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Steuern in Luxemburg 2026

Die niedrigste Mehrwertsteuer in der Europäischen Union, null Steuer auf die Gewinne eines Privatanlegers und die Hälfte des Gehalts steuerfrei für zuziehende Fachkräfte. Dennoch bekommt ein Alleinstehender von 5.000 € im Monat etwa 3.630 € heraus. Wir behandeln alle Steuern Luxemburgs für 2026: Tarif und Klassen, Beiträge, Firmen, Mehrwertsteuer, Wohnen, Erbschaft, Kryptowährung und das Abkommen mit Deutschland.

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0–42 %Einkommensteuer plus ein Zuschlag von 7–9 % darauf
17 %Mehrwertsteuer – der niedrigste Regelsatz der Europäischen Union
50 %des Gehalts steuerfrei für zuziehende Fachkräfte
Steuern in Luxemburg 2026

Kurz gesagt: Luxemburg erhebt Einkommensteuer von 0 % bis 42 % plus einen Zuschlag von 7–9 % auf die Steuer, etwa 13 % Beiträge auf das Gehalt, 23,87 % Körperschaftsteuer in der Hauptstadt und 17 % Mehrwertsteuer. Aktien und Kryptowährung, die ein Privatanleger länger als sechs Monate hält, sind beim Verkauf steuerfrei, Kinder erben steuerfrei, und zuziehende Fachkräfte mit 75.000 € oder mehr befreien die Hälfte ihres Einkommens. Die Nachteile sind teures Wohnen und spürbare Steuern für Alleinstehende mit Durchschnittsgehalt.

Steuersätze in Luxemburg 2026: die Kurzfassung

Luxemburg nimmt von hohen Einkommen weniger als seine Nachbarn und vom Kapital eines Privatanlegers fast nichts. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %, während Deutschland 45 % plus Zuschlag hat, Frankreich 45 % plus eine Zusatzsteuer auf hohe Einkommen und Belgien 50 %. Der Mehrwertsteuer-Regelsatz von 17 % ist der niedrigste in der Europäischen Union. Dafür zahlt ein Alleinstehender mit Durchschnittsgehalt spürbar, und Wohnen gehört zum Teuersten in Europa.

SteuerSatz 2026Worauf und wer zahlt
Einkommensteuer0 % bis 42 %Ansässige zahlen auf das Welteinkommen; die ersten 13.230 € im Jahr sind steuerfrei
Zuschlag für den Beschäftigungsfonds7 % oder 9 % der Steuer9 % bei einem steuerpflichtigen Einkommen über 150.000 €, für ein Paar über 300.000 €
Beiträge des Beschäftigtenetwa 12,95 %Rente 8,5 %, Gesundheit 3,05 %, Pflege 1,4 %; Bemessungsgrundlage begrenzt auf 13.856,63 € im Monat
Beiträge des Arbeitgebersetwa 12,5–15 %Rente 8,5 %, Gesundheit 3,05 %, Unfallversicherung und weitere Beiträge
Körperschaftsteuer23,87 % in der Hauptstadt16 % staatliche Steuer, ein Zuschlag von 7 % auf diesen Betrag und 6,75 % Gemeindesteuer
Vermögensteuer für Firmen0,5 %Jedes Jahr, mindestens 535 €
Mehrwertsteuer17 %, 14 %, 8 %, 3 %Kleinunternehmen mit Umsatz bis 50.000 € im Jahr sind befreit
Dividenden15 % an der QuelleAnsässige erklären die Hälfte der Dividende im Tarif
Zinsen auf Einlagen20 %Abgeltungsteuer, von der Bank einbehalten
Veräußerungsgewinne von Privatanlegern0 %Aktien und Kryptowährung, länger als 6 Monate gehalten, bei einer Beteiligung unter 10 %
Abgaben beim Wohnungskauf7 %, in der Hauptstadt 10 %Käufer einer selbst genutzten Wohnung erhalten bis zu 40.000 € zurück
Erbschaft0 % für Kinder und EhepartnerAndere 5 % bis 15 %, mit Zuschlägen für nicht verwandte Erben bis 48 %

Der Einkommensteuertarif wurde 2026 nicht indexiert: Es gelten die Schwellen von 2025. Der Körperschaftsteuersatz von 16 % und die Befreiungsschwelle von 50.000 € bei der Mehrwertsteuer gelten seit dem 1. Januar 2025, ältere Ratgeber mit 17 % und 35.000 € sind also veraltet. Vergleichen können Sie Luxemburg mit anderen Ländern auf der Seite Steuern nach Ländern.

Wir berechnen online die Steuer auf Ihr Einkommen und zeigen, wie Sie legal weniger zahlen.

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Wer in Luxemburg steuerlich ansässig ist

In Luxemburg ansässig werden Sie, wenn Sie hier eine Wohnung haben, die Sie tatsächlich nutzen, oder wenn Sie sich mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate im Land aufhalten. Kurze Reisen unterbrechen die Zählung nicht, und die sechs Monate können über zwei Kalenderjahre gehen. Die Regel steht im Steueranpassungsgesetz von 1934, das bis heute gilt.

Ansässige zahlen Steuer auf das Welteinkommen: Gehalt, Dividenden, Miete aus einer Wohnung in Moskau oder Dubai – alles gehört in die Erklärung, und Abkommen beseitigen die Doppelbesteuerung. Nichtansässige zahlen nur auf luxemburgische Einkünfte: Gehalt für Arbeit im Land, Miete aus örtlichen Immobilien, eine Vergütung als Verwaltungsratsmitglied einer luxemburgischen Firma. Wie man beim Umzug die Tage zählt, steht in unserem Leitfaden zur 183-Tage-Regel.

Drei Steuerklassen

Die Steuer hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern von der Klasse. Für eine Familie mit einem Verdiener beträgt der Unterschied zwischen den Klassen Tausende Euro im Jahr.

KlasseWerWie die Steuer berechnet wird
1Alleinstehende und Geschiedenenach dem Grundtarif
1aAlleinerziehende, Verwitwete, Personen über 64 zu Jahresbeginnnach einem milderen Tarif
2Ehepartner und Partner mit gemeinsamer Erklärungdas Einkommen wird halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und verdoppelt

Nichtansässige kommen standardmäßig in Klasse 1, auch wenn sie verheiratet sind. Klasse 2 erhalten sie auf Antrag, wenn mindestens 90 % des Haushaltseinkommens in Luxemburg besteuert werden oder die Einkünfte außerhalb höchstens 13.000 € im Jahr betragen.

Das Klassensystem ist in seinen letzten Jahren. Am 6. Januar 2026 legte die Regierung einen Gesetzentwurf über eine einheitliche Steuerklasse vor: Ab 2028 werden alle nach einem Tarif besteuert, ähnlich dem heutigen Tarif der Klasse 1a, und der steuerfreie Teil des Einkommens wird verdoppelt. Bereits verheiratete Paare erhalten eine Übergangszeit. Bis 2028 gelten die drei Klassen.

Wie man aufhört, ansässig zu sein

Die Ansässigkeit endet, wenn Sie in Luxemburg keine Wohnung mehr haben, die Sie nutzen, und nicht sechs aufeinanderfolgende Monate hier verbringen. In der Praxis melden Sie sich bei der Gemeinde ab, geben die Wohnung auf oder vermieten sie und reichen für das Jahr des Wegzugs eine letzte Erklärung ein. Behalten Sie luxemburgische Einkünfte – Miete, eine Vergütung als Verwaltungsratsmitglied –, zahlen Sie darauf als Nichtansässiger weiter Steuer.

Steuerliche Ansässigkeit in Luxemburg: wie man ansässig wird und Tage zählt

Ansässig wird man hier schneller, als man denkt: Eine tatsächlich genutzte Wohnung oder mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate im Land genügen. Eine Wohnung für Dienstreisen wird leicht zur Wohnung eines Ansässigen.

Ansässige zahlen 0 % bis 42 % auf das Welteinkommen, Nichtansässige nur auf luxemburgische Einkünfte. Lebt Ihre Familie in einem Nachbarland und Sie arbeiten in Luxemburg, wird die Ansässigkeit nach dem Abkommen zwischen beiden Ländern entschieden.

Das Gesetz hindert Sie nicht, den Status selbst zu bestätigen. Fehler kosten aber mehr: doppelte Ansässigkeit im Jahr des Umzugs, wenn beide Länder Steuer verlangen, oder Klasse 1 statt Klasse 2, durch die eine Familie Tausende Euro zu viel zahlt. Die Begleitung durch Murblz nimmt diese Risiken: Wir zählen die Tage, prüfen Wohnung und Bindungen, besorgen die Ansässigkeitsbescheinigung und wenden das Doppelbesteuerungsabkommen an. Wir garantieren professionelle Arbeit und einen transparenten Ablauf, in den meisten Fällen mit Ergebnis bei der ersten Einreichung.

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183-Tage-Rechner

Rechner für die steuerliche Ansässigkeit für Luxemburg

Geben Sie Ihre Reisedaten ein: Der Rechner zeigt für Luxemburg, ob Sie heute und zum Jahresende steuerlich ansässig sind und wie viele Tage bis zur Schwelle bleiben.

Das Zählen nach Daten braucht JavaScript. Unten stehen dieselben Regeln nach Ländern.

Einkommensteuer in Luxemburg: der Tarif von 0–42 % und der Zuschlag

Die ersten 13.230 € Jahreseinkommen sind steuerfrei, und der Satz von 42 % beginnt erst bei 234.870 €. Dazwischen liegen mehr als zwanzig Stufen: Zuerst steigt der Satz alle 2.205 € um 1–2 Punkte, dann folgen die langen Stufen mit 39 %, 40 % und 41 %.

Steuerpflichtiges Jahreseinkommen, Klasse 1Grenzsteuersatz
bis 13.230 €0 %
13.230–15.435 €8 %
15.435–24.255 €9 % bis 12 %, alle 2.205 € plus 1 Punkt
24.255–52.920 €14 % bis 38 %, alle 2.205 € plus 2 Punkte
52.920–117.450 €39 %
117.450–176.160 €40 %
176.160–234.870 €41 %
über 234.870 €42 %

Zur Steuer kommt ein Beitrag zum Beschäftigungsfonds: 7 % der Steuer oder 9 % für Alleinstehende mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 150.000 €. Damit liegt der höchste Grenzsteuersatz bei 45,78 %.

Die Sätze sind Grenzsätze, keine Durchschnittssätze. Ein Alleinstehender mit 52.050 € steuerpflichtigem Einkommen zahlt 8.225 € Steuer, etwa 16 %, obwohl die letzten Euro mit 38 % besteuert werden. Ein effektiver Satz von 30 % beginnt bei etwa 110.000 € steuerpflichtigem Einkommen im Jahr.

Was die Bemessungsgrundlage mindert

  • Renten- und Krankenversicherungsbeiträge;
  • Mindestpauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben, ohne Belege gewährt;
  • Hypothekenzinsen für die eigene Wohnung, in einer Grenze, die von der Besitzdauer abhängt;
  • Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge – ab 2026 bis zu 4.500 € im Jahr pro Person statt 3.200 €.

Dividenden und Zinsen für Ansässige

Ansässige rechnen Dividenden zum Einkommen nach dem Tarif, doch die Hälfte einer Dividende von einer Firma aus der Europäischen Union oder einem Abkommensland ist befreit, und die ersten 1.500 € Dividenden im Jahr sind steuerfrei, für ein Paar 3.000 €. Die einbehaltenen 15 % werden auf die Steuer angerechnet. Zinsen auf Einlagen und Anleihen bei einer luxemburgischen Bank werden an der Quelle mit 20 % besteuert und nicht mehr in die Erklärung eingetragen.

Wie viel Steuer tatsächlich gezahlt wird

Der Durchschnittssatz liegt deutlich unter dem Grenzsatz. Ein Rechenbeispiel für einen Alleinstehenden in Klasse 1 einschließlich Zuschlag für den Beschäftigungsfonds:

Steuerpflichtiges JahreseinkommenSteuer mit ZuschlagDurchschnittssatz
30.000 €etwa 2.145 €7,1 %
52.050 €etwa 8.800 €16,9 %
75.000 €etwa 18.370 €24,5 %
100.000 €etwa 28.800 €28,8 %
150.000 €etwa 50.015 €33,3 %
250.000 €etwa 95.520 €38,2 %

Lohnsteuer in Luxemburg: ein Rechenbeispiel und Sozialbeiträge

Bei einem Gehalt von 5.000 € im Monat bekommt ein Alleinstehender etwa 3.630 € heraus. Das ist weniger, als der bescheiden wirkende Tarif vermuten lässt, weil zur Steuer Sozialbeiträge hinzukommen. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Rentenbeitrag für Beschäftigte und Arbeitgeber von 8 % auf 8,5 % gestiegen – der erste Schritt der Rentenreform.

BeitragBeschäftigterArbeitgeber
Rente8,5 %8,5 %
Gesundheit und Krankengeld3,05 %3,05 %
Pflegeversicherung1,4 % des Gehalts abzüglich eines Viertels des Mindestlohns–
Unfälle, Arbeitsmedizin, Gegenseitigkeitskasse der Arbeitgeber–zusammen etwa 1–3,5 %, je nach Firma

Beiträge werden auf das Gehalt bis zum Fünffachen des Mindestlohns erhoben: Seit dem 1. Juni 2026 liegt die Obergrenze bei 13.856,63 € im Monat, der Mindestlohn für Ungelernte bei 2.771,33 €. Auf Einkommen über der Obergrenze werden keine Beiträge gezahlt, was für gut bezahlte Fachkräfte eine spürbare Ersparnis ist.

Rechenbeispiel: 5.000 € im Monat, Klasse 1, ohne Kinder

PostenMonatlich, €Jährlich, €
Bruttogehalt5.000,0060.000
Rentenbeitrag 8,5 %425,005.100
Krankenversicherungsbeitrag 3,05 %152,501.830
Pflegebeitrag60,30724
Steuerpflichtiges Einkommen nach Beiträgen und Mindestpauschalen–52.050
Einkommensteuer685,408.225
Zuschlag für den Beschäftigungsfonds 7 %47,98576
Nettogehaltetwa 3.629etwa 43.545

Die Berechnung lässt Steuergutschriften und persönliche Abzüge – Fahrtkosten, Hypothek, Versicherungen – außer Acht, in der Praxis fällt das Nettogehalt also etwas höher aus. Zusätzlich zum Gehalt zahlt der Arbeitgeber etwa 12,5–15 % Beiträge, sodass der Beschäftigte die Firma rund 5.630–5.750 € im Monat kostet. Der Arbeitgeber behält die Steuer nach der Steuerkarte ein.

Gehälter in Luxemburg werden automatisch indexiert: Wenn sich Inflation ansammelt, steigen alle Löhne und Renten um 2,5 %. Zuletzt geschah das am 1. Juni 2026, und mit dem Mindestlohn stieg auch die Beitragsobergrenze. Die Schwellen des Steuertarifs bewegen sich nicht automatisch, daher geht ohne eigenen Beschluss des Parlaments ein Teil der Erhöhung an die Steuer.

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Wie viel Steuer eine Familie in Luxemburg zahlt

Eine Familie mit einem Verdiener zahlt in Luxemburg dreimal weniger Steuer als ein Alleinstehender mit demselben Gehalt. Der Grund ist Klasse 2: Das Einkommen wird auf zwei aufgeteilt, und jede Hälfte wird erst über 13.230 € steuerpflichtig.

Rechenbeispiel: steuerpflichtiges Einkommen 52.050 €Klasse 1, alleinstehendKlasse 2, Ehepartner
Steuer nach dem Tarif8.225 €2.701 €
Zuschlag 7 %576 €189 €
Insgesamt im Jahr8.801 €2.890 €

Der Unterschied beträgt etwa 5.900 € im Jahr. Ehepartner, die nach Luxemburg ziehen, sollten daher sofort gemeinsam erklären, und Nichtansässige sollten Klasse 2 beantragen. Sonst behält die Steuerbehörde Steuer wie bei einem Alleinstehenden ein und erstattet die Überzahlung erst nach einer Erklärung.

Die Reform von 2028 ändert das Bild: Eine einheitliche Klasse mit verdoppeltem steuerfreiem Teil senkt die Steuer für Alleinstehende und führt für Paare, die nach der Reform heiraten, die getrennte Besteuerung ein. Bereits verheirateten Familien wurde eine Übergangszeit versprochen.

Wie viel Steuer eine Fachkraft zahlt: ein Beispiel mit der Regelung für zuziehende Fachkräfte

Ein Rechenbeispiel für einen Alleinstehenden mit 120.000 € im Jahr, also 10.000 € im Monat. Die Berechnung ist vereinfacht: ohne Steuergutschriften und persönliche Abzüge, und Beiträge werden auf das ganze Gehalt erhoben, weil es unter der Obergrenze liegt.

PostenOhne die RegelungMit der Regelung für zuziehende Fachkräfte
Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, 11,55 %13.860 €13.860 €
Pflegebeitragetwa 1.564 €etwa 1.564 €
Befreiter Teil des Gehalts060.000 €
Steuerpflichtiges Einkommenetwa 105.120 €etwa 45.120 €
Steuer mit Zuschlagetwa 30.940 €etwa 6.200 €
Netto im Jahretwa 73.640 €etwa 98.380 €

Der Unterschied beträgt fast 25.000 € im Jahr, also etwa 2.000 € im Monat, für bis zu acht Jahre. Deshalb wird die Regelung für zuziehende Fachkräfte vor der Unterzeichnung des Vertrags mit dem Arbeitgeber besprochen: Danach ist sie viel schwerer einzurichten.

Körperschaftsteuer in Luxemburg und wie Dividenden besteuert werden

Eine Firma in Luxemburg-Stadt zahlt 23,87 % ihres Gewinns. Der Satz besteht aus drei Teilen: 16 % staatliche Körperschaftsteuer, ein Zuschlag von 7 % für den Beschäftigungsfonds auf diesen Betrag und die Gewerbesteuer der Gemeinde, die in der Hauptstadt 6,75 % beträgt. In anderen Gemeinden ist die Gemeindesteuer höher, und der Gesamtsatz erreicht 27,62 %.

Teil der SteuerGewinn bis 175.000 €Gewinn über 200.000 €
Staatliche Körperschaftsteuer14 %16 %
Zuschlag für den Beschäftigungsfonds0,98 %1,12 %
Gemeindesteuer in der Hauptstadt6,75 %6,75 %
Insgesamt in der Hauptstadt21,73 %23,87 %

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer zahlt eine Firma jedes Jahr 0,5 % ihres Nettovermögens. Selbst eine Firma mit Verlust zahlt ein Minimum: 535 € bei kleiner Bilanz und bis zu 4.815 € für Holdings mit großer Bilanz. Für eine Firma mit einer einzigen Tochter ist das faktisch eine Gebühr für die Existenz.

Warum Holdings Luxemburg wählen

Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Töchtern sind befreit, wenn die Holding mindestens 10 % des Kapitals oder eine Beteiligung im Wert von 1,2 Millionen € oder mehr (6 Millionen € bei Veräußerungsgewinnen) länger als 12 Monate hält und die Tochter eine vergleichbare Körperschaftsteuer zahlt. Diese Regel, nicht der niedrige Satz, hat das Land zur Heimat Tausender Holdings und Fonds gemacht.

Auf ins Ausland gezahlte Dividenden behält die Firma 15 % ein. Einer Muttergesellschaft aus der Europäischen Union oder einem Abkommensland mit einer Beteiligung von 10 % oder mehr, die 12 Monate gehalten wird, wird ohne Einbehalt gezahlt. Zinsen und Lizenzgebühren besteuert Luxemburg an der Quelle kaum; Vergütungen von Verwaltungsratsmitgliedern werden mit 20 % besteuert.

Für einen privaten Inhaber kostet die eigene Firma mehr, als es scheint: zuerst 23,87 % auf den Gewinn, dann Dividenden, deren Hälfte nach dem Tarif besteuert wird. Bei einem hohen Satz liegt die Gesamtbelastung auf ausgeschütteten Gewinn bei etwa 40 %. Das Mindestkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 12.000 €, das einer Aktiengesellschaft 30.000 €. Einzelheiten stehen auf der Seite Firmengründung in Luxemburg, ein Konto im Bereich Geschäftskonten in Luxemburg.

Beispiel: eine Holding mit Tochter

Eine luxemburgische Holding hält 100 % einer deutschen Tochter und erhält von ihr 1 Million € Dividenden. Die Befreiungsbedingungen sind erfüllt: eine Beteiligung über 10 %, Besitz länger als 12 Monate, die Tochter zahlt die gewöhnliche Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer auf diese Dividenden beträgt 0 %, und die Anteile an der Tochter bleiben außerhalb der Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer. Die Holding zahlt die Mindestvermögensteuer und laufende Kosten: Buchhaltung, ein Büro und örtliche Verwaltungsratsmitglieder, ohne die Steuerbehörden anderer Länder sie nicht als echt anerkennen.

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Mehrwertsteuer in Luxemburg und wann man sich registriert

Der Mehrwertsteuer-Regelsatz in Luxemburg beträgt 17 %, weniger als in jedem anderen Land der Europäischen Union. Unter den Nachbarn erhebt Deutschland 19 %, Frankreich 20 % und Belgien 21 %.

SatzWorauf
17 %alles ohne ermäßigten Satz
14 %Wein, manche Brennstoffe, Wertpapierverwaltung
8 %Gas und Strom, Friseurleistungen, kleine Reparaturen
3 %Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Kinderkleidung, Bau und Renovierung der eigenen Wohnung

Kleinunternehmen mit Umsatz bis 50.000 € im Jahr arbeiten ohne Mehrwertsteuer. Wie oft Erklärungen eingereicht werden, hängt vom Umsatz ab: bis 112.000 € einmal im Jahr, bis 620.000 € vierteljährlich, darüber monatlich. Die Mehrwertsteuer verwaltet in Luxemburg nicht die Steuerbehörde, sondern eine eigene Verwaltung für Registrierung und Domänen, und alle Erklärungen werden nur elektronisch eingereicht.

Eine Firma, die Waren oder digitale Dienstleistungen an Käufer in anderen Ländern der Europäischen Union verkauft, zahlt die Mehrwertsteuer des Käuferlandes, sobald solche Verkäufe 10.000 € im Jahr übersteigen. Eine Registrierung in jedem Land ist nicht nötig: Die Erklärung wird über die einheitliche Anlaufstelle in Luxemburg eingereicht.

Ein Satz von 3 % auf Wohnraum ist in Europa selten. Beim Bau oder der Renovierung einer Wohnung, in der der Käufer selbst leben wird, wird die Differenz zwischen 17 % und 3 % erstattet, bis zu 50.000 € pro Immobilie.

Steuervergünstigungen für Zuziehende, junge Fachkräfte, junge Firmen und Selbstständige

Die Hälfte des Gehalts steuerfrei für bis zu acht Jahre nach dem Jahr der Ankunft – so lockt Luxemburg Fachkräfte aus London, Paris und Zürich. Seit dem 1. Januar 2025 befreit die Regelung für zuziehende Fachkräfte 50 % der Vergütung, berechnet auf höchstens 400.000 €, sodass höchstens 200.000 € im Jahr unversteuert bleiben.

  • Ein Gehalt von mindestens 75.000 € im Jahr.
  • In den fünf Jahren vor dem Umzug war der Beschäftigte nicht in Luxemburg ansässig, zahlte hier keine Einkommensteuer und lebte nicht im Umkreis von 150 Kilometern um die Grenze.
  • Mindestens 75 % der Arbeitszeit entfallen auf Luxemburg.
  • Die Regelung richtet der Arbeitgeber ein, daher wird sie vor der Unterzeichnung des Vertrags besprochen.
VergünstigungWas sie bringtFür wen
Regelung für zuziehende Fachkräfte50 % des Gehalts steuerfrei, höchstens 200.000 € im JahrGehalt ab 75.000 €, 5 Jahre ohne Bindung an Luxemburg
Prämie für junge Beschäftigte75 % der Prämie steuerfrei, in einer Grenzeunter 30, erster unbefristeter Vertrag
Gewinnbeteiligungsprämie50 % der Prämie steuerfreiBeschäftigte einer profitablen Firma
Steuergutschrift für Investitionen in junge Firmen20 % des investierten Betrags mindern die Steuerab 2026, ab 10.000 € in eine innovative Firma, die jünger als 5 Jahre ist
Private AltersvorsorgeAbzug bis 4.500 € im Jahrab 2026, vorher 3.200 €

Selbstständige, Einzelunternehmer und digitale Nomaden

Luxemburg hat keine vereinfachte Regelung für kleine Unternehmen wie eine Pauschal- oder Umsatzsteuer. Ein Selbstständiger meldet sich als selbstständig an, holt bei Bedarf eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums ein und zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn nach dem allgemeinen Tarif, Sozialbeiträge und Gemeindesteuer auf Gewinn über 40.000 €. Die Beiträge von Selbstständigen betragen etwa 25 % des Einkommens, weil Selbstständige sowohl ihren eigenen Anteil als auch den des Arbeitgebers zahlen. Bis 50.000 € Umsatz ist keine Mehrwertsteuer nötig.

Luxemburg hat kein Visum für digitale Nomaden. Ein Staatsangehöriger eines Drittlandes, der für sich selbst arbeitet, braucht einen Aufenthaltstitel als Selbstständiger oder Investor – die Möglichkeiten stehen auf der Seite Aufenthalt in Luxemburg.

Technologiefirmen sollten sich die Regelung für geistiges Eigentum ansehen: 80 % der Nettoeinkünfte aus Patenten und geschützter Software sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn die Firma die Entwicklung selbst durchgeführt hat.

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Was ein Selbstständiger zahlt: ein Rechenbeispiel

Ein Selbstständiger mit 60.000 € Gewinn im Jahr gibt in Luxemburg rund ein Drittel ab. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel für einen Alleinstehenden in Klasse 1:

PostenIm Jahr
Gewinn nach Ausgaben60.000 €
Sozialbeiträge, etwa 25 %etwa 15.000 €
Steuerpflichtiges Einkommen nach Beiträgen und Mindestpauschalenetwa 45.000 €
Einkommensteuer mit Zuschlagetwa 6.200 €
Bleibt vor Gemeindesteueretwa 38.800 €

Gemeindesteuer wird nur auf Gewinn über 40.000 € gezahlt und ist für Selbstständige meist gering. Der größte Posten sind die Beiträge: Selbstständige zahlen sowohl ihren eigenen Anteil als auch den des Arbeitgebers. Die Bemessungsgrundlage der Beiträge darf nicht unter dem Mindestlohn liegen, auch wenn das Einkommen niedriger ist, daher fallen die Beiträge im ersten Jahr mit kleinem Umsatz besonders ins Gewicht.

Wächst der Gewinn, lohnt sich ein Vergleich der Selbstständigkeit mit einer eigenen Firma: 23,87 % auf den Gewinn und ein Geschäftsführergehalt, das man moderat halten kann. Bei einem Umsatz bis 50.000 € im Jahr ist keine Mehrwertsteuer nötig.

Welche Steuern ein Rentner in Luxemburg zahlt

Eine Rente wird in Luxemburg nach demselben Tarif besteuert wie ein Gehalt, doch ein Alleinstehender über 64 zu Jahresbeginn wechselt in Klasse 1a mit einem milderen Tarif. Kranken- und Pflegebeiträge werden von der Rente einbehalten, Rentenbeiträge werden nicht mehr gezahlt.

Eine ausländische Rente eines Ansässigen gehört zum Welteinkommen. Eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, soweit das Abkommen Deutschland das Besteuerungsrecht lässt; zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg.

Für einen Rentner aus dem Ausland ist in Luxemburg meist nicht die Steuer die Hauptfrage, sondern die Wohnkosten: Die Miete in der Hauptstadt frisst den Großteil einer Durchschnittsrente auf. Deshalb wählen Rentner häufiger günstigere Länder und Luxemburg vor allem, wenn ihre Kinder in der Nähe leben.

Steuern auf Immobilien, Erbschaften, Veräußerungsgewinne und Kryptowährung

Eine Wohnung für 1 Million € in der Hauptstadt kostet den Käufer 100.000 € an Abgaben, doch wenn er selbst darin wohnt, gibt der Staat bis zu 40.000 € zurück, für ein Paar bis zu 80.000 €. Ohne volle Steuer verkaufen kann man sie erst nach fünf Jahren: Seit dem 1. Juli 2025 ist die Spekulationsfrist von zwei auf fünf Jahre gestiegen.

Kauf

Beim Kauf zahlen Sie 6 % Registrierungsabgabe und 1 % für die Eintragung im Register, Luxemburg-Stadt erhebt weitere 3 %. Die Steuergutschrift für den Kauf einer selbst genutzten Wohnung beträgt 40.000 € pro Käufer und gilt seit 2025 dauerhaft. Bedingung ist, innerhalb von zwei Jahren einzuziehen und mindestens zwei Jahre dort zu wohnen, sonst wird die Gutschrift zurückgefordert.

Besitz, Vermietung und Verkauf

SituationWie besteuert wird
Jährliche Grundsteuerauf Grundlage der Werte von 1941, für eine Wohnung meist einige Dutzend Euro im Jahr
MieteEinnahmen abzüglich Ausgaben, Kreditzinsen und Abschreibung, nach dem Tarif
Verkauf der Hauptwohnungnicht besteuert
Verkauf anderer Immobilien innerhalb von 5 Jahrennach dem vollen Tarif mit Zuschlag
Verkauf nach 5 Jahren Besitzzum halben Durchschnittssatz, mit einem Freibetrag von 50.000 € alle 10 Jahre, für ein Paar 100.000 €
Aktien mit einer Beteiligung unter 10 %, länger als 6 Monate gehaltennicht besteuert
Aktien, innerhalb von 6 Monaten verkauftnach dem Tarif, wenn der Jahresgewinn 500 € übersteigt
Beteiligung von 10 % oder mehrzum halben Durchschnittssatz, Freibetrag von 50.000 € alle 10 Jahre

Beispiel zur Vermietung: Eine Wohnung, die für 2.500 € im Monat vermietet wird, bringt 30.000 € im Jahr. Kreditzinsen, Reparaturen, Versicherung und Abschreibung des Gebäudes werden abgezogen, der Rest wird zusammen mit anderen Einkünften nach dem Tarif besteuert. Bei neuen Wohnungen mindert die Abschreibung die Bemessungsgrundlage spürbar, daher ist die Steuer auf Miete oft niedriger als erwartet.

Erbschaften und Schenkungen

Kinder, Eltern und Ehepartner mit gemeinsamen Kindern zahlen auf den gesetzlichen Anteil keine Erbschaftsteuer. Ein Ehepartner ohne gemeinsame Kinder zahlt 5 % auf den Betrag über 38.000 €, Brüder und Schwestern 6 %, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten 9 %, nicht verwandte Personen 15 %. Bei großen Anteilen wird der Satz durch einen Zuschlag erhöht und erreicht für nicht verwandte Erben 48 %. Ausländische Immobilien eines Ansässigen gehören nicht zur luxemburgischen Bemessungsgrundlage.

Schenkungen über einen Notar unterliegen einer Abgabe: 1,8 % oder 2,4 % an Kinder, 4,8 % an einen Ehepartner, 6 % an Brüder und Schwestern, 14,4 % an nicht verwandte Personen, plus weitere 1 % bei Schenkungen von Immobilien. Eine Handschenkung von Geld oder Wertpapieren ohne notarielle Urkunde ist abgabenfrei.

Kryptowährung

Seit 2018 behandelt die Steuerbehörde Kryptowährung wie anderes bewegliches Vermögen. Der Gewinn einer Privatperson aus dem Verkauf von Münzen, die länger als sechs Monate gehalten wurden, wird nicht besteuert. Ein früherer Verkauf wird nach dem Tarif besteuert, wenn der Jahresgewinn 500 € übersteigt. Das Schürfen von Kryptowährung und aktiver Handel können als Geschäft gelten, dann wird der ganze Gewinn besteuert. Seit dem 1. Januar 2026 melden Kryptobörsen in der Europäischen Union Kundendaten an die Steuerbehörden, solche Einkünfte sind also sichtbar geworden.

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Wohnungskauf in Luxemburg: ein Rechenbeispiel zu den Abgaben

Die Abgaben beim Wohnungskauf sind in Luxemburg hoch, doch für Käufer, die eine Wohnung zum Selbstbewohnen erwerben, gleicht die Steuergutschrift sie fast vollständig aus.

Beispiel: eine Wohnung für 800.000 € außerhalb der HauptstadtEin KäuferPaar
Abgaben 7 %56.000 €56.000 €
Steuergutschrift für eine selbst genutzte Wohnung40.000 €bis zu 80.000 €
Am Ende zu zahlen16.000 €0 €

Für eine Wohnung, die zur Vermietung gekauft wird, gibt es keine Gutschrift: Ein Anleger zahlt die Abgaben voll. Ein Neubau für die eigene Wohnung ist auch wegen 3 % statt 17 % Mehrwertsteuer auf den Bau attraktiv. Wie man eine Immobilie auswählt und den Kauf abwickelt, steht in unserem Bereich Luxemburg.

Welche Steuern es in Luxemburg nicht gibt und was man sonst zahlt

  • Vermögensteuer für Privatpersonen gibt es seit 2006 nicht.
  • Wegzugsteuer auf Gewinne betrifft gewöhnliche Anleger nicht. Ausnahme sind große Beteiligungen von 10 % oder mehr: Hat jemand länger als 15 Jahre in Luxemburg gelebt und verkauft eine solche Beteiligung innerhalb von 5 Jahren nach dem Wegzug, wird der Gewinn besteuert.
  • Kraftfahrzeugsteuer wird jedes Jahr gezahlt und hängt vom Kohlendioxidausstoß und der Antriebsart ab; für ein Elektroauto ist sie minimal.
  • Grundsteuer ist symbolisch: Sie beruht auf den Werten von 1941.
  • Kirchensteuer gibt es in Luxemburg nicht.

Die luxemburgische Steuerbehörde tauscht Kontodaten mit Dutzenden Ländern aus und erhält seit 2026 auch Informationen von Kryptobörsen in der Europäischen Union. Ansässige müssen ausländische Einkünfte in die Erklärung aufnehmen, und das gleich zu tun ist einfacher, als bei einer Prüfung Abweichungen zu erklären.

Steuern für Nichtansässige, Einbehalte und Doppelbesteuerungsabkommen

Fast die Hälfte der Beschäftigten Luxemburgs lebt im Ausland und pendelt täglich aus Frankreich, Belgien und Deutschland. Für sie gilt eine wichtige Schwelle: Bis zu 34 Tage Arbeit von zu Hause im Jahr wird das Gehalt vollständig in Luxemburg besteuert. Ab dem 35. Tag kann das Wohnsitzland alle außerhalb Luxemburgs gearbeiteten Tage besteuern.

Einkünfte von NichtansässigenSteuer in Luxemburg
Gehalt für Arbeit im Landnach dem Tarif, vom Arbeitgeber einbehalten, standardmäßig Klasse 1
Dividenden einer luxemburgischen Firma15 %; 0 % für eine Muttergesellschaft aus der Europäischen Union oder einem Abkommensland
Zinsen und Lizenzgebührenin der Regel 0 %
Vergütungen von Verwaltungsratsmitgliedern20 % an der Quelle
Miete und Verkauf örtlicher Immobiliennach dem Tarif über eine Erklärung, wie für Ansässige
Verkauf von Anteilen einer luxemburgischen Firmanur bei einer Beteiligung von 10 % oder mehr und in Sonderfällen

Luxemburg hat mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland, Russland, der Ukraine, Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldau.

Das Abkommen mit Deutschland

Zwischen Deutschland und Luxemburg gilt das Doppelbesteuerungsabkommen vom 23. April 2012, anzuwenden seit 1. Januar 2014, geändert durch das Protokoll vom 6. Juli 2023, anzuwenden seit 1. Januar 2024. Als Bürger der Europäischen Union leben Deutsche ohne Aufenthaltstitel in Luxemburg. Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt aufgegeben sind; die Abmeldung erfolgt binnen zwei Wochen nach dem Auszug.

Mit Russland gilt das Abkommen von 1993 nur zur Hälfte: Seit einem Erlass des russischen Präsidenten vom 8. August 2023 sind die Artikel über Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Einkünfte aus Vermögen und aus Arbeit ausgesetzt. Banken sind ein eigenes Thema: Nach den Regeln der Europäischen Union nehmen sie von russischen Staatsbürgern keine Einlagen über 100.000 € an, bis der Kunde einen Aufenthaltstitel oder die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union hat.

Konten und Banken: Einschränkungen nach Staatsangehörigkeit

Luxemburgische Banken eröffnen Konten für russische Staatsbürger vorsichtig. Nach den Regeln der Europäischen Union nehmen sie von russischen Staatsbürgern und Einwohnern Russlands keine Einlagen über 100.000 € an, bis der Kunde einen Aufenthaltstitel oder die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union hat. Deshalb kommt zuerst der Aufenthaltstitel, und große Summen werden danach überwiesen.

Bei der Eröffnung jedes Kontos fragt die Bank nach der Herkunft der Mittel und der steuerlichen Ansässigkeit. Einkommensnachweise für mehrere Jahre, Kaufverträge über Immobilien und Steuererklärungen bereitet man am besten im Voraus vor. Die Bank meldet Kontodaten an die Steuerbehörde, die sie mit den Ländern austauscht, mit denen Luxemburg einen automatischen Austausch hat.

Ein Konto für eine Firma zu eröffnen ist schwerer als für eine Privatperson: Die Bank prüft die Eigentümer, das tatsächliche Geschäft und das Büro. Wir helfen, die Unterlagen so vorzubereiten, dass die Prüfung beim ersten Mal durchgeht.

Wie Grenzgänger Steuern zahlen

Ein Beschäftigter, der in Frankreich, Belgien oder Deutschland lebt und nach Luxemburg pendelt, zahlt die Steuer auf sein Gehalt in Luxemburg, bis er die Schwelle von 34 Tagen Arbeit von zu Hause im Jahr überschreitet. Ein halber Arbeitstag zu Hause zählt als ganzer Tag, und auch Dienstreisen in Drittländer zählen mit.

Wird die Schwelle überschritten, besteuert das Wohnsitzland alle Tage außerhalb Luxemburgs ab dem ersten, nicht nur die zusätzlichen. Luxemburg besteuert dann nur die auf seinem Gebiet gearbeiteten Tage. Deshalb führen Grenzgänger einen Kalender und vereinbaren mit dem Arbeitgeber, wie viele Tage von zu Hause gearbeitet werden dürfen.

Ein Nichtansässiger, dessen Einkünfte fast alle aus Luxemburg stammen, kann für die Familie Klasse 2 beantragen. Dafür müssen mindestens 90 % des Einkommens des Paares in Luxemburg besteuert werden oder die Einkünfte außerhalb höchstens 13.000 € im Jahr betragen. Die Erklärung zeigt dann das gesamte Welteinkommen, besteuert wird der luxemburgische Teil zu dem Satz, der auf die Gesamtsumme berechnet wird.

Wann Sie die Erklärung einreichen und welche Strafen bei Verspätung drohen

Die Erklärung für 2025 kann bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden – eine der längsten Fristen in Europa. Sie wird online über das Regierungsportal oder auf Papier eingereicht.

WasFrist
Steuererklärung von Privatpersonenbis zum 31. Dezember des Folgejahres
Vorauszahlungen, wenn der Arbeitgeber keine Steuer einbehält10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Erklärung einer Firmabis zum 31. Dezember des Folgejahres, nur elektronisch
Mehrwertsteuererklärungenmonatlich oder vierteljährlich, die jährliche bis 1. März oder 1. Mai
Erbschaftserklärung6 Monate nach dem Todesfall
Zahlung eines Steuerbescheidseinen Monat nach Erhalt

Eine Erklärung abgeben muss, wer ein steuerpflichtiges Einkommen über 100.000 € hat, mehrere Gehälter oder Renten bezieht, Einkünfte ohne Einbehalt hat – Miete, Unternehmenseinkünfte, ausländische Dividenden – sowie Nichtansässige, die Klasse 2 gewählt haben. Andere reichen freiwillig ein, um Freibeträge zurückzuholen.

Die Sanktionen sind milder als in den Nachbarländern. Für eine verspätete Erklärung kann die Steuerbehörde bis zu 10 % auf die Steuer aufschlagen, verspätete Zahlung kostet 0,6 % im Monat. Steuer kann fünf Jahre lang nachberechnet werden, zehn Jahre, wenn keine oder eine unvollständige Erklärung vorlag. Das Hauptrisiko für Zuziehende sind nicht Bußgelder, sondern verlorene Freibeträge und Klasse 1 statt Klasse 2: Ohne Erklärung erstattet niemand die Überzahlung.

Wie Sie Ihre erste Erklärung in Luxemburg einreichen

Die erste Erklärung reicht man am einfachsten online über das Regierungsportal mit elektronischer Signatur ein. Darin stehen alle Einkünfte des Jahres, auch ausländische, und die Abzüge: Beiträge zur privaten Altersvorsorge, Hypothekenzinsen, Versicherungen, Fahrtkosten.

  1. Sammeln Sie die Einkommensnachweise aus jedem Land für das Jahr.
  2. Prüfen Sie Ihre Klasse und erklären Sie als Paar gemeinsam.
  3. Geben Sie ausländische Steuern an, die auf dieselben Einkünfte gezahlt wurden – sie werden angerechnet.
  4. Reichen Sie bis zum 31. Dezember des Folgejahres ein und warten Sie auf den Steuerbescheid.

Hat der Arbeitgeber mehr als nötig einbehalten, wird die Überzahlung nach der Erklärung erstattet. Ohne sie lässt die Steuerbehörde alles, wie es ist.

Typische Steuerfehler beim Umzug nach Luxemburg

  1. Klasse 1 für ein Ehepaar. Die Ehepartner haben nicht gemeinsam erklärt, und die Steuer wird wie bei Alleinstehenden einbehalten – die Überzahlung erreicht mehrere Tausend Euro im Jahr.
  2. Ein Vertrag ohne die Regelung für zuziehende Fachkräfte. Der Arbeitgeber richtet die Regelung ein, und wurde sie bei der Einstellung nicht in den Vertrag aufgenommen, wird die Hälfte des Gehalts voll besteuert.
  3. Wohnungsverkauf vor fünf Jahren. Seit Juli 2025 wird ein solcher Verkauf nach dem vollen Tarif besteuert.
  4. Aktien nach fünf Monaten verkauft. Einen Monat länger warten, und der Gewinn eines Privatanlegers ist steuerfrei.
  5. Arbeit von zu Hause als Grenzgänger. Der 35. Tag Arbeit von zu Hause in Frankreich, Belgien oder Deutschland ändert die Besteuerung aller Tage außerhalb Luxemburgs.
  6. Ausländische Einkünfte nicht in der Erklärung. Miete aus einer Wohnung in der Heimat oder Dividenden über ein ausländisches Depot gehören ebenfalls zum Welteinkommen eines Ansässigen, und die Steuerbehörde erhält Kontodaten automatisch.
  7. Eine Einlage über 100.000 € vor dem Aufenthaltstitel. Eine Bank in der Europäischen Union nimmt eine solche Einlage von einem russischen Staatsbürger nicht an.

All diese Fehler lassen sich günstiger vermeiden als beheben. Die Fachleute von Murblz prüfen sie vor dem Umzug und vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.

Wie Sie in Luxemburg mit dem Steuerzahlen beginnen: Schritt für Schritt

  1. Anmeldung bei der Gemeinde. Nach dem Umzug melden Sie Ihre Adresse an, und die Ansässigkeit wird ab diesem Tag gezählt.
  2. Steuerkarte. Sie wird von der Steuerbehörde ausgestellt, und der Arbeitgeber behält die Steuer danach unter Berücksichtigung Ihrer Klasse ein.
  3. Gemeinsame Erklärung der Ehepartner. Sie wird eingereicht, um Klasse 2 und Freibeträge zu erhalten.
  4. Regelung für zuziehende Fachkräfte. Der Arbeitgeber richtet sie bei der Einstellung ein, und Sie prüfen, dass die Bedingungen zu 150 Kilometern und fünf Jahren erfüllt sind.
  5. Erste Erklärung. Sie wird bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht, einschließlich ausländischer Einkünfte.

Ein Tipp aus der Praxis: Bewahren Sie Nachweise über Ein- und Ausreisedaten, den Mietvertrag und die Anmeldung bei der Gemeinde auf. In einem strittigen Jahr entscheiden diese Unterlagen, welches Land Ihre Einkünfte besteuern darf, und ohne sie lässt sich das Datum des Wechsels der Ansässigkeit schwer nachweisen.

Kommen Sie nicht als Beschäftigter, sondern als Selbstständiger oder Anleger, holen Sie zuerst einen Aufenthaltstitel ein und melden die Tätigkeit an, und die steuerlichen Pflichten entstehen mit den ersten Einkünften.

Wie die Steuern Luxemburgs im Vergleich zu den Nachbarn abschneiden

Luxemburg schlägt seine Nachbarn bei fast jedem Satz außer der Körperschaftsteuer, wo es im Mittelfeld liegt. Einzelheiten stehen auf der Seite jedes Landes.

LandSpitzensteuersatzKörperschaftsteuerMehrwertsteuer
Luxemburg42 % plus ein Zuschlag von bis zu 9 % der Steuer23,87 % in der Hauptstadt17 %
Deutschland45 % plus Solidaritätszuschlagetwa 30 %19 %
Frankreich45 % plus eine Steuer auf hohe Einkommen25 %20 %
Belgien50 % plus ein örtlicher Zuschlag25 %21 %

Für einen Privatanleger ist der Unterschied noch deutlicher: In den Nachbarländern werden Gewinne aus Aktien fast immer besteuert, in Luxemburg nach sechs Monaten Besitz nicht.

Was die Steuern Luxemburgs für Zuziehende bedeuten: für wen es passt und für wen nicht

Luxemburg gewinnt für drei Typen von Menschen: eine angestellte Fachkraft mit 75.000 € oder mehr, die die Regelung für zuziehende Fachkräfte erhält; einen Privatanleger in Aktien und Kryptowährung, dessen Gewinne nach sechs Monaten steuerfrei sind; und einen Holdinginhaber, der ein Land der Europäischen Union braucht, das Dividenden von Töchtern befreit. Eine Familie mit einem Verdiener bekommt dazu noch Klasse 2.

SituationFazit
Fachkraft mit Einkommen ab 75.000 €, Zuzug aus der Fernepasst: die Hälfte des Gehalts steuerfrei
Alleinstehender mit 60.000 €neutral: moderate Steuern, teures Wohnen
Anleger mit langfristigem Portfoliopasst: 0 % auf Gewinne nach 6 Monaten
Holding oder internationale Strukturpasst: Befreiung von Dividenden und Gewinnen aus Beteiligungen
Selbstständiger mit 60.000 € Umsatzteuer: etwa 25 % Beiträge und Steuer nach dem Tarif
Rentnerneutral: Klasse 1a mildert den Tarif, aber Wohnen ist teuer

Für wen Luxemburg nicht passt

Für Menschen, die auf niedrige Steuern ohne Umzug hoffen: Die Ansässigkeit verlangt hier eine echte Wohnung und Leben im Land, und die Steuerbehörden der Nachbarn behalten ihre früheren Einwohner genau im Blick. Für Menschen, die mit dem Weiterverkauf von Immobilien verdienen: Fünf Jahre Warten auf den ermäßigten Satz machen dieses Modell teuer. Und für Menschen, die eine vereinfachte Regelung für kleine Unternehmen suchen: Es gibt keine, und die Beiträge von Selbstständigen beginnen beim Mindestlohn.

Wie der Umzug gelingt und was wir tun

Ein Staatsangehöriger eines Drittlandes braucht zuerst einen Status: Die Möglichkeiten von Anstellung bis Investition stehen auf der Seite Aufenthalt in Luxemburg, und nach fünf Jahren im Land öffnet sich der Weg zum Pass – siehe Staatsbürgerschaft Luxemburgs. Eine allgemeine Übersicht über das Land bietet der Bereich Luxemburg.

Vor dem Umzug lohnt es sich, drei Fragen zu klären: ab welchem Monat Sie ansässig werden, um doppelte Ansässigkeit zu vermeiden; ob Vermögenswerte mit aufgelaufenen Gewinnen vor oder nach dem Umzug verkauft werden; und wie die Regelung für zuziehende Fachkräfte in den Arbeitsvertrag kommt. Die Fachleute von Murblz rechnen die Szenarien in Zahlen durch und erledigen die Unterlagen gemeinsam mit in Luxemburg zugelassenen Partnern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Luxemburg 2026?
Von 0 % bis 42 %. Die ersten 13.230 € im Jahr sind steuerfrei, und 42 % beginnen bei 234.870 €. Hinzu kommt ein Zuschlag von 7 % der Steuer, bei Einkommen über 150.000 € 9 %. Der Tarif wurde 2026 nicht indexiert.
Wie viel bleibt in Luxemburg vom Gehalt übrig?
Von 5.000 € im Monat bekommt ein Alleinstehender ohne Kinder vor Steuergutschriften und Abzügen etwa 3.630 € heraus. Die Beiträge betragen etwa 12,95 %, die Steuer mit Zuschlag etwa 733 € im Monat.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Luxemburg?
In der Hauptstadt 23,87 %: 16 % staatliche Steuer, ein Zuschlag von 7 % darauf und 6,75 % Gemeindesteuer. Bei Gewinn bis 175.000 € sind es 21,73 %. Zusätzlich werden jährlich 0,5 % auf das Nettovermögen erhoben, mindestens 535 €.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Luxemburg?
Der Regelsatz beträgt 17 %, ermäßigte Sätze 14 %, 8 % und 3 %. Kleinunternehmen mit Umsatz bis 50.000 € im Jahr sind befreit.
Gibt es in Luxemburg eine Steuer auf Gewinne aus Aktien und Kryptowährung?
Der Gewinn eines Privatanlegers aus Aktien und Kryptowährung, die länger als sechs Monate gehalten werden, ist bei einer Beteiligung unter 10 % steuerfrei. Ein früherer Verkauf wird nach dem Tarif besteuert, wenn der Jahresgewinn 500 € übersteigt.
Was ist die luxemburgische Regelung für zuziehende Fachkräfte?
Die Hälfte des Gehalts ist steuerfrei, höchstens 200.000 € im Jahr, für bis zu acht Jahre nach dem Jahr der Ankunft. Nötig sind ein Gehalt von mindestens 75.000 € und fünf Jahre ohne Bindungen an Luxemburg und ohne Wohnsitz im Umkreis von 150 Kilometern um die Grenze.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Luxemburg?
Kinder, Eltern und Ehepartner mit gemeinsamen Kindern zahlen auf den gesetzlichen Anteil keine Steuer. Brüder und Schwestern zahlen 6 %, nicht verwandte Erben 15 %, mit Zuschlägen auf große Anteile bis 48 %.
Gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg?
Ja. Das Abkommen vom 23. April 2012 ist seit 1. Januar 2014 anzuwenden, geändert durch das Protokoll vom 6. Juli 2023, anzuwenden seit 1. Januar 2024. Das Abkommen zwischen Luxemburg und Russland funktioniert dagegen seit dem 8. August 2023 nur zur Hälfte.
Bis wann muss die Steuererklärung in Luxemburg eingereicht werden?
Bis zum 31. Dezember des Jahres nach dem Steuerjahr: für 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Verspätete Zahlung kostet 0,6 % im Monat.
Was ändert sich bei den Steuern in Luxemburg ab 2028?
Ein Gesetzentwurf vom 6. Januar 2026 ersetzt die drei Steuerklassen durch eine, verdoppelt den steuerfreien Teil des Einkommens und führt für neue Paare die getrennte Besteuerung ein. Bereits Verheirateten wurde eine Übergangszeit versprochen.
Wann wird man in Luxemburg steuerlich ansässig?
Wenn Sie im Land eine Wohnung haben, die Sie nutzen, oder sich hier mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate aufhalten. Ansässige zahlen Steuer auf das Welteinkommen.
Wie viele Tage darf ein Grenzgänger von zu Hause arbeiten?
Bis zu 34 Tage im Jahr wird das Gehalt vollständig in Luxemburg besteuert. Ab dem 35. Tag besteuert das Wohnsitzland alle außerhalb Luxemburgs gearbeiteten Tage.
Gibt es in Luxemburg eine Vermögensteuer?
Für Privatpersonen seit 2006 nicht. Firmen zahlen jährlich 0,5 % auf das Nettovermögen, mindestens 535 €.
Was kostet der Kauf einer Wohnung in Luxemburg an Steuern?
Die Abgaben betragen 7 %, in der Hauptstadt 10 %. Wer eine Wohnung zum Selbstbewohnen kauft, erhält bis zu 40.000 € zurück, ein Paar bis zu 80.000 €, daher zahlt ein Paar beim Kauf einer Wohnung für 800.000 € außerhalb der Hauptstadt keine Abgaben.
Wie viel zahlt ein Selbstständiger in Luxemburg?
Etwa 25 % des Gewinns an Beiträgen plus Einkommensteuer nach dem Tarif. Rechenbeispiel: Von 60.000 € Gewinn bleiben vor der Gemeindesteuer etwa 38.800 €.
Gibt es bei Bankkonten in Luxemburg Einschränkungen nach Staatsangehörigkeit?
Für Bürger Russlands ja: Nach den Regeln der Europäischen Union nehmen Banken von ihnen Einlagen über 100.000 € erst nach Erhalt eines Aufenthaltstitels oder der Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union an. Für alle anderen gilt: Banken prüfen die Herkunft der Mittel.
Werden Dividenden in Luxemburg besteuert?
Bei Ansässigen wird die Hälfte einer Dividende von einer Firma aus der Europäischen Union oder einem Abkommensland besteuert, und die ersten 1.500 € im Jahr sind steuerfrei. Die einbehaltenen 15 % werden auf die Steuer angerechnet.
Zahlt man in Luxemburg Steuer auf den Verkauf einer Wohnung?
Der Verkauf der Hauptwohnung ist steuerfrei. Andere Immobilien, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf verkauft werden, werden nach dem vollen Tarif besteuert, nach fünf Jahren zum halben Durchschnittssatz mit einem Freibetrag von 50.000 € alle zehn Jahre.
Gibt es in Luxemburg eine Steuer für Rentner?
Eine Rente wird nach dem allgemeinen Tarif besteuert, doch Alleinstehende über 64 zu Jahresbeginn erhalten den milderen Tarif der Klasse 1a. Auf eine Rente wird kein Rentenbeitrag gezahlt; Kranken- und Pflegebeiträge werden einbehalten.

Leistungen

Leistungen von Murblz: Luxemburg

Der Steuersatz ist nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte: wo die Firma sitzt, wo das Geld liegt und wer die Buchhaltung einreicht. Murblz-Spezialisten helfen dabei im selben Land. Der Preis wird vor Arbeitsbeginn schriftlich festgelegt.

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Wir begleiten den gesamten Prozess von Anfang bis Ende: wir prüfen Ihre Unterlagen, wählen ein Programm für Ihre Situation und nennen ehrliche Fristen und Kosten. Stellen Sie Ihre Frage im Chat – die kostenlose Beratung beginnt gleich hier. Die rechtliche Vertretung vor Behörden und Gerichten übernehmen Murblz-Spezialisten gemeinsam mit lokal zugelassenen Partnern.

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