Wie man 2026 in Monaco steuerlich ansässig wird
Eine Aufenthaltskarte, mehr als 183 Tage im Jahr im Fürstentum und eine Bescheinigung für etwa 680 $: was ein Ausländer braucht, damit Monaco ihn als steuerlich ansässig behandelt.
Kurz gesagt: Monaco behandelt einen Ausländer mit Aufenthaltskarte als steuerlich ansässig, der mehr als 183 Tage im Jahr im Fürstentum lebt, dort den Hauptsitz seiner Geschäftstätigkeit hat oder den größten Teil des Jahres in Monaco verbringt. Eine Einkommensteuer gibt es für niemanden außer französischen Staatsbürgern.
| Punkt | 2026 |
|---|---|
| Tageregel | mehr als 183 Tage im Jahr oder der Hauptmittelpunkt der Tätigkeit in Monaco |
| Rechtsgrundlage | die Bedingungen für eine monegassische Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit |
| Mittelpunkt der Tätigkeit | ein Hauptsitz der Geschäftstätigkeit in Monaco ist ein eigener Grund für die Bescheinigung, ebenso der größte Teil des Jahres im Fürstentum |
| Sonderregelung | keine Einkommensteuer, keine Steuer auf Kapitalgewinne und keine Vermögensteuer; Ausnahme sind französische Staatsbürger, die französische Steuer zahlen |
| Aufenthaltserlaubnis nötig? | ja: Die Bescheinigung erhalten nur Inhaber einer gültigen Aufenthaltskarte; die Karte verlangt eine Wohnung in Monaco und einen Nachweis der Mittel, als Richtwert eine Einlage ab 570.000 $ bei einer örtlichen Bank |
| Ansässigkeitsbescheinigung | Abteilung für Aufenthalt der Polizei Monacos, Antrag per E-Mail oder Post, Stempelgebühr von etwa 680 $, ein Jahr gültig |
| Ausländische Einkünfte | in Monaco nicht besteuert, doch andere Länder behalten die Quellensteuer zu vollen Sätzen ein: Das Fürstentum hat wenige Abkommen |
Daten geprüft am 07.10.2026. Beträge in Dollar zum Kurs der Europäischen Zentralbank.
Monaco hat seit 1869 keine Einkommensteuer, deshalb geht es bei der steuerlichen Ansässigkeit hier nicht um Sätze, sondern um Nachweise. Das Fürstentum muss eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit ausstellen, und das bisherige Land muss anerkennen, dass man es verlassen hat. Eine Aufenthaltskarte allein leistet das nicht: Die Karte wird aufgrund einer Wohnung und einer Bankreferenz erteilt, die Bescheinigung aufgrund des tatsächlichen Lebens im Land.
Der Einstieg ist teuer: eine Wohnung in Monaco, ein hohes Guthaben bei einer örtlichen Bank und die Lebenshaltungskosten an einem der teuersten Orte der Welt. Dafür zahlt ein Ansässiger keine Steuer auf Gehalt, Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinne. Unten: wie die Tage gezählt werden, wie man Schritt für Schritt ansässig wird, wie man die Bescheinigung erhält und was Staatsbürger bestimmter Länder wissen sollten.
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Wie die Tage in Monaco gezählt werden
Monaco zählt die Tage nicht nach Passstempeln: Es gibt keine Grenze zu Frankreich und keine Stempel. Die Bedingung für die Bescheinigung ist ein Leben im Fürstentum von mehr als 183 Tagen im Jahr. Nachgewiesen wird es durch Spuren des Alltags: Strom-, Wasser- oder Gasrechnungen mit normalem Verbrauch, Kartenauszüge mit Einkäufen in Monaco, ein Mietvertrag, Schule oder Kindergarten der Kinder, Arztunterlagen.
Ohne 183 Tage gibt es die Bescheinigung aus einem von zwei anderen Gründen: Der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit liegt in Monaco, oder man verbringt den größten Teil des Jahres im Fürstentum, also mehr als in jedem anderen Land. Wer weniger als ein halbes Jahr in Monaco lebt, muss das gesondert erklären und belegen.
| Situation | Wie sie zählt |
|---|---|
| Mehr als 183 Tage im Jahr in Monaco | Grund für die Bescheinigung |
| Weniger als 183 Tage, aber Hauptsitz der Geschäftstätigkeit in Monaco | Grund für die Bescheinigung |
| Weniger als 183 Tage, aber mehr Zeit in Monaco als in jedem anderen Land | Grund für die Bescheinigung, mit Erklärungen und Unterlagen |
| Eine Aufenthaltskarte, aber eine leere Wohnung | keine Bescheinigung, und das bisherige Land behält einen als ansässig |
| Ein französischer Staatsbürger, der in Monaco lebt | zahlt französische Einkommensteuer wie ein in Frankreich Ansässiger |
Für Monaco kommt es nicht nur darauf an, eigene Tage zu sammeln, sondern auch keine im bisherigen Land anzusammeln. Die Tage im bisherigen Land können Sie mit unserem Rechner für die steuerliche Ansässigkeit nach Reisedaten zählen.
Wie man in Monaco steuerlich ansässig wird: Schritt für Schritt
Der Weg nach Monaco beginnt nicht beim Finanzamt, sondern bei einer Wohnung und einer Bank. Der Steuerstatus ist der letzte Schritt, nicht der erste.
- Ein Visum für einen längeren Aufenthalt erhalten. Ein Bürger aus einem Land außerhalb der Europäischen Union braucht zuerst ein Visum für einen längeren Aufenthalt, das ein französisches Konsulat ausstellt. Bürger der Europäischen Union brauchen kein Visum.
- Eine Wohnung in Monaco mieten oder kaufen. Ein Mietvertrag über mindestens 12 Monate oder eine Eigentumsurkunde ist eine zwingende Bedingung für die Aufenthaltskarte. Die Größe der Wohnung muss zur Familie passen.
- Die Mittel nachweisen. Wer nicht in Monaco arbeitet, braucht eine Referenz einer monegassischen Bank. Der Staat nennt keinen Betrag; die Bank entscheidet, als Richtwert gilt eine Einlage ab 570.000 $.
- Die Aufenthaltskarte erhalten. Die Unterlagen gehen an die Abteilung für Aufenthalt der Polizei: Pass, Wohnung, Führungszeugnisse aus den Ländern, in denen man in den letzten fünf Jahren gelebt hat, Nachweis der Mittel. Die erste Karte wird für ein Jahr ausgestellt, nach drei Jahren im Land für drei Jahre und nach zehn für zehn Jahre.
- In Monaco leben. Die 183-Tage-Bedingung erfüllt man nur mit echtem Leben: Nebenkostenrechnungen, Einkäufe, Schule, Ärzte, Mitgliedschaften in Vereinen.
- Die Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit beantragen. Antrag und Unterlagen gehen per E-Mail oder Post an die Abteilung für Aufenthalt; die Bescheinigung holt man nach Termin ab und zahlt eine Stempelgebühr von etwa 680 $.
- Die Ansässigkeit im bisherigen Land beenden. Die monegassische Bescheinigung ist nur ein Argument: Das bisherige Land schaut auf Tage, Wohnung und Familie auf seinem eigenen Gebiet.
Ansässigkeitsbescheinigung und Doppelbesteuerungsabkommen
Die Bescheinigung über den Wohnsitz für steuerliche Zwecke stellt die Abteilung für Aufenthalt der Verwaltungspolizei Monacos aus, unterschrieben vom Leiter der Polizei. Sie steht einem Ausländer mit gültiger Aufenthaltskarte offen, der eine von drei Bedingungen erfüllt: Er lebt mehr als 183 Tage im Jahr in Monaco, hat dort den Hauptsitz seiner Geschäftstätigkeit oder verbringt den größten Teil des Jahres im Fürstentum.
Dem Antrag liegen ein Pass bei, eine Anfrage der Stelle oder Organisation, die die Bescheinigung braucht, die letzte Wasser-, Strom- oder Gasrechnung und ein Einkommensnachweis: eine Bankbescheinigung, nicht älter als einen Monat, eine Gehaltsabrechnung oder die Bestätigung, dass ein anderer Einwohner einen unterhält. Ist man weder Eigentümer noch Mieter, braucht man außerdem eine Unterkunftsbescheinigung. Der Antrag wird per E-Mail oder Post geschickt, man wird benachrichtigt, wenn die Bescheinigung fertig ist, und holt sie nach Termin ab. Die Stempelgebühr beträgt etwa 680 $, die Bescheinigung gilt ein Jahr.
Monaco hat wenige Doppelbesteuerungsabkommen: mit Frankreich und etwa einem Dutzend Ländern, darunter Luxemburg, Malta, Mauritius, Katar, die Seychellen und Liechtenstein. Zwischen Deutschland und Monaco gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, nur ein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen von 2010, das keine Sätze senkt. Die Bescheinigung braucht man daher meist nicht für einen ermäßigten Satz, sondern um dem bisherigen Land und den Banken nachzuweisen, dass man in Monaco lebt.
Was sich bei den Steuern mit der Ansässigkeit ändert
Ein in Monaco Ansässiger zahlt keine Steuer auf Gehalt, Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinne, und eine Vermögensteuer gibt es nicht. Auch ein Erbe, das an Kinder und Ehepartner geht, wird nicht besteuert. Das hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab, mit einer Ausnahme: Nach dem Abkommen von 1963 zahlen französische Staatsbürger französische Einkommensteuer, als lebten sie in Frankreich.
Die echten Steuern eines in Monaco Ansässigen entstehen im Ausland. Weil es wenige Abkommen gibt, behalten andere Länder die Quellensteuer zu vollen Sätzen ein: 12,8 % auf Dividenden aus Frankreich, 26,375 % aus Deutschland, 30 % aus den Vereinigten Staaten und 15 % aus Russland. Deshalb wird das Depot vor dem Umzug umgebaut. Auch Geschäfte in Monaco selbst sind nicht steuerfrei: Eine Firma, die ein Viertel oder mehr ihres Umsatzes im Ausland erzielt, zahlt 25 % Gewinnsteuer, und ein Arbeitgeber zahlt etwa ein Drittel des Gehalts in die Sozialkassen. Unten stehen die Sätze für Ansässige nach Art der Einkünfte.
| Einkünfte | Steuer für einen in Monaco Ansässigen |
|---|---|
| Ausländische Einkünfte | nicht besteuert |
| Dividenden | 0 % |
| Zinsen | 0 % |
| Kapitalgewinne | 0 % |
| Immobilienverkäufe | 0 % |
| Kryptowerte | 0 % |
Französische Staatsbürger zahlen Steuern wie in Frankreich Ansässige.
Alle Sätze, Steuern für Unternehmen und Rechenbeispiele stehen auf der Seite Steuern in Monaco.
Wie man vermeidet, in zwei Ländern steuerlich ansässig zu werden
Das größte Risiko bei Monaco ist, im bisherigen Land ansässig zu bleiben. Deutschland behandelt als unbeschränkt steuerpflichtig, wer dort einen Wohnsitz oder einen zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten hat; auch Italien schaut auf Wohnung und Familie. Eine monegassische Aufenthaltskarte und selbst eine Bescheinigung setzen das nicht außer Kraft.
Weil Monaco wenige Abkommen hat, stehen die Regeln, die eine doppelte Ansässigkeit sonst lösen, meist nicht zur Verfügung: Jedes Land wendet sein eigenes Recht an. Das bisherige Land behandelt einen erst dann nicht mehr als ansässig, wenn Tage, Wohnung und Lebensmittelpunkt dort beendet sind.
Praktische Regel: Verlagern Sie Ihr tatsächliches Leben nach Monaco, behalten Sie im bisherigen Land keine verfügbare Wohnung und keine Familie, erfüllen Sie dort die Bedingungen der Ansässigkeit nicht mehr und bewahren Sie Nachweise auf – Rechnungen, Auszüge, Verträge. Eine leere Wohnung in Monaco, während man anderswo lebt, senkt die Steuern nicht.
Einschränkungen für bestimmte Staatsangehörigkeiten
Die Regeln der Bescheinigung gelten für alle Ausländer gleich, doch einige Staatsangehörigkeiten haben Besonderheiten.
Französische Staatsbürger sind die einzigen, für die Monaco nicht steuerfrei ist: Sie zahlen französische Einkommensteuer und auf wertvolle Immobilien die französische Vermögensteuer. Die einzige Ausnahme gilt für diejenigen, die bis Oktober 1962 fünf Jahre in Monaco gelebt hatten.
Bürger der Europäischen Union brauchen kein Visum, erhalten Aufenthaltskarte und Bescheinigung aber nach denselben Regeln. Deutsche, die in ein Land ohne Einkommensteuer ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, bleiben bis zu zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig (§ 2 des Außensteuergesetzes).
Staatsbürger Russlands, Belarus’ und anderer Länder außerhalb der Europäischen Union brauchen zuerst ein Visum für einen längeren Aufenthalt von einem französischen Konsulat und müssen die Prüfungen einer monegassischen Bank bestehen, die für Staatsbürger Russlands spürbar strenger geworden sind. Staatsbürger der Vereinigten Staaten zahlen amerikanische Steuer nach der Staatsangehörigkeit, wo immer sie leben, und der Nullsatz Monacos ändert für sie nichts.
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Häufige Fragen
Wie wird man in Monaco steuerlich ansässig?
Wie viel Geld braucht man, um in Monaco ansässig zu werden?
Gibt es in Monaco eine Einkommensteuer?
Was kostet eine monegassische Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit?
Begründet eine monegassische Aufenthaltskarte die steuerliche Ansässigkeit?
Wie viele Tage muss man für die steuerliche Ansässigkeit in Monaco leben?
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