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Steuern in Monaco für Privatpersonen und Unternehmen 2026

Eine Einkommensteuer gibt es seit 1869 nicht, doch der Einstieg kostet mehr als die Steuern jedes Nachbarlandes. Wir behandeln jede Zahlung für 2026: null auf Gehalt und Kapital, 25 % Körperschaftsteuer für Firmen mit Auslandsumsatz, 20 % Mehrwertsteuer, 4,75 % Abgabe auf den Wohnungskauf, Beiträge von etwa einem Drittel des Gehalts und was Deutsche beim Wegzug beachten müssen.

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0 %Einkommensteuer für Ansässige jeder Staatsangehörigkeit außer der französischen
25 %Körperschaftsteuer für Firmen mit einem Viertel des Umsatzes aus dem Ausland
4,75 %Abgabe auf eine von einer Privatperson gekaufte Wohnung, 10 % für undurchsichtige Strukturen
Steuern in Monaco für Privatpersonen und Unternehmen 2026

Kurz gesagt: 2026 zahlt ein in Monaco Ansässiger keine Einkommensteuer, keine Steuer auf Veräußerungsgewinne, keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer an Kinder und Ehepartner. Firmen mit Auslandsumsatz zahlen 25 % auf den Gewinn, Wohnungskäufer 4,75 % Abgabe, Arbeitgeber etwa ein Drittel des Gehalts an Beiträgen, und alle zahlen 20 % Mehrwertsteuer in den Preisen. Die einzige Ausnahme von der Null bei der Einkommensteuer sind französische Staatsbürger.

Steuersätze in Monaco 2026: die Kurzfassung

In Monaco gibt es seit 1869 keine Einkommensteuer, und in anderthalb Jahrhunderten hat keine Regierung des Fürstentums sie wieder eingeführt. Es gibt auch keine Vermögensteuer, keine jährliche Wohnsteuer, keine Steuer auf Veräußerungsgewinne und keine Erbschaftsteuer zwischen Eltern und Kindern. Der Haushalt lebt vor allem von der Mehrwertsteuer, die etwa die Hälfte der Staatseinnahmen bringt.

Umsonst ist die Regelung nicht. Eine Firma, die ein Viertel oder mehr ihres Umsatzes im Ausland erzielt, zahlt 25 % Körperschaftsteuer, wie in Frankreich. Der Kauf einer Wohnung kostet 4,75 % Abgabe zusätzlich zum Preis, über eine undurchsichtige Struktur 10 %. Arbeitgeber zahlen etwa ein Drittel des Gehalts in die Sozialkassen. Und am teuersten ist der Einstieg: Ohne Wohnung in Monaco und ein großes Guthaben bei einer örtlichen Bank bekommen Sie keine Aufenthaltskarte.

SteuerSatz 2026Wer zahlt
Einkommensteuer0 %Niemand außer französischen Staatsbürgern, die französische Steuer zahlen
Veräußerungsgewinne, Vermögen, jährliche WohnsteuerkeineGibt es für Privatpersonen nicht
Körperschaftsteuer25 %Firmen mit 25 % oder mehr Umsatz aus dem Ausland und Firmen mit Einkünften aus Patenten und Urheberrechten
Körperschaftsteuer für eine neue Firmazwei Jahre 0 %, danach 6,25 %, 12,5 %, 18,75 %Ab dem sechsten Jahr die vollen 25 %
Mehrwertsteuer20 %, 10 %, 5,5 %, 2,1 %Nach französischen Regeln
Beiträge des Arbeitgebersetwa 33 %Gesundheit, Renten, Arbeitslosigkeit, jeweils mit eigener Obergrenze
Beiträge des Beschäftigtenetwa 14 %Renten und Arbeitslosigkeit
Abgabe beim Immobilienkauf4,75 % oder 10 %10 %, wenn die Eigentümer des Käufers nicht erkennbar sind
Abgabe auf Miete1 %Der Mieter, bei Registrierung des Mietvertrags
Erbschaften und Schenkungen0–16 %Nur Vermögen in Monaco; 0 % für Kinder und Ehepartner

Ältere Ratgeber nennen 33,33 % Körperschaftsteuer und 4,5 % Abgabe auf Immobilien: Beide Zahlen sind veraltet. Der Körperschaftsteuersatz wurde ab 2019 gesenkt und erreichte am 1. Januar 2022 die 25 %, die Abgabe auf den Wohnungskauf stieg am 1. Oktober 2023 auf 4,75 %. Vergleichen können Sie Monaco mit anderen Ländern auf der Seite Steuern nach Ländern.

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Wer in Monaco steuerlich ansässig ist

Aufenthaltskarte und steuerliche Ansässigkeit sind in Monaco zwei verschiedene Dokumente. Die Karte stellt die Polizei des Fürstentums jedem aus, der eine Wohnung gemietet oder gekauft und eine Empfehlung einer Bank in Monaco vorgelegt hat. Eine Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit erhält nur, wer tatsächlich im Land lebt.

Für die Bescheinigung genügt eine von drei Bedingungen: mehr als 183 Tage im Jahr in Monaco, der Hauptmittelpunkt der Geschäftstätigkeit in Monaco oder der größte Teil des Jahres im Fürstentum, wenn Sie in jedem anderen Land weniger Zeit verbringen. Eine Grenze zu Frankreich und Passstempel gibt es nicht, daher werden die Tage mit Kartenauszügen, Nebenkostenrechnungen und Verträgen nachgewiesen. Allgemeine Regeln zum Zählen der Tage stehen in unserem Artikel über Steueransässigkeit und die 183-Tage-Regel.

Wie man eine Aufenthaltskarte bekommt

Ein Bürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union braucht zuerst ein Visum für einen langen Aufenthalt, das ein französisches Konsulat ausstellt. Danach nimmt die Abteilung für Einwohner der Polizei Ihren Pass entgegen, einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis für eine Wohnung in Monaco, Führungszeugnisse aus den Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben, und einen Nachweis der Mittel. Wenn Sie nicht arbeiten, werden die Mittel mit der Empfehlung einer Bank in Monaco bestätigt: Der Staat nennt keine Summe, die Bank entscheidet, üblich ist eine Einlage ab 500.000 €.

KarteWann ausgestelltGültigkeit
Befristetbeim ersten Antrag1 Jahr
Gewöhnlichnach 3 Jahren im Land3 Jahre
Privilegiertnach 10 Jahren im Land10 Jahre

Die Bedingungen im Detail stehen auf der Seite Aufenthalt in Monaco, der Weg zum Pass, der mindestens 10 Jahre dauert und von der Entscheidung des Fürsten abhängt, in unserem Ratgeber zur Staatsbürgerschaft Monacos.

Auch der Abschied vom bisherigen Land muss richtig erfolgen. Deutschland oder Italien sehen Sie nicht dann nicht mehr als steuerlich ansässig an, wenn Sie eine Karte in Monaco bekommen, sondern wenn Ihre Tage, Ihre Wohnung und Ihre Familie auf ihrem Gebiet enden. Eine Bescheinigung aus Monaco ist in einem solchen Streit nur ein Argument.

Wie man die Tage in Monaco nachweist

Steuerbehörden prüfen das tatsächliche Leben, nicht die Aufenthaltskarte. Nützliche Nachweise sind ein Mietvertrag oder Eigentumsnachweis, Strom- und Internetrechnungen mit normalem Verbrauch, Kartenauszüge mit Einkäufen in Monaco, Schule oder Kindergarten der Kinder, Mitgliedschaften in Vereinen und medizinische Unterlagen. Je mehr Spuren des Alltags es gibt, desto leichter lassen sich 183 Tage nachweisen, wenn das bisherige Land den Umzug anzweifelt.

Steuerliche Ansässigkeit in Monaco: wie man sie erreicht

In Monaco gibt es keine Einkommensteuer für Ansässige jeder Staatsangehörigkeit außer französischen Staatsbürgern. Eine Aufenthaltskarte allein macht Sie aber nicht steuerlich ansässig: Für die Bescheinigung müssen Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Fürstentum leben oder hier Ihren Haupttätigkeitsmittelpunkt haben.

Ohne Bescheinigung kann Ihr bisheriges Land Sie als ansässig behandeln und Ihre Einkünfte zu seinen Sätzen besteuern. Die Sonne in Monaco ist kostenlos, der steuerliche Schatten der alten Heimat nicht.

Das Gesetz hindert Sie nicht, den Status selbst zu bestätigen. Fehler kosten aber mehr: eine Aufenthaltskarte ohne tatsächliches Leben im Land, zu wenige Tage, Fragen der bisherigen Steuerbehörde nach Ihrem Interessenmittelpunkt. Die Begleitung durch Murblz nimmt diese Risiken: Wir zählen die Tage, sammeln Nachweise des Wohnsitzes, besorgen die Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit und bereiten den Ausstieg aus der Ansässigkeit Ihres bisherigen Landes vor. Wir garantieren professionelle Arbeit und einen transparenten Ablauf, in den meisten Fällen mit Ergebnis bei der ersten Einreichung.

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183-Tage-Rechner

Rechner für die steuerliche Ansässigkeit für Monaco

Geben Sie Ihre Reisedaten ein: Der Rechner zeigt für Monaco, ob Sie heute und zum Jahresende steuerlich ansässig sind und wie viele Tage bis zur Schwelle bleiben.

Das Zählen nach Daten braucht JavaScript. Unten stehen dieselben Regeln nach Ländern.

Steuern auf das Gehalt in Monaco: Sozialbeiträge und ein Rechenbeispiel

Von einem Grundgehalt von 5.000 € kommen in Monaco etwa 4.528 € beim Beschäftigten an, und die Firma kostet der Beschäftigte rund 6.930 €. Eine Einkommensteuer gibt es nicht, wohl aber Sozialbeiträge: Der Beschäftigte gibt etwa 14 % des Grundgehalts ab, die Firma zahlt etwa ein Drittel zusätzlich. Die Beiträge ziehen die Sozialkassen Monacos ein, und die Sätze werden jedes Jahr zum 1. Oktober überprüft.

Eine Besonderheit des Fürstentums ist ein verpflichtender Zuschlag von 5 % zum Gehalt. Er wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und ist beitragsfrei.

Beitrag ab 1. Oktober 2025BeschäftigterArbeitgeberMonatliche Obergrenze der Bemessungsgrundlage
Gesundheit und Familienleistungen0 %13,45 %9.800 €
Grundrente6,85 %8,33 %6.112 €
Zusatzrente, erste Stufe40 % von 10,02 %60 % von 10,02 %3.971 €
Zusatzrente, zweite Stufe40 % von 24,29 %60 % von 24,29 %von 3.971 € bis zum Achtfachen dieses Betrags
Arbeitslosenversicherung2,40 %etwa 4 %eigene Obergrenze

Die Obergrenzen sind wichtig: Auf den Teil des Gehalts über 9.800 € wird kein Gesundheitsbeitrag erhoben, daher ist der Anteil der Beiträge bei Gutverdienern spürbar niedriger.

Rechenbeispiel: Grundgehalt von 5.000 € im Monat

Posten€
Grundgehalt5.000,00
Zuschlag von 5 %, beitragsfrei250,00
Grundrente des Beschäftigten, 6,85 %342,50
Zusatzrente des Beschäftigten259,14
Arbeitslosigkeit, 2,4 %120,00
Einkommensteuer0
Nettogehaltetwa 4.528
Beiträge des Arbeitgebersetwa 1.678
Gesamtkosten für die Firmaetwa 6.928

Monaco gewinnt nicht durch niedrige Beiträge, sondern durch die Null in der Zeile Einkommensteuer. In Frankreich würde ein Beschäftigter mit demselben Gehalt mehr Beiträge und dann noch Einkommensteuer zahlen, in der Schweiz Beiträge plus Quellensteuer.

Selbstständige und Geschäftsführer von Firmen haben ein eigenes System: Sie zahlen in separate Kassen für Selbstständige, wo die Beiträge nach Einkommensklassen festgelegt werden statt als Prozent des Gehalts.

In Monaco arbeiten, in Frankreich oder Italien leben

Die meisten, die in Monaco arbeiten, leben nicht im Fürstentum, sondern in Frankreich und Italien und überqueren jeden Tag eine unsichtbare Grenze. Für sie ist Monaco keine Steueroase: Sie zahlen Einkommensteuer in dem Land, in dem sie leben.

  • Einkommensteuer – in Frankreich oder Italien nach deren Regeln, wie auf ein ausländisches Gehalt.
  • Sozialbeiträge – an die Sozialkassen Monacos, wo sie arbeiten.
  • Medizinische Versorgung – über die Kassen Monacos, mit Anspruch auf Behandlung auch im Wohnsitzland.

Daher ein häufiges Missverständnis: Arbeit in Monaco befreit an sich nicht von der Steuer. Null Einkommensteuer gilt nur für jene, die im Fürstentum leben und dort steuerlich ansässig geworden sind.

Körperschaftsteuer in Monaco und was mit Dividenden geschieht

Die Körperschaftsteuer in Monaco beträgt 25 %, genau wie in Frankreich, und das ist kein Zufall. Das Fürstentum führte sie 1963 im Rahmen seines Abkommens mit Frankreich ein, damit französische Unternehmen nicht wegen eines Nullsatzes über die Grenze ziehen.

Nicht alle zahlen sie. Die Steuer gilt für Industrie- und Handelsfirmen mit 25 % oder mehr Umsatz von außerhalb Monacos und für jede Firma mit Einkünften aus Patenten und Urheberrechten. Ein Restaurant, ein Geschäft, ein Salon oder eine Klinik mit Kunden vor Ort zahlt überhaupt keine Körperschaftsteuer. Die Schwelle von 25 % wirkt wie ein Schalter: Erreicht der Auslandsumsatz ein Viertel, wird der gesamte Gewinn besteuert.

Vergünstigung für neue Firmen

Jahr der TätigkeitSteuerpflichtiger Teil des GewinnsSatz
1. und 2.0 %0 %
3.25 %6,25 %
4.50 %12,5 %
5.75 %18,75 %
ab dem 6.100 %25 %

Die Vergünstigung gilt nur für ein wirklich neues Geschäft: Die Verlegung einer bestehenden Firma aus einem anderen Land zählt nicht. Rechenbeispiel: Eine Firma mit 400.000 € Gewinn im Jahr zahlt in den ersten fünf Jahren 150.000 € Steuer statt 500.000 €.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Monaco erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Ein in Monaco Ansässiger erhält Dividenden einer Firma aus Monaco ohne Einbehalt und ohne Einkommensteuer. Die Kehrseite: Ausländische Firmen behalten Steuer nach ihren eigenen Regeln ein, und in Monaco gibt es nichts, worauf man sie anrechnen könnte: Dividenden einer französischen Firma werden in Frankreich an der Quelle mit 12,8 % besteuert, einer deutschen Firma mit 26,375 %, einer amerikanischen mit 30 %.

Eine Firma darf das Gehalt des Geschäftsführers nur in vernünftigen Grenzen abziehen: Was die Steuerbehörde für überhöht hält, wird dem Gewinn wieder zugerechnet. Am 28. Juli 2026 legte die Regierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf über eine Mindeststeuer von 15 % für internationale Konzerne mit einem Umsatz ab 750 Millionen € vor, für Geschäftsjahre ab dem 31. Dezember 2026. Kleine und mittlere Unternehmen betrifft das nicht.

Beispiel: eine Beratungsfirma

Ein Inhaber gründet in Monaco eine Firma, die Kunden in ganz Europa berät. Der gesamte Umsatz kommt aus dem Ausland, die Schwelle von 25 % ist überschritten, also zahlt die Firma Körperschaftsteuer. Die ersten zwei Jahre gilt 0 %, danach 6,25 %, 12,5 %, 18,75 % und ab dem sechsten Jahr 25 %. Dividenden an den ansässigen Inhaber sind steuerfrei, daher liegt die Gesamtbelastung nach fünf Jahren bei 25 % gegenüber 40–50 % für dieselbe Firma in Frankreich, wenn man die Steuer auf die Dividenden des Inhabers hinzurechnet.

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Mehrwertsteuer in Monaco und wann man sich registriert

Die Mehrwertsteuer in Monaco ist bis zur letzten Nachkommastelle französisch: 20 % Regelsatz, dann 10 %, 5,5 % und 2,1 %. So funktioniert die Zollunion mit Frankreich: Französische Regeln gelten im Fürstentum unmittelbar, und die eingenommene Steuer wird über ein gemeinsames Konto zwischen beiden Ländern aufgeteilt.

SatzWorauf
20 %die meisten Waren und Dienstleistungen, Beratung, Informationstechnik
10 %Restaurants, Hotels, Beförderung, manche Wohnungsrenovierungen
5,5 %Lebensmittel, Bücher, Wasser, energiesparende Arbeiten
2,1 %verschreibungspflichtige Medikamente, gedruckte Presse

Die Befreiungsschwelle ist dieselbe wie in Frankreich: 85.000 € Jahresumsatz im Handel und 37.500 € bei Dienstleistungen. Eine Firma, die Dienstleistungen in andere Länder der Europäischen Union verkauft, braucht sofort eine Umsatzsteuernummer: Für das Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union ist Monaco Teil des französischen Gebiets.

Beispiel aus dem Geschäft: Eine Firma aus Monaco, die Dienstleistungen an Kunden in Monaco und Frankreich verkauft, berechnet wie jede französische Firma 20 % französische Mehrwertsteuer. Dienstleistungen an einen Firmenkunden in Deutschland werden ohne Mehrwertsteuer verkauft, und der Käufer führt die Steuer ab. Für Privatkunden in anderen Ländern der Europäischen Union gelten Regeln zum Ort der Leistung, und manchmal ist eine Registrierung über die einheitliche Anlaufstelle nötig.

Erklärungen werden monatlich bei der Steuerbehörde Monacos eingereicht, bei einem kleinen jährlichen Steuerbetrag kann man auf vierteljährliche Erklärungen wechseln. Die praktische Schlussfolgerung für Zuziehende ist einfach: Das Leben in Monaco ist bei der Mehrwertsteuer um kein einziges Prozent günstiger als in Nizza. Die Ersparnis beginnt dort, wo ein in Frankreich Ansässiger Einkommensteuer zahlt und ein in Monaco Ansässiger nicht.

Kleinunternehmen, Einzelunternehmer, Selbstständige und Informationstechnik: welche Regelungen Monaco hat

Monaco hat keine vereinfachten Regelungen für kleine Unternehmen: kein Patentsystem, keine Pauschalsteuer, kein Visum für digitale Nomaden. Stattdessen gibt es eine allgemeine Regel, die günstiger ist als jede Sonderregelung: Ein Unternehmen, das 75 % oder mehr seines Umsatzes im Fürstentum erzielt, zahlt keine Körperschaftsteuer, und Privatpersonen zahlen auf keine Tätigkeit Einkommensteuer.

Der Preis dieser Freiheit ist ein Genehmigungssystem. Ein Ausländer beginnt jede Geschäftstätigkeit mit einer Genehmigung der Regierung, die die Behörde für wirtschaftliche Entwicklung erteilt. Der Antrag wird inhaltlich geprüft: Werdegang, Herkunft der Mittel, Nutzen des Geschäfts für das Fürstentum. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Regierung, und Ablehnungen kommen vor.

FormMindestkapitalFür wen sie passt
EinzelunternehmerkeinesSelbstständige und Freiberufler mit Kunden in Monaco
Gesellschaft mit beschränkter Haftung15.000 €kleine und mittlere Unternehmen
Aktiengesellschaft nach dem Recht Monacos150.000 €Finanz-, große Handels- und Familienstrukturen
ZivilgesellschaftkeinesHalten von Immobilien und Vermögen ohne gewerbliche Tätigkeit

Nach der Genehmigung zahlt die Firma ihr Kapital ein, lässt sich im Handels- und Industrieregister und bei der Steuerbehörde eintragen, und der Geschäftsführer meldet sich bei den Kassen für Selbstständige an. Ohne Konto bei einer Bank in Monaco lässt sich die Eintragung nicht abschließen, und örtliche Banken nehmen nicht jedes Geschäft an.

Selbstständige und Informationstechnik

Ein ansässiger Selbstständiger, der für ausländische Kunden arbeitet, zahlt 0 % Einkommensteuer, aber nur, wenn die Tätigkeit angemeldet ist. Ohne Genehmigung aus einer Wohnung in Monaco für ausländische Firmen zu arbeiten, ist nicht erlaubt, und der Verstoß kann bei der Verlängerung die Aufenthaltskarte kosten. Eine gewerbliche Tätigkeit mit 25 % oder mehr Auslandsumsatz, ob Einzelunternehmer oder Firma, zahlt nach den Jahren der Vergünstigung 25 % Körperschaftsteuer. Ein Entwickler mit ausländischen Kunden liegt an der Grenze zwischen den Kategorien, und wie die Tätigkeit eingestuft wird, klärt man am besten vor dem Umzug.

Ein Anleger, Kryptohändler oder Rentier braucht keine Geschäftsgenehmigung: Die Verwaltung des eigenen Kapitals ist kein Geschäft, und die Einkünfte daraus sind steuerfrei. Solche Menschen machen den Großteil der neuen Einwohner aus.

Was die Gründung einer Firma kostet

Die Fachleute von Murblz übernehmen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Monaco komplett. Einzelheiten und Preise stehen auf den Seiten Firmengründung in Monaco und Geschäftskonto in Monaco.

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Beiträge von Selbstständigen und Geschäftsführern

Einzelunternehmer und Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zahlen Beiträge nicht in die allgemeinen Kassen für Beschäftigte, sondern in separate Kassen für Selbstständige. Die Beiträge dort sind kein Prozentsatz des Einkommens, sondern werden nach Klassen festgelegt: Die gewählte Klasse bestimmt sowohl den Beitrag als auch die künftige Rente.

Ein Geschäftsführer muss Beiträge zahlen, auch wenn die Firma noch keinen Gewinn macht. Die Krankenversicherung ist Teil dieser Beiträge, daher ist eine separate private Police für die Aufenthaltskarte meist nicht nötig, wenn die Tätigkeit angemeldet ist.

Ein Ausländer, der in Monaco vom Kapital lebt, ohne zu arbeiten, gehört nicht zu diesen Kassen: Er braucht eine private Krankenversicherung, die bei der Ausstellung der Aufenthaltskarte geprüft wird.

Eine Firma in Monaco oder privates Eigentum: was wählen

Für eine Privatperson ist Monaco ein Land der Nullen: keine Einkommensteuer und keine Steuer auf Veräußerungsgewinne. Eine Firma genießt diese Immunität nicht. Sobald ein Viertel oder mehr ihres Umsatzes aus dem Ausland kommt, wird ihr Gewinn mit 25 % besteuert.

  • Anlagen und Kapital hält man besser privat: Einkünfte aus der Verwaltung des eigenen Geldes sind kein Geschäft und werden nicht besteuert.
  • Ein Geschäft mit Kunden in Monaco – ein Restaurant, ein Service, eine Klinik – kann über eine Firma ohne Körperschaftsteuer betrieben werden.
  • Ein Geschäft mit Kunden im Ausland zahlt nach den Jahren der Vergünstigung 25 %, und dann beschränkt sich der Vorteil des Umzugs auf null Steuer auf Dividenden an den Inhaber.
  • Immobilien kauft man privat oder über eine transparente Zivilgesellschaft, um 4,75 % statt 10 % zu zahlen.

Die richtige Struktur hängt davon ab, woher die Einkünfte kommen und wo die Erben leben. Die Fachleute von Murblz berechnen die Varianten vor dem Umzug, damit die Struktur den Steuervorteil nicht auffrisst.

Immobilien, Erbschaften, Autos und Kryptowährung: was tatsächlich gezahlt wird

Eine Wohnung in Monaco bringt keine jährliche Steuer, keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn beim Verkauf und keine Erbschaftsteuer, wenn sie an die Kinder geht. Der Staat nimmt seinen Anteil einmal, beim Einstieg: 4,75 % Registrierungsabgabe auf den Preis, wenn der Käufer eine Privatperson oder eine transparente Zivilgesellschaft ist, und 10 %, wenn der Käufer eine Struktur ist, deren letztliche Eigentümer nicht erkennbar sind. Diese Sätze gelten seit dem 1. Oktober 2023, vorher waren es 4,5 % und 7,5 %.

Eine in Monaco eingetragene Zivilgesellschaft, deren Gesellschafter alle der Steuerbehörde bekannte Privatpersonen sind, gilt als transparent. Eine Offshore-Firma, ein Trust oder eine Stiftung mit Treuhandeigentümern zahlt 10 %. Eine juristische Person mit Immobilien in Monaco meldet jedes Jahr, ob sich ihre letztlichen Eigentümer geändert haben, daher lässt sich eine Wohnung nicht abgabenfrei über den Verkauf der Firmenanteile verkaufen.

GeschäftAbgabeWer zahlt
Kauf durch eine Privatperson oder transparente Gesellschaft4,75 %Käufer
Kauf durch eine undurchsichtige Struktur10 %Käufer
Miete einer Wohnung oder eines Büros1 % der Jahresmiete einschließlich NebenkostenMieter
Verkauf eines Geschäfts oder Kundenstamms7,5 %Käufer

Rechenbeispiel: Eine Wohnung für 5 Millionen € kostet eine Privatperson 237.500 € Abgabe, eine Offshore-Firma 500.000 €. Die Miete einer Wohnung für 15.000 € im Monat plus 1.000 € Nebenkosten bedeutet 1.920 € Abgabe im Jahr.

Mieten oder kaufen

Bei einem Mietvertrag ist die Abgabe klein – 1 % des Jahresbetrags –, wird aber bei jedem neuen Vertrag gezahlt. Beim Kauf wird die Abgabe von 4,75 % einmal gezahlt, danach wird das Eigentum nicht besteuert. Wer lange in Monaco leben will, fährt mit dem Kauf oft günstiger, für die ersten Jahre und um zu prüfen, ob das Leben im Fürstentum passt, ist Mieten bequemer.

Erbschaften und Schenkungen

Steuer wird nur auf Vermögen im Fürstentum erhoben, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Verstorbenen. Eine Wohnung in London und ein Konto in der Schweiz, die ein in Monaco Ansässiger hinterlässt, besteuert das Fürstentum überhaupt nicht.

Wer das Vermögen erhältSatz
Kinder, Eltern, Enkel, Ehepartner0 %
Brüder und Schwestern8 %
Onkel, Tanten, Neffen und Nichten10 %
Andere Verwandte13 %
Nicht verwandte Personen16 %

Erben aus anderen Ländern zahlen auch nach den Regeln ihres Landes: Frankreich oder Deutschland können ein Erbe von einem in Monaco Ansässigen besteuern, wenn der Erbe dort lebt, und Deutschland behandelt deutsche Staatsangehörige noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer.

Autos, Aktien und Kryptowährung

Monaco hat keine Kraftfahrzeugsteuer; der Halter zahlt nur eine kleine jährliche Zulassungsgebühr. Eine Privatperson zahlt nichts beim Verkauf von Aktien, Anleihen, ausländischen Immobilien oder Kryptowährung. Die Falle liegt woanders: Eine Firma, die mit Kryptowährung handelt oder als Geschäft mit Auslandsumsatz investiert, zahlt 25 % Körperschaftsteuer. Vermögen privat oder über eine Firma zu halten, ist die Entscheidung, von der alles abhängt.

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Erbschaft und Familienplanung in Monaco

Monaco besteuert Erbschaften nur auf Vermögen im Fürstentum, und an Kinder geht es steuerfrei. Die Hauptaufgabe der Familienplanung ist hier also nicht die Steuer Monacos, sondern die Steuern der Länder, in denen die Erben leben und das Vermögen liegt.

  • Eine Wohnung in Monaco geht steuerfrei an Kinder und Ehepartner, an Brüder, Schwestern und nicht verwandte Personen mit 8 % bis 16 %.
  • Vermögen im Ausland besteuert Monaco nicht, wohl aber das Land, in dem es liegt, und manchmal das Land des Erben.
  • Ein Erbe in Frankreich oder Deutschland kann dort Steuer zahlen, auch wenn der Verstorbene in Monaco lebte.
  • Die Eigentümerstruktur – privat, über eine Zivilgesellschaft oder anders – beeinflusst sowohl die Kaufabgabe als auch die Weitergabe des Vermögens an die Erben.

Familien mit Erben in verschiedenen Ländern sollten ihr Vermögen im Voraus kartieren und die Steuern jedes Landes prüfen. Die Fachleute von Murblz erstellen eine solche Übersicht und schlagen vor, wie das Vermögen verteilt wird, damit die Erben nicht doppelt zahlen.

Welche Steuern ein Rentner in Monaco zahlt

Eine Rente wird in Monaco nicht besteuert: Es gibt keine Einkommensteuer. Doch das Land, das die Rente zahlt, kann Steuer an der Quelle einbehalten. Eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg; ein Abkommen, das das ändert, gibt es mit Monaco nicht. Renten aus Ländern, die Zahlungen ins Ausland besteuern, kommen abzüglich deren Steuer an.

Für einen Rentner ist in Monaco nicht die Steuer die Hauptfrage, sondern die Wohnkosten und die Anforderung der Bank an die Mittel. Ist die Rente das Haupteinkommen, passt Monaco nur Menschen mit großem Kapital, und für eine gewöhnliche Rente sind Länder mit einem eigenen Rentnervisum günstiger.

Welche Steuern Nichtansässige und französische Bürger in Monaco zahlen

Die Einzigen, für die Monaco nicht steuerfrei ist, sind französische Staatsbürger. Nach dem Abkommen von 1963 zahlt ein französischer Staatsbürger, der ins Fürstentum zieht, französische Einkommensteuer, als lebte er in Frankreich. Ausgenommen sind nur jene, die bis zum 13. Oktober 1962 fünf Jahre in Monaco gelebt hatten. Die Regel gilt lebenslang: Ein französischer Unternehmer kann dreißig Jahre in Monaco leben und trotzdem eine Erklärung in Frankreich abgeben.

Eine spätere Änderung des Abkommens dehnte die französische Vermögensteuer auf französische Staatsbürger in Monaco aus, die heute auf wertvolle Immobilien erhoben wird. Eine französische Familie mit erheblichem Immobilienbesitz in Monaco zahlt sie also weiter an Frankreich.

Für alle anderen – Deutsche, Italiener, Briten – gibt es diese Einschränkung nicht, und die Einkommensteuer beträgt für sie 0 %.

Nichtansässige

Auch von Nichtansässigen behält Monaco nichts ein: Es gibt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Gehälter. Ein Einwohner von Nizza, der in Monaco arbeitet, zahlt dem Fürstentum keine Einkommensteuer, aber Frankreich als dort Ansässiger. Ein Ausländer mit einer Wohnung in Monaco, der in einem anderen Land lebt, zahlt die Kaufabgabe, 1 % auf die Miete, wenn er Mieter ist, und Erbschaftsteuer zu den Sätzen des Fürstentums, wenn die Wohnung an jemand anderen als seine Kinder geht.

Einkünfte eines Nichtansässigen aus MonacoSteuer in MonacoWas im Heimatland geschieht
Gehalt von einem Arbeitgeber in Monaco0 %, nur Beiträgeim Wohnsitzland voll besteuert
Dividenden einer Firma aus Monaco0 %voller Satz des Wohnsitzlandes
Zinsen, Lizenzgebühren0 %voller Satz des Wohnsitzlandes
Verkauf einer Wohnung in Monaco0 %im Heimatland besteuert, wenn das Land ausländische Immobilien besteuert
Erbe: eine Wohnung in Monaco0–16 % je nach Verwandtschaftauch im Land des Erben kann Steuer entstehen

Ein Nullsatz an der Quelle sieht aus wie ein Geschenk, hat aber einen Preis: Das Wohnsitzland des Empfängers besteuert die Einkünfte voll, weil es nichts anzurechnen gibt.

Ein in Monaco Ansässiger mit Einkünften im Ausland

Hier beginnen die echten Steuern. Dividenden aus Frankreich werden mit 12,8 % einbehalten, aus Deutschland mit 26,375 %, aus den Vereinigten Staaten mit 30 %. Ein in der Schweiz oder in Luxemburg Ansässiger würde diese Sätze über ein Abkommen senken, ein in Monaco Ansässiger hat dieses Werkzeug kaum. Deshalb wird das Portfolio vor dem Umzug umgebaut: Fonds ohne Einbehalt auf Ausschüttungen, Wachstumsaktien statt Dividendenaktien, Immobilien über Strukturen, die den Satz von 4,75 % erhalten.

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Wie viel man in Monaco sparen kann: ein Rechenbeispiel

Ein Umzug nach Monaco lohnt sich, wenn die Steuer im Heimatland die Lebenshaltungskosten im Fürstentum übersteigt. Ein Rechenbeispiel für einen Anleger, der 1 Million € Dividenden im Jahr aus Fonds ohne Quellensteuer erhält:

WohnsitzlandSteuer auf 1 Million € Dividenden
Monaco0
Deutschlandetwa 264.000 € bei 26,375 %
Frankreichetwa 300.000 € zum Pauschalsatz auf Kapitaleinkünfte
Italienetwa 260.000 € bei 26 %

Ersparnisse von Hunderttausenden Euro im Jahr erklären, warum Kapitalbesitzer das Fürstentum wählen. Für eine Fachkraft mit 150.000 € Einkommen ist das Bild bescheidener: Sie spart Einkommensteuer, verliert aber einen Teil davon beim Wohnen, und sitzt der Arbeitgeber in Frankreich, bleibt die Steuer ohnehin französisch. Deshalb muss mit den eigenen Zahlen gerechnet werden, nicht mit Durchschnittswerten.

Woher das Geld kommt, ist wichtig. Zahlt eine französische, deutsche oder amerikanische Firma die Dividenden, bleibt die Quellensteuer in ihrem Land und lässt sich in Monaco nicht anrechnen. Am größten ist die Ersparnis, wenn die Einkünfte aus Ländern ohne Quellensteuer oder aus Fonds kommen, die den Gewinn wieder anlegen.

Ein weiteres Beispiel ist der Verkauf eines Unternehmens. Ein in Monaco Ansässiger, der eine Beteiligung mit 10 Millionen € Gewinn verkauft, zahlt darauf in Monaco keine Steuer. In Frankreich würde ein solcher Betrag mit etwa 30 % oder mehr besteuert, in Deutschland bei einer wesentlichen Beteiligung mit etwa 28 %. Deshalb ziehen Unternehmer oft vor einem Verkauf um, doch der Umzug muss echt sein und rechtzeitig beginnen: Wegzugsländer schauen genau auf Geschäfte, die direkt nach einem Wechsel der Ansässigkeit erfolgen.

Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland, Frankreich und andere

Zwischen Deutschland und Monaco gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, nur ein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen von 2010. Das Fürstentum hat wenige vollständige Abkommen: mit Frankreich und etwa zehn weiteren Ländern, darunter Luxemburg, Malta, Mauritius, Katar, die Seychellen und Liechtenstein. Mit vielen anderen gibt es nur Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen, die eher den Steuerbehörden als den Steuerzahlern helfen und die Quellensteuersätze nicht senken.

Die Logik ist einfach: Ein Abkommen braucht man, um die Steuer eines Landes in einem anderen anzurechnen. In Monaco gibt es nichts anzurechnen, daher sehen Partner keinen Sinn in Verhandlungen, und in Monaco Ansässigen bleiben die vollen ausländischen Quellensteuersätze.

Was das für Deutsche bedeutet

Wer aus Deutschland nach Monaco zieht, verlässt die deutsche Steuerpflicht nicht vollständig:

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Deutsche, die in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, bleiben bis zu zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig (§ 2 des Außensteuergesetzes).
  • Wegzugsbesteuerung. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hält, versteuert beim Wegzug den Wertzuwachs, als hätte er verkauft (§ 6 des Außensteuergesetzes).
  • Erbschaftsteuer. Deutsche Staatsangehörige gelten noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer, ihr weltweites Vermögen bleibt so lange erbschaftsteuerpflichtig.
  • Eine Firma in Monaco eines in Deutschland Steuerpflichtigen ist nach § 138 der Abgabenordnung mitzuteilen, und passive Einkünfte, die dort unter 15 % besteuert werden, rechnet das Außensteuergesetz zu.

Frankreich: das Abkommen von 1963

Das französisch-monegassische Abkommen ist kein gewöhnliches Doppelbesteuerungsabkommen, sondern eine Vereinbarung darüber, wie Monaco Steuern erhebt, um Frankreich nicht in die Quere zu kommen. Es verpflichtete das Fürstentum zur Einführung der Körperschaftsteuer, legte die Mehrwertsteuer nach französischen Regeln fest, regelte die Lage französischer Staatsbürger in Monaco und sah den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden vor.

Italien, das Vereinigte Königreich und andere

Mit Italien und dem Vereinigten Königreich hat Monaco nur Abkommen über den Informationsaustausch. Ein Italiener, der nach Monaco zieht, muss Italien nachweisen, dass sich seine Ansässigkeit geändert hat, ein Brite verliert die britische Ansässigkeit nach dem britischen Test aus Tagen und Bindungen, nicht wegen einer Karte aus Monaco. Diese Regeln sind Sache des Wegzugslandes und sollten vor dem Umzug durchgearbeitet werden, nicht erst bei der ersten Prüfung.

Wie andere Länder einen Umzug nach Monaco sehen

Viele Länder sehen den Wegzug ihrer Einwohner nach Monaco mit Misstrauen und verlangen Nachweise, dass der Umzug echt ist.

  • Deutschland kann einen Teil der deutschen Einkünfte eines Staatsbürgers nach besonderen Regeln zehn Jahre lang nach einem Umzug in ein Niedrigsteuerland besteuern.
  • Italien führt Monaco auf seiner Liste steuerlich begünstigter Gebiete, und ein Italiener, der dorthin zieht, muss nachweisen, dass er nicht mehr in Italien ansässig ist.
  • Frankreich entlässt seine Staatsbürger nach dem Abkommen von 1963 überhaupt nicht aus seiner Steuer.

Die Vorbereitung auf den Umzug bedeutet daher, nicht nur Unterlagen für Monaco zu sammeln, sondern auch Nachweise für das bisherige Land: einen Mietvertrag, Auszüge, einen Reiseplan, den Umzug der Familie. Ohne sie überzeugt selbst echtes Leben im Fürstentum keine Steuerbehörde, die einen Steuerzahler ungern ziehen lässt.

Banken in Monaco: was bei der Kontoeröffnung gefragt wird

Eine Bank in Monaco ist nicht nur ein Ort für Geld, sondern der Schlüssel zur Aufenthaltskarte: Ohne ihre Empfehlung wird die Karte nicht ausgestellt. Die Kontoeröffnung ist daher der erste und oft der längste Schritt.

  • ein Pass und ein Adressnachweis;
  • die Herkunft des Kapitals: Verkauf eines Unternehmens, Dividenden, Erbschaft, mit Verträgen und Steuererklärungen;
  • die aktuelle steuerliche Ansässigkeit und Pläne, sie zu ändern;
  • für eine Firma – die Eigentümer, die tatsächliche Tätigkeit und das Büro.

Seit Monaco 2024 auf die graue Liste der internationalen Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche gesetzt wurde, prüfen Banken Kunden noch strenger. Russischen Staatsbürgern werden Konten mit besonderer Vorsicht angeboten, und eine gut vorbereitete Unterlagenmappe zählt hier mehr als die Höhe der Einlage.

Wann man in Monaco Erklärungen abgibt und welche Strafen es gibt

Eine Privatperson in Monaco hat nichts zu erklären: Es gibt keine Einkommensteuer und keine Einkommensteuererklärung. Melden müssen Firmen, Arbeitgeber, Immobilienkäufer und Mieter.

PflichtFrist
Körperschaftsteuererklärung3 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres, bei Kalenderjahr bis 31. März
Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuerim Laufe des Jahres, nach der Steuer des Vorjahres
Mehrwertsteuererklärungenmonatlich, vierteljährlich bei geringer Steuer
Beiträge an die Sozialkassenmonatlich, zahlt der Arbeitgeber
Registrierung des Mietvertragsbei Unterzeichnung, 1 % Abgabe
Erklärung über die letztlichen Eigentümer einer juristischen Person mit Immobilienjedes Jahr

Verspätete Zahlung zieht einen Zinszuschlag nach sich, der jeden Monat wächst, und für eine nicht eingereichte Erklärung oder verschwiegene Einkünfte kann die Steuerbehörde ein Bußgeld in Höhe eines Vielfachen der Steuer verhängen. Ein nicht registrierter Mietvertrag wird für eine Aufenthaltskarte nicht akzeptiert.

Kontrolle ohne Erklärungen

Keine Erklärungen heißt nicht keine Kontrolle. Monaco nimmt am automatischen Austausch von Bankkontodaten teil, und eine Bank verlangt bei der Kontoeröffnung und bei jedem großen Zahlungseingang Unterlagen zur Herkunft der Mittel. Für einen Ansässigen ist das Papierarbeit anderer Art: keine Erklärungen, sondern Verträge, Auszüge und Steuererklärungen aus dem bisherigen Land.

Der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft wird geprüft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat in der Regel keine Prüfungspflicht. Der Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft zahlt Beiträge an die Kassen für Selbstständige, auch wenn die Firma keinen Gewinn macht.

Was vor dem Umzug nach Monaco zu tun ist: eine Checkliste

  1. Den Vorteil berechnen. Vergleichen Sie die Steuer im Heimatland mit den Lebenshaltungskosten in Monaco anhand Ihrer eigenen Zahlen, nicht von Durchschnittswerten.
  2. Das Portfolio umbauen. Entscheiden Sie, welche Vermögenswerte vor dem Umzug verkauft und welche in Instrumente ohne Quellensteuer umgeschichtet werden.
  3. Über die Firmen entscheiden. Für jemanden, der in Deutschland steuerpflichtig bleibt, gelten Mitteilungspflicht und Hinzurechnungsbesteuerung weiter; beim Wegzug ist § 6 des Außensteuergesetzes zu prüfen.
  4. Unterlagen für die Bank vorbereiten. Die Herkunft des Kapitals über mehrere Jahre, Verträge, Steuererklärungen.
  5. Den Ausstieg aus der bisherigen Ansässigkeit planen. Ausreisedatum, letzte Erklärung, Meldungen zu Konten, Umzug der Familie.
  6. Die Eigentumsform der Wohnung wählen. Privat oder über eine transparente Zivilgesellschaft, um 4,75 % statt 10 % zu zahlen.

Die Reihenfolge ist wichtig: zuerst Bank und Wohnung, steuerliche Entscheidungen vor dem Verkauf von Vermögen und der Ausstieg aus der bisherigen Ansässigkeit zusammen mit dem tatsächlichen Umzug.

Wie man nach Monaco zieht: Schritt für Schritt

  1. Wohnung. Miete oder Kauf. Der Mietvertrag wird mit 1 % Abgabe registriert, ohne Registrierung wird er für die Karte nicht akzeptiert.
  2. Bank. Ein Konto bei einer Bank in Monaco und eine Empfehlung, die Ihre Mittel bestätigt. Die Bank prüft die Herkunft der Mittel, daher werden Einkommensnachweise für mehrere Jahre im Voraus vorbereitet.
  3. Visum. Für einen Bürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union ein Visum für einen langen Aufenthalt über ein französisches Konsulat.
  4. Aufenthaltskarte. Ein Antrag bei der Abteilung für Einwohner der Polizei mit Pass, Wohnung, Führungszeugnissen und der Empfehlung der Bank. Die erste Karte gilt ein Jahr.
  5. Leben im Land. Mehr als 183 Tage im Jahr in Monaco oder Ihr Haupttätigkeitsmittelpunkt hier.
  6. Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit. Sie wird ausgestellt, sobald Sie tatsächlich im Fürstentum leben.
  7. Ausstieg aus der bisherigen Ansässigkeit. Meldungen, letzte Erklärung, Schließen oder Verlegen von Konten – nach den Regeln des Landes, das Sie verlassen.

Der ganze Weg von der Wohnungssuche bis zur Karte dauert meist einige Monate. Am längsten dauern die Bank und die Wohnungssuche: Der Markt ist klein, und gute Angebote sind schnell weg.

Typische Fehler beim Umzug nach Monaco

  1. Eine Karte ohne Leben im Land. Es gibt eine Aufenthaltskarte, aber wenige Tage in Monaco – das bisherige Land besteuert die Einkünfte weiter, und eine Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit wird nicht ausgestellt.
  2. Kartenzahlungen in Nachbarorten. Kartenauszüge zeigen, wo Sie Ihre Tage wirklich verbringen. Jeden Abend ein Abendessen in Nizza ist ein Argument für die französische Steuerbehörde.
  3. Eine Firma statt privaten Eigentums. Handel mit Kryptowährung oder Aktien über eine Firma mit Auslandsumsatz macht aus null Steuer 25 %.
  4. Wohnungskauf über eine Offshore-Firma. 10 % Abgabe statt 4,75 % – bei einer Wohnung für 5 Millionen € sind das 262.500 € Unterschied.
  5. Arbeit ohne Genehmigung. Ausländische Kunden aus einer Wohnung in Monaco ohne Geschäftsgenehmigung zu beraten, kann bei der Verlängerung die Karte kosten.
  6. Ein unverändertes Dividendenportfolio. Die Quellensteuern in Frankreich, Deutschland und den Vereinigten Staaten bleiben, und es gibt nichts, worauf man sie anrechnen könnte.

All diese Fehler lassen sich in der Planungsphase günstiger vermeiden als nach dem Umzug beheben.

Was Monaco nicht besteuert

  • Gehalt, Rente und Unternehmenseinkünfte einer Privatperson – außer bei französischen Staatsbürgern;
  • Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die eine Privatperson erhält;
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Immobilien und Kryptowährung;
  • Vermögen und Immobilienbesitz – jährliche Steuern gibt es nicht;
  • Zahlungen an Nichtansässige – es gibt keine Quellensteuer;
  • den Wegzug aus dem Land – es gibt keine Steuer auf nicht realisierte Gewinne;
  • Erbschaften und Schenkungen an Kinder und Ehepartner.

Die Liste dessen, was besteuert wird, ist kürzer: Mehrwertsteuer, Abgaben auf Immobilienkauf und Mietverträge, Sozialbeiträge für Beschäftigte, Körperschaftsteuer auf Firmen mit Auslandsumsatz und Erbschaftsteuer für entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen.

Wie die Steuern Monacos im Vergleich zu den Nachbarn abschneiden

LandEinkommensteuerKörperschaftsteuerMehrwertsteuerSonderregelungen
Monaco0 %, außer für französische Staatsbürger25 % bei Auslandsumsatz20 %keine Steuer auf Veräußerungsgewinne oder Vermögen
Frankreichbis 45 % plus Zuschlag auf hohe Einkommen25 %20 %Steuer auf wertvolle Immobilien
Italienbis 43 % plus örtliche Zuschläge24 % plus Regionalsteuer22 %Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte für neue Einwohner
Schweizprogressiv, je nach Kantonetwa 12–21 %8,1 %Besteuerung nach dem Aufwand für Ausländer, die im Land nicht arbeiten
Vereinigte Arabische Emirate0 %9 %5 %Ansässigkeit nach 183 Tagen oder Interessenmittelpunkt

Der nächste Konkurrent Monacos bei null Einkommensteuer sind die Vereinigten Arabischen Emirate: Das Leben dort ist günstiger und die Körperschaftsteuer niedriger. Monaco gewinnt bei Sicherheit, Europa in einer Autostunde und Banken mit jahrhundertelanger Geschichte.

Was sich 2025–2026 ändert und für wen Monaco nicht passt

Die Sätze in Monaco haben sich seit 2022 nicht geändert, doch alles um sie herum ändert sich: die Kosten des Einstiegs, die Kontrolle über Geld und die internationalen Verpflichtungen des Fürstentums.

Was sich geändert hatWannWen es betrifft
Abgabe auf den Wohnungskauf 4,75 % statt 4,5 %, 10 % statt 7,5 % für undurchsichtige Strukturen1. Oktober 2023alle Immobilienkäufer
Monaco auf der grauen Liste der internationalen Arbeitsgruppe gegen Geldwäscheseit Juni 2024Banken prüfen Kunden strenger; im Juni 2026 stellte die Arbeitsgruppe fest, dass der Aktionsplan im Wesentlichen erfüllt ist, eine Entscheidung über die Streichung wird auf der Vollversammlung Ende Oktober 2026 erwartet
Neue Sätze der Sozialbeiträge1. Oktober 2025alle Arbeitgeber
Gesetzentwurf über eine Mindeststeuer von 15 %eingebracht am 28. Juli 2026internationale Konzerne mit einem Umsatz ab 750 Millionen €

Eine Einkommensteuer kommt in diesen Plänen nirgends vor: Sie wird weder im Nationalrat noch in der Regierung diskutiert. Ein Modell, bei dem die Staatskasse von Mehrwertsteuer, Abgaben und Körperschaftsteuer auf Firmen mit Auslandsumsatz lebt, funktioniert seit mehr als hundertfünfzig Jahren, und das Fürstentum hat keinen Grund, es zu ändern.

Für wen Monaco passt

Für einen Rentier oder Anleger mit Kapital, das Einkünfte ohne Quellensteuer bringt. Für einen Unternehmer, der seine Firma verkauft hat und vom Kapital lebt. Für einen Unternehmer, dessen Geschäft Kunden in Monaco selbst bedient: Jachtservice, Hotels, Medizin, Boutiquen – mit null Körperschaftsteuer ganz ohne Vergünstigung. Für eine Familie mit großem Vermögen, das in direkter Linie weitergegeben wird.

Für wen Monaco nicht passt

Für französische Staatsbürger – für sie ist das Fürstentum steuerlich dasselbe wie Frankreich. Für Menschen mit Gehalt in einem anderen Land, die nur in Monaco gemeldet sein wollen: Ohne 183 Tage wird keine Bescheinigung ausgestellt, und das Land der Arbeit besteuert die Einkünfte ohnehin. Für Inhaber eines Dividendenportfolios aus den Vereinigten Staaten, Deutschland und Frankreich: Die Quellensteuern bleiben. Für jemanden, der in Deutschland wohnen bleibt und eine Firma in Monaco halten will: Die Hinzurechnungsbesteuerung frisst den Vorteil auf.

Und vor allem für Menschen, bei denen die Miete einer kleinen Wohnung und eine Bankeinlage von einer halben Million Euro nicht durch Steuerersparnisse ausgeglichen werden. Ist Ihre jährliche Einkommensteuer im Heimatland geringer als die Lebenshaltungskosten in Monaco, ergibt ein Umzug aus steuerlichen Gründen keinen Sinn. Für solche Fälle gibt es Nachbarn: Italien mit einer Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte für neue Einwohner oder die Schweiz mit der Besteuerung nach dem Aufwand. Was Monaco über die Steuern hinaus bietet – Sicherheit, Medizin, Schulen –, steht auf der Seite Leben in Monaco.

Häufige Fragen

Gibt es in Monaco Steuern für Privatpersonen?
Es gibt keine Einkommensteuer – weder auf Gehalt noch auf Dividenden noch auf den Verkauf von Aktien, Immobilien oder Kryptowährung. Es gibt keine Vermögensteuer, keine jährliche Wohnsteuer und keine Erbschaftsteuer in direkter Linie. Eine Privatperson zahlt Mehrwertsteuer in den Preisen, Abgaben auf Wohnungskauf und Mietverträge und Sozialbeiträge, wenn sie angestellt ist.
Warum zahlen französische Staatsbürger in Monaco Steuern?
Nach dem Abkommen von 1963 mit Frankreich zahlen französische Staatsbürger, die nach Monaco ziehen, französische Einkommensteuer, als lebten sie in Frankreich. Befreit sind nur jene, die bis zum 13. Oktober 1962 fünf Jahre in Monaco gelebt hatten. Für Bürger anderer Länder gilt die Regel nicht.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Monaco 2026?
25 %. Sie zahlen Firmen mit einem Viertel oder mehr Umsatz aus dem Ausland und Firmen mit Einkünften aus Patenten und Urheberrechten. Ein Geschäft mit Einnahmen im Fürstentum zahlt keine Körperschaftsteuer. Neue Firmen sind in den ersten zwei Jahren befreit.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Monaco?
Wie in Frankreich: 20 %, 10 % für Restaurants und Hotels, 5,5 % für Lebensmittel und Bücher, 2,1 % für Medikamente und Presse. Eine Befreiung gilt bei einem Umsatz bis 85.000 € im Jahr im Handel und bis 37.500 € bei Dienstleistungen.
Wie viel wird in Monaco vom Gehalt abgezogen?
Eine Einkommensteuer gibt es nicht. Der Beschäftigte zahlt etwa 14 % Beiträge, der Arbeitgeber etwa ein Drittel zusätzlich. Rechenbeispiel: Von einem Grundgehalt von 5.000 € werden etwa 4.528 € ausgezahlt, einschließlich des verpflichtenden Zuschlags von 5 %.
Welche Immobiliensteuern gibt es in Monaco?
Es gibt keine jährliche Steuer und keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn beim Verkauf. Beim Kauf beträgt die Abgabe 4,75 %, oder 10 %, wenn der Käufer eine undurchsichtige Struktur ist. Ein Mieter zahlt bei der Registrierung des Mietvertrags 1 % der Jahresmiete.
Hat Monaco ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Nein, nur ein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen von 2010. Deutsche Quellensteuer auf Zahlungen nach Monaco wird zu vollen Sätzen einbehalten, auf Dividenden 26,375 % einschließlich Solidaritätszuschlag, und Deutsche bleiben nach einem Umzug unter Umständen bis zu zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig.
Wie wird man in Monaco steuerlich ansässig?
Zuerst eine Aufenthaltskarte: ein Visum für einen langen Aufenthalt über ein französisches Konsulat, eine Wohnung in Monaco, Führungszeugnisse und die Empfehlung einer Bank in Monaco. Dann mehr als 183 Tage im Jahr in Monaco oder Ihren Haupttätigkeitsmittelpunkt hier nachweisen, und eine Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit wird ausgestellt.
Wird Kryptowährung in Monaco besteuert?
Der Gewinn einer Privatperson aus dem Verkauf von Kryptowährung wird nicht besteuert. Eine Firma, die gewerblich mit Kryptowährung handelt und Auslandsumsatz hat, zahlt 25 % Körperschaftsteuer.
Was kostet der Kauf einer Wohnung in Monaco einschließlich Abgabe?
Die Abgabe beträgt 4,75 % des Preises für eine Privatperson oder transparente Gesellschaft und 10 % für eine Struktur mit unbekannten Eigentümern. Bei einer Wohnung für 5 Millionen € sind das 237.500 € oder 500.000 €.
Wird eine Rente in Monaco besteuert?
Nein, Monaco hat keine Einkommensteuer. Das Land, das die Rente zahlt, kann eigene Steuer an der Quelle einbehalten.
Was ist für einen Deutschen besser: Monaco oder die Vereinigten Arabischen Emirate?
Beide haben 0 % Einkommensteuer. Die Emirate haben niedrigere Lebenshaltungskosten und 9 % Körperschaftsteuer, Monaco bietet ein europäisches Umfeld und Sicherheit. Die Wahl hängt davon ab, wo die Familie ist und woher die Einkünfte kommen.
Muss ein in Monaco Ansässiger eine Steuererklärung abgeben?
Eine Privatperson gibt keine Einkommensteuererklärung ab. Firmen, Arbeitgeber und Immobilienkäufer melden, und Banken tauschen Kontodaten aus.
Zahlen Menschen, die in Monaco arbeiten, aber in Frankreich leben, Steuern?
Ja. Sie zahlen Einkommensteuer in Frankreich als dort Ansässige und Sozialbeiträge an die Kassen Monacos. Null Einkommensteuer gilt nur für in Monaco steuerlich Ansässige.
Gibt es in Monaco eine Wegzugsteuer?
Nein. Der Wegzug aus Monaco löst keine Steuer auf nicht realisierte Veräußerungsgewinne aus, doch das Land, in das Sie ziehen, besteuert Einkünfte nach seinen eigenen Regeln.
Wie weise ich nach, dass ich mehr als 183 Tage in Monaco lebe?
Mit einem Mietvertrag oder Eigentum, Nebenkostenrechnungen, Kartenauszügen mit Einkäufen in Monaco, Unterlagen zur Schule der Kinder und medizinischen Unterlagen. Passstempel gibt es nicht, also entscheiden die Spuren des Alltags.
Brauche ich für eine Aufenthaltskarte in Monaco eine Krankenversicherung?
Ja, wenn Sie nicht arbeiten und nicht in die Sozialkassen einzahlen. Beschäftigte und angemeldete Einzelunternehmer sind über die Kassen Monacos versichert.
Kann man in Monaco eine Firma gründen, ohne umzuziehen?
Eine Geschäftsgenehmigung berücksichtigt, wo der Geschäftsführer arbeiten wird und welchen Nutzen das Geschäft dem Fürstentum bringt. Eine Firma ohne echte Tätigkeit in Monaco erhält meist keine Genehmigung.
Wird der Verkauf eines Unternehmens in Monaco besteuert?
Für eine in Monaco ansässige Privatperson wird der Gewinn aus dem Verkauf einer Beteiligung nicht besteuert. Doch das Land der bisherigen Ansässigkeit kann Steuer verlangen, wenn der Umzug kurz vor dem Geschäft erfolgte.
Was geschieht mit einer Firma in Monaco, solange ich in Deutschland steuerpflichtig bin?
Solange Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist eine Beteiligung von mindestens 10 % oder mit Anschaffungskosten über 150.000 € nach § 138 der Abgabenordnung mitzuteilen, und passive Einkünfte einer beherrschten Firma, die unter 15 % besteuert werden, rechnet das Außensteuergesetz Ihnen zu.
Was kostet das Leben in Monaco einen steuerlich Ansässigen?
Steuern für eine Privatperson sind fast null, doch das Wohnen gehört zu den teuersten der Welt, und Banken erwarten ein großes Kontoguthaben. Der Umzug lohnt sich, wenn die Steuer im Heimatland diese Kosten übersteigt.
Zahlen französische Staatsbürger in Monaco Immobiliensteuer?
Ja. Nach einer Änderung des Abkommens mit Frankreich zahlen in Monaco lebende französische Staatsbürger die französische Steuer auf wertvolle Immobilien genau wie in Frankreich Ansässige.

Leistungen

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