So bekommen Sie 2025 das polizeiliche Führungszeugnis in Paraguay
Was ist das polizeiliche Führungszeugnis in Paraguay?
Das polizeiliche Führungszeugnis bestätigt, ob ein Antragsteller in Paraguay vorbestraft ist oder nicht. Es gibt an, ob die amtliche Datenbank Einträge über Verurteilungen, Festnahmen oder andere Delikte der Person enthält. Auch wer Einträge hat, erhält das Zeugnis – es zeigt dann einfach die entsprechenden Einträge. Wurde die Person in Paraguay nie verurteilt, steht im Zeugnis, dass keine Vorstrafen vorliegen.
Das Zeugnis stellt die paraguayische Nationalpolizei über ihre Identifikationsabteilung aus. Sie können es persönlich in einem Büro der Identifikationsabteilung beantragen oder über das staatliche Onlineportal. Das Zeugnis enthält die persönlichen Daten des Antragstellers (Name und Ausweisnummer) und einen Vermerk über Vorstrafen oder deren Fehlen zum Ausstellungsdatum. Es wird auf offiziellem Polizeibriefpapier gedruckt und von einem befugten Beamten unterschrieben.
Daneben gibt es in Paraguay ein verwandtes Dokument, das gerichtliche Führungszeugnis des Obersten Gerichtshofs. Es ist eher ein gerichtliches Register der Verurteilungen und wird über das Justizsystem beantragt. Das polizeiliche Zeugnis gilt jedoch meist als übliche örtliche Bescheinigung, weil es für Alltagszwecke schnell ausgestellt wird.
Wofür braucht man das polizeiliche Führungszeugnis?
Das polizeiliche Führungszeugnis Paraguays wird für viele Zwecke genutzt. Behörden wie private Organisationen können es verlangen, wenn sie den guten Leumund einer Person und das Fehlen von Vorstrafen prüfen müssen. Die wichtigsten Situationen:
- Arbeit. Bei Einstellungen – besonders im öffentlichen Dienst oder im Sicherheitsbereich – können Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen, um sicherzugehen, dass keine offenen Verurteilungen bestehen. Viele private Unternehmen nehmen es auch in ihre üblichen Einstellungsunterlagen auf.
- Einwanderung und Visa. Wenn Sie einen befristeten oder dauerhaften Aufenthalt in Paraguay beantragen oder umgekehrt aus Paraguay in ein anderes Land auswandern, brauchen Sie ein Führungszeugnis. Bei der Erteilung eines Aufenthalts verlangen Migrationsbehörden meist ein Führungszeugnis aus dem letzten Wohnsitzland für die vergangenen Jahre. In Paraguay verlangt die Migrationsbehörde von Antragstellern über 14 Jahre ein Führungszeugnis – polizeilich und/oder gerichtlich – aus Paraguay und aus dem Herkunftsland für die letzten fünf Jahre.
- Adoption und Vormundschaft. Für eine Adoption oder Vormundschaft muss nachgewiesen werden, dass künftige Eltern oder Vormünder nicht vorbestraft sind. Das paraguayische Ministerium für Kinder und Jugendliche nennt unter den Unterlagen für Adoptionsbewerber das Original des Führungszeugnisses der Nationalpolizei und eine entsprechende Bescheinigung der Gerichte. Diese Dokumente bestätigen, dass die Adoptierenden nie strafrechtlich verfolgt wurden.
- Gründung von Organisationen und Lizenzen. Für die Registrierung bestimmter Organisationen (etwa gemeinnütziger Stiftungen oder Sicherheitsfirmen) kann ein Führungszeugnis der Gründer nötig sein. Ebenso ist es für Lizenzen in bestimmten Berufen – als Anwalt, Notar oder Privatdetektiv usw. – Pflicht, um zu bestätigen, dass der Antragsteller nicht vorbestraft ist.
- Finanz- und Bankgeschäfte. Manchmal verlangen Banken bei der Kontoeröffnung oder bei großen Krediten ein Führungszeugnis, besonders von Nichtansässigen. So kann für bestimmte Kontoarten bei paraguayischen Banken ein Führungszeugnis – polizeilich oder gerichtlich – für alle Personen über 14 Jahre nötig sein. Das ist eine vorsorgliche Prüfung der Kunden.
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Wer kann das polizeiliche Führungszeugnis bekommen?
Jeder mit einem offiziellen paraguayischen Personalausweis kann das polizeiliche Führungszeugnis bekommen. Das gilt für paraguayische Staatsbürger wie für ausländische Ansässige. Lebt ein Ausländer legal in Paraguay und hat einen örtlichen Ausweis erhalten, ist das Verfahren dasselbe wie für Staatsbürger.
Minderjährige unter 18 Jahren erhalten das Zeugnis im Beisein eines Elternteils oder Vormunds. Nach den Regeln der Identifikationsabteilung müssen minderjährige Antragsteller es zusammen mit einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter abholen. Führungszeugnisse werden meist ab 14 Jahren verlangt – ab diesem Alter berücksichtigen die Behörden Vorstrafen bei verschiedenen Verfahren.
Kann der Antragsteller den Antrag nicht persönlich stellen – etwa wegen schwerer Krankheit oder weil er im Ausland ist –, hindert ihn das nicht daran, das Zeugnis zu bekommen. Das Gesetz erlaubt dann einen Antrag über einen Bevollmächtigten. Nahe Angehörige (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister, Ehepartner) oder ein offizieller Vertreter können das Zeugnis beantragen, wenn sie eine ordnungsgemäß beglaubigte schriftliche Vollmacht des Antragstellers haben. Wer im Ausland ist, kann zum Beispiel einen Angehörigen in Paraguay bevollmächtigen, der den Antrag für ihn stellt. Nötig sind außerdem eine Kopie des Ausweises des Antragstellers und ein Nachweis der besonderen Umstände (ein ärztliches Attest oder Ähnliches).
Nach dem Antrag kann das fertige Zeugnis der Antragsteller selbst oder der Bevollmächtigte abholen (wenn eine Vollmacht erteilt wurde). Dafür muss der Beleg über den eingereichten Antrag vorgelegt werden. Ist der Beleg verloren, erhält nur der Antragsteller persönlich das Zeugnis, gegen eine polizeiliche Verlustanzeige für den Beleg.
So beantragen Sie das polizeiliche Führungszeugnis
1. Der Antrag
Es gibt zwei Hauptwege, ein örtliches Führungszeugnis in Paraguay zu beantragen: persönlich oder über das Internet.
- Persönlich. Gehen Sie in das Büro der Identifikationsabteilung der Polizei in Ihrer Region. Der Hauptsitz ist in Asunción, dazu kommen regionale Außenstellen (große Büros in San Lorenzo, Ciudad del Este und anderswo). Antragsteller müssen einen gültigen paraguayischen Personalausweis mitbringen. Vor Ort füllen Sie einen kurzen Antrag aus oder nennen einem Polizeibeamten Ihre Daten für die Datenbankabfrage. Dann zahlen Sie die festgelegte Gebühr – meist an der Kasse im Büro oder bei einer Bank (Sie erhalten einen Beleg). Manche Büros haben ein elektronisches Wartesystem, doch meist gilt: wer zuerst kommt. Die Bearbeitung dauert minimal: Das Zeugnis ist meist in wenigen Minuten fertig und wird beim selben Besuch ausgehändigt. Das Verfahren ist also sehr schnell – Sie warten, bis Sie an der Reihe sind, zahlen die Gebühr, und das Zeugnis wird fast sofort gedruckt.
- Online über das staatliche Dienstleistungsportal. Die paraguayische Regierung hat ein Onlineportal eingeführt, über das Bürger viele Dokumente aus der Ferne erhalten. Für ein Führungszeugnis online brauchen Sie ein elektronisches Nutzerkonto auf dem Portal. Die Registrierung steht in der Regel Inhabern eines paraguayischen Personalausweises offen (die Identität wird in einem Servicezentrum oder mit elektronischem Ausweis geprüft). Nach der Anmeldung wählen Sie den Dienst für das polizeiliche Führungszeugnis und füllen das Onlineformular aus. Die staatliche Gebühr lässt sich online auf verschiedenen Wegen zahlen – per Bankkarte, Onlinebanking, mobiler Geldbörse und so weiter –, denn das Portal hat mehrere Zahlungsarten eingebunden. Nach erfolgreicher Zahlung erstellt das System Ihr Zeugnis automatisch elektronisch. Sie können es selbst herunterladen und ausdrucken. Das elektronische Zeugnis trägt einen Prüfcode oder QR-Code, ein Stempel ist daher oft nicht nötig – der Ausdruck oder die Weiterleitung der elektronischen Fassung genügt. Viele Stellen in Paraguay akzeptieren das elektronische Zeugnis ohne Papieroriginal. Prüfen Sie trotzdem die Anforderungen der Stelle, bei der Sie es einreichen, denn manche verlangen ausdrücklich eine gestempelte Papierfassung.
2. Abholung des fertigen Dokuments
Bei persönlichem Antrag erhalten Sie das Original direkt auf der Wache. Es ist ein A4-Blatt mit Wappen, Ihren Daten und der Unterschrift des zuständigen Beamten. Bei einer Onlinebestellung erhalten Sie eine digital signierte PDF-Datei. Sie können sie ausdrucken; auf Wunsch lässt sich der Ausdruck auf einer Polizeiwache stempeln, was aber meist nicht nötig ist.
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Unterlagen für das polizeiliche Führungszeugnis
Für den Antrag auf ein Führungszeugnis braucht man im Normalfall nur wenige Unterlagen:
- Ausweisdokument (paraguayischer Personalausweis). Legen Sie das Original des nationalen Ausweises vor, gültig zum Zeitpunkt des Antrags. Bei einem Onlineantrag müssen die Ausweisdaten bereits mit Ihrem elektronischen Nutzerkonto verknüpft sein.
- Antrag oder Formular. Bei persönlichem Antrag füllt ein Beamter das elektronische Formular nach Ihren Angaben aus – Sie bestätigen nur Ihre Daten und den Zweck des Zeugnisses. Online füllen Sie das Antragsformular selbst aus.
- Zahlungsbeleg. Die staatliche Gebühr muss vor der Ausstellung bezahlt sein. Im Onlineverfahren erfasst das System die Zahlung automatisch. Bei persönlichem Antrag zahlen Sie die Gebühr meist zuerst an der Kasse, und der Beleg kommt zur Akte.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen nötig sein, zum Beispiel:
- Eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers – wenn jemand anderes das Zeugnis für ihn holt (der Bevollmächtigte legt dieses Schreiben der Polizei vor).
- Ein ärztliches Attest oder ein anderer Nachweis, wenn der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich erscheinen kann.
- Nachweise über Verwandtschaft oder Vertretungsbefugnis (wenn ein Vertreter handelt) – eine Geburtsurkunde bei einem Elternteil, die Zulassung eines Anwalts, ein Gerichtsbeschluss zur Vormundschaft usw.
Wie lange ist das polizeiliche Führungszeugnis gültig?
Ein Führungszeugnis gilt in der Regel 90 Tage (drei Monate) ab Ausstellung. Auch wenn auf dem Formular selbst keine Gültigkeitsdauer steht, akzeptieren die meisten Stellen nur aktuelle Zeugnisse, die höchstens drei Monate vor der Einreichung ausgestellt wurden. Besonders streng gilt das für Ausländer, bei denen das Zeugnis drei Monate lang als gültig anerkannt wird. Nach drei Monaten können Sie bei Bedarf ein neues beantragen.
Nutzung des Zeugnisses außerhalb Paraguays
Wenn Sie das Führungszeugnis außerhalb Paraguays nutzen wollen – etwa bei der Botschaft eines anderen Landes, bei einem ausländischen Arbeitgeber oder einer Migrationsbehörde –, muss es legalisiert (mit Apostille versehen) werden. Paraguay ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, das Verfahren läuft daher so:
- Beglaubigung durch die zuständige paraguayische Behörde. Zuerst muss das Original von einer befugten Stelle im Land beglaubigt werden. Beim polizeilichen Führungszeugnis ist das meist das Innenministerium oder die Identifikationsabteilung selbst, die Unterschrift und Stempel des Polizeibeamten bestätigen kann. (Für das gerichtliche Führungszeugnis gehen Sie in den Justizpalast, das Gebäude des Obersten Gerichtshofs, wo die Beglaubigungsstelle ihren Stempel setzt.) Diese innerstaatliche Beglaubigung ist nötig, bevor das Außenministerium das Dokument beglaubigen kann.
- Apostille des paraguayischen Außenministeriums. Nach der innerstaatlichen Beglaubigung wird das Dokument beim Außenministerium eingereicht, das den Apostille-Stempel setzt. Die Apostille bestätigt, dass das Dokument amtlich ist und in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens anerkannt werden kann. Ausländische Stellen können die Echtheit des Zeugnisses dann prüfen.
Ein über das Portal erhaltenes elektronisches Zeugnis muss für die Nutzung im Ausland ausgedruckt und legalisiert werden. Die digitale Signatur wird im Inland anerkannt, ausländische Behörden verlangen aber meist ein Papierdokument mit Apostille. Manchmal ist eine notariell beglaubigte Übersetzung in die verlangte Sprache nötig, wenn die anfordernde Stelle keine Dokumente auf Spanisch akzeptiert.
Das örtliche polizeiliche Führungszeugnis Paraguays ist für viele Verfahren nötig. Dank des elektronischen Systems bekommt man es schnell und einfach – man braucht nur einen paraguayischen Personalausweis.
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Häufige Fragen
Wie bekommt man in Paraguay ein polizeiliches Führungszeugnis?
Wer stellt das polizeiliche Führungszeugnis in Paraguay aus?
Kann man das Zeugnis online beantragen?
Bekommt man das Zeugnis auch mit Vorstrafen?
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