ihm die Kosten bis zur Höhe der deutschen Sätze. Mit einem lokalen Arbeitsvertrag sind Sie im Tätigkeitsstaat versichert.
Wie lange darf man als Deutscher im Ausland arbeiten?
In der EU unbegrenzt: Deutsche brauchen dort keine Arbeitserlaubnis, außerhalb gilt die Dauer des Visums. In der deutschen Sozialversicherung bleiben Sie bei einer Entsendung in die EU bis zu 24 Monate, in Staaten ohne Abkommen für die vertraglich befristete Dauer der Entsendung.
Ist mobiles Arbeiten im Ausland eine Entsendung?
Vorübergehendes mobiles Arbeiten aus einem anderen EU-Staat für einen deutschen Arbeitgeber wird wie eine Entsendung behandelt, mit A1-Bescheinigung für bis zu 24 Monate. Regelmäßiges mobiles Arbeiten aus dem Wohnland regelt das Rahmenübereinkommen.
Zählt Arbeit im Ausland für die deutsche Rente?
Ja. Zeiten in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden mit den deutschen zusammengerechnet, mit den USA, Kanada, Australien, Japan und der Türkei gelten Sozialversicherungsabkommen. Jeder Staat zahlt seinen Teil der Rente.

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Wir begleiten den gesamten Prozess von Anfang bis Ende: wir prüfen Ihre Unterlagen, wählen ein Programm für Ihre Situation und nennen ehrliche Fristen und Kosten. Stellen Sie Ihre Frage im Chat – die kostenlose Beratung beginnt gleich hier. Die rechtliche Vertretung vor Behörden und Gerichten übernehmen Murblz-Spezialisten gemeinsam mit lokal zugelassenen Partnern.

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