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Langzeitvisum „Besucher“ für Frankreich

Rund 17.735 € eigenes Einkommen im Jahr – und Frankreich lässt Sie im Land leben, nur nicht arbeiten. Ein Langzeitvisum, das im ersten Jahr zugleich als Aufenthaltstitel gilt, für Menschen, die von eigenen Mitteln leben: Einkommen, Versicherung, Wohnung und die Zusage, in Frankreich nicht zu arbeiten.

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≈ 17.735 €Einkommen im Jahr
20.000–30.000 €Ersparnisse: Praxis der Konsulate, kein Gesetz
5 Jahrebis zum Daueraufenthalt
Langzeitvisum „Besucher“ für Frankreich

Das Besuchervisum ist ein französisches Langzeitvisum, das auf Grundlage der finanziellen Unabhängigkeit erteilt wird. Antragsteller müssen volljährig, zahlungsfähig und unbescholten sein.

Was der Besucherstatus tatsächlich bringt

„Besucher“ ist eine Kategorie des französischen Langzeitvisums mit Wirkung eines Aufenthaltstitels. Es wird Menschen erteilt, die sich in Frankreich selbst versorgen können und nicht auf den französischen Arbeitsmarkt wollen. Rechtsgrundlage ist Artikel L426-20 des Gesetzbuchs über Einreise und Aufenthalt von Ausländern.

Der Gesetzestext ist kurz und gibt die Logik des ganzen Status vor. Wer nachweist, dass er allein von eigenen Mitteln leben kann, und zwar mindestens auf Höhe des jährlichen Netto-Mindestlohns, erhält eine befristete Aufenthaltskarte „Besucher“ für ein Jahr. Dazu kommen eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt und die Zusage, in Frankreich keiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ein eigener Absatz stellt klar: Diese Karte berechtigt nicht zur Arbeit.

Was Sie in der Praxis bekommen:

  • das Recht, vom ersten Tag an legal in Frankreich zu leben, ohne Begrenzung der Tage im Jahr;
  • Reisen im Schengen-Raum bis zu 90 Tage innerhalb von 180 ohne weitere Visa;
  • staatliche Schulen für Ihre Kinder – das öffentliche Bildungssystem steht jedem Kind offen, das in Frankreich lebt, unabhängig vom Status der Eltern;
  • Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem nach drei Monaten festen Wohnsitzes;
  • Befreiung vom republikanischen Integrationsvertrag – in der amtlichen Übersicht steht bei der Besucherkarte in dieser Spalte „nein“;
  • die Frist bis zur Daueraufenthaltskarte und zur Einbürgerung beginnt zu laufen.

Was Sie nicht bekommen: das Recht auf eine Anstellung, auf ein eigenes Geschäft, auf die Anmeldung eines Kleinstunternehmens oder auf eine bezahlte Geschäftsführung in einer französischen Firma. Und noch ein Punkt, der oft verwechselt wird: Der Besucherstatus gehört nicht zur Familie des Passeport Talent. Andere Gründe, andere Kriterien, andere Laufzeiten der Karte.

Wir berechnen online, welche Investition oder welches Einkommen Ihre Familie braucht und was der Aufenthaltstitel für jedes Mitglied kostet.

Online berechnen

Die Einkommensprüfung und ihre Bindung an den Mindestlohn

Die einzige Zahl, die das Gesetz nennt, ist der jährliche Netto-Mindestlohn, also der Mindestlohn nach Abzug der Sozialbeiträge des Arbeitnehmers. Er bewegt sich mit dem Mindestlohn, und der wird mindestens einmal im Jahr angepasst, zusätzlich immer dann, wenn die Inflation 2 % übersteigt. 2026 gab es zwei Anpassungen.

KennzahlAb 1. Januar 2026Ab 1. Juni 2026
Mindestlohn, brutto pro Stunde12,02 €12,31 €
Mindestlohn, brutto pro Monat (35 Std./Woche)1.823,03 €1.867,02 €
Mindestlohn, netto pro Monat (Schätzung)etwa 1.443 €etwa 1.478 €
Jährlicher Netto-Mindestlohn – die Schwelle für Besucheretwa 17.300 €etwa 17.735 €

Der Netto-Mindestlohn ist ein Rechenwert – brutto minus rund 20,8 % Arbeitnehmerbeiträge –, deshalb weichen die Angaben um ein paar Euro voneinander ab. Nehmen Sie ihn als Größenordnung und planen Sie einen Puffer ein.

Was als Einkommen zählt

Das Gesetz spricht von Mitteln, nicht von Gehalt, und schließt ausdrücklich nur zwei französische Sozialleistungen aus: die Behindertenbeihilfe für Erwachsene und die Grundsicherung im Alter. Konsulate akzeptieren Renten, Mieteinnahmen aus dem Ausland, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Leibrenten und Erträge aus verwalteten Depots. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit. Eine große Überweisung einen Monat vor dem Antrag wirkt schlechter als ein bescheidener, aber stetiger Zufluss über zwölf Monate.

Auch Ersparnisse funktionieren, zusätzlich zum Einkommen oder an seiner Stelle, sofern der Betrag das kommende Jahr klar abdeckt. Das ist Praxis der Konsulate, kein Gesetz: Üblicherweise verlangt man etwa 20.000–30.000 € pro Erwachsenem und Jahr, wenn regelmäßiges Einkommen fehlt oder unter der Schwelle liegt. Keine Vorschrift legt diese Zahl fest, und die Konsulate handhaben es unterschiedlich.

Familie

Eine gesetzliche Formel wie „plus 30 % für den Ehepartner“ gibt es nicht. In der Praxis stellt jeder Erwachsene einen eigenen Antrag, und das Einkommen muss alle abdecken: Eine einzige Rente von 1.500 € für ein Paar ergibt das halbe Minimum pro Person und wird fast sicher abgelehnt. Minderjährige Kinder reisen über die Eltern mit, das Konsulat erwartet aber trotzdem ein höheres Budget. Ein brauchbarer Richtwert für ein Paar sind 3.000–3.500 € stetiges Einkommen im Monat plus eine belegte Unterkunft.

Krankenversicherung: das erste Jahr und danach

Bei der Antragstellung brauchen Sie eine private Versicherung für die gesamte Laufzeit des Visums: Krankenhaus, ambulante Behandlung und Rücktransport, ohne Ausschluss von Vorerkrankungen und ohne einen Selbstbehalt, der den Schutz aushöhlt. Eine Mindestdeckung schreibt das Gesetz für Langzeitvisa nicht vor; viele Konsulate orientieren sich an den 30.000 € für Schengen-Visa, manche verlangen deutlich mehr. Welche Deckung Ihr Konsulat akzeptiert, fragen Sie einen Experten, bevor Sie eine Police bezahlen.

Das ist ein echter Kostenblock, und er steigt mit dem Alter stark an. Eine Police für 35-Jährige und eine für 68-Jährige unterscheiden sich um ein Vielfaches – genau an der Versicherung scheitern manche Pläne für den Ruhestand.

Wechsel in das französische System

Nach drei Monaten festen, rechtmäßigen Aufenthalts können Sie bei der örtlichen Krankenkasse die Aufnahme in die allgemeine Krankenversicherung beantragen, die auf den Wohnsitz abstellt und nicht auf eine Beschäftigung. Sie reichen das Formular S1106 ein, mit Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts (Visum oder Karte) und Belegen für mehr als drei Monate tatsächlichen Wohnens – Nebenkostenabrechnungen, Mietvertrag, Steuerbescheid. Anträge werden ab dem vierten Monat nach der Ankunft angenommen, die Bearbeitung dauert Monate. Behalten Sie die private Police also, bis Sie eine Sozialversicherungsnummer und die Versichertenkarte haben.

Die allgemeine Krankenversicherung erstattet meist 70 % des Tarifs, den Rest deckt eine Zusatzversicherung. Und der kostenlose Zugang hat seinen Preis – siehe den Abschnitt zu den Risiken: Wer nicht arbeitet und hohe passive Einkünfte hat, zahlt einen Zusatzbeitrag.

Wohnung und französische Adresse

Das Konsulat will sehen, wo genau Sie wohnen werden. Anerkannt werden ein langfristiger Mietvertrag auf Ihren Namen, ein Grundbuchauszug oder eine notarielle Urkunde, eine mehrmonatige Wohnungsbuchung mit einem Plan oder eine Unterkunftsbescheinigung eines Gastgebers mit dessen Ausweis und Adressnachweis.

Hier entsteht der klassische Teufelskreis: Französische Vermieter wollen eine Aufenthaltskarte, französische Gehaltsabrechnungen und einen ansässigen Bürgen – und Sie haben nichts davon. Was tatsächlich funktioniert:

  • vor dem Antrag kaufen – das überzeugendste und zugleich teuerste Dokument;
  • ein gewerblicher Bürgschaftsdienst statt eines privaten Bürgen;
  • mehrere Monatsmieten im Voraus zahlen oder eine Kaution beim Makler hinterlegen;
  • eine möblierte Wohnung für 6–12 Monate, mit befristetem Mobilitätsmietvertrag oder normalem möbliertem Mietvertrag – dort sind die Anforderungen an die Unterlagen milder;
  • eine Unterkunftsbescheinigung von Familie oder Freunden für die ersten Monate, mit einem Plan für den Umzug.

Die Adresse brauchen Sie noch zweimal: bei der Bestätigung des Visums im staatlichen Online-Portal für Ausländer und beim Antrag bei der Krankenkasse. Eine Hotelbuchung für eine Woche reicht in keinem der beiden Schritte.

Die Zusage, nicht zu arbeiten: wo die Grenze verläuft

Das ist der am meisten unterschätzte Teil des Status. Die Zusage betrifft jede berufliche Tätigkeit auf französischem Boden, nicht nur die Arbeit für einen französischen Arbeitgeber.

Nicht erlaubt: ein Arbeitsvertrag mit einer französischen Firma, freiberufliche Arbeit für französische Kunden, die Anmeldung eines Kleinstunternehmens, eine bezahlte Geschäftsführung einer französischen Gesellschaft, jede gewerbliche Tätigkeit in welcher Rechtsform auch immer.

Erlaubt: passive Einkünfte beziehen. Dividenden, Zinsen, Mieten, Renten, Kursgewinne und Lizenzgebühren sind Verwaltung des eigenen Vermögens, kein Beruf. Ihr privates Depot zu verwalten ist in Ordnung.

Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber

Die ehrliche Antwort: Der Besucherstatus sieht sie nicht vor. Arbeit, die physisch auf französischem Boden geleistet wird, ist rechtlich Arbeit in Frankreich, auch wenn Arbeitgeber, Vertrag und Geld im Ausland sitzen. Ein eigenes Visum für digitale Nomaden hat Frankreich nicht, und der Besucherstatus ersetzt es nicht.

Das Risiko tragen nicht nur Sie. Ein ausländischer Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter dauerhaft aus Frankreich arbeitet, kann französische Sozialbeiträge schulden und unter Umständen eine Betriebsstätte in Frankreich begründen. Führen Sie Ihre eigene ausländische Firma, während Sie in Frankreich leben, kann die Steuerbehörde annehmen, dass der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung mit Ihnen umgezogen ist, und den Gewinn der Firma in Frankreich besteuern.

Ratschläge wie „arbeiten Sie einfach aus der Ferne, das prüft keiner“ sind genau das: eine Wette darauf, dass die Frage nie gestellt wird. Sie wird gestellt – bei der Verlängerung, beim Antrag auf die Daueraufenthaltskarte und bei der Einbürgerung, wenn die Präfektur Ihre Steuererklärungen anfordert.

Der Ablauf: France-Visas, Konsulat, Bestätigung des Visums

Anträge laufen über das staatliche Portal France-Visas. Zuerst bestimmt ein Assistent die Visumart und erstellt eine persönliche Dokumentenliste, dann legen Sie ein Konto an, füllen das Formular aus, zahlen die Konsulargebühr und buchen einen Termin. Der Termin findet im französischen Konsulat oder in einem akkreditierten Visazentrum statt, je nach Land; dort geben Sie Ihre biometrischen Daten ab und legen die Originale vor.

SchrittWas passiertFristen und Gebühren
Unterlagen zusammenstellenKontoauszüge für 6–12 Monate, Versicherung, Wohnung, Führungszeugnis, beeidigte Übersetzungen1–3 Monate, vor allem von Ihnen abhängig
France-VisasAssistent, Konto, Formular, ZahlungGebühr für ein Langzeitvisum – 99 €
Termin und BiometrieVisazentrum oder Konsulat, Originale, FingerabdrückeTermine frühestens 3 Monate vor der Reise
EntscheidungDas Konsulat entscheidet in der Sache; Ablehnungen werden nicht immer ausführlich begründetOffiziell 15–20 Arbeitstage, realistisch 1–3 Monate einplanen
Einreise und BestätigungVisum im staatlichen Online-Portal für Ausländer bestätigen, Abgabe per Karte zahlenInnerhalb von 3 Monaten nach der Einreise
BestätigungsabgabeStaatliche Abgabe auf das VisumSeit 1. Mai 2026 regulär 300 € statt 200 €

Seit 2021 erfolgt die Bestätigung nur noch online, auf dem Portal des Innenministeriums. Termine bei der Einwanderungsbehörde sind dafür nicht mehr nötig, Steuermarken werden nicht mehr angenommen – nur Kartenzahlung. Die Bestätigung auszulassen ist keine Option: Ohne sie ist Ihr Aufenthalt nach der Einreise rechtswidrig, und das Visum wird nie zum Aufenthaltstitel.

Das Haushaltsgesetz 2026, verabschiedet am 2. Februar 2026, hat auch die übrigen Gebühren erhöht: Die Stempelsteuer für Ausstellung und Verlängerung von Karten stieg von 25 € auf 50 €, die erste Ausstellung einer Aufenthaltskarte kostet jetzt insgesamt 350 € statt 225 €.

Die üblichen Unterlagen: Reisepass, biometrische Fotos, Antragsformular, Wohnungsnachweis, Einkommensbelege für 6–12 Monate plus Steuererklärungen, die Versicherungspolice, eine unterschriebene Zusage, in Frankreich nicht zu arbeiten, ein Führungszeugnis, Heirats- und Geburtsurkunden. Alles, was nicht auf Französisch ist, geht an beeidigte Übersetzer, manche Dokumente brauchen eine Apostille.

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Was das Besuchervisum für Frankreich 2026 kostet

Staatliche Zahlungen nach dem Haushaltsgesetz 2026; Dollarbeträge sind zum Kurs der Europäischen Zentralbank vom 5. Oktober 2026 umgerechnet und aufgerundet.

ZahlungBetragWann
Konsulargebühr für das Langzeitvisum99 €, rund 120 $bei der Einreichung, bei Ablehnung nicht erstattet
Abgabe für die Bestätigung des Visums als Aufenthaltstitel300 €, rund 340 $binnen 3 Monaten nach der Ankunft, ab 1. Mai 2026
Aufenthaltskarte bei Verlängerung: Abgabe und Stempelgebühr350 €, rund 400 $jedes Jahr, solange der Status verlängert wird
Gebühr für den Antrag auf Staatsbürgerschaft255 €, rund 290 $nach 5 Jahren Aufenthalt, ab 1. Mai 2026

Für einen Erwachsenen beginnen die staatlichen Zahlungen im ersten Jahr bei 450 $: Visum und Bestätigungsabgabe. Für ein Paar, bei dem jeder Erwachsene einen eigenen Antrag stellt, ab 900 $. Hinzu kommen eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt, beeidigte Übersetzungen und Miete. Die Hauptbedingung ist keine Gebühr, sondern das Einkommen: rund 17.735 € netto im Jahr, etwa 19.900 $, je Antragsteller. Die Online-Berechnung zeigt die Summe für Ihre Familie.

Welche Unterlagen Sie für das Besuchervisum brauchen

  • Ein Pass, der für die gesamte Visumsdauer gültig ist, und Fotos nach den Vorgaben des Konsulats.
  • Bestätigung von Antrag und Zahlung auf dem staatlichen Portal France-Visas.
  • Nachweise über Einkommen und Ersparnisse: Kontoauszüge für 6–12 Monate, Renten, Mietverträge, Dividenden. Das Einkommen muss stabil sein und darf nicht mit Arbeit in Frankreich zusammenhängen.
  • Eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt in Frankreich.
  • Unterkunft: ein Mietvertrag, ein Eigentumsnachweis oder ein Schreiben Ihres Gastgebers.
  • Eine unterschriebene Verpflichtung, in Frankreich keine bezahlte Arbeit aufzunehmen.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis.
  • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder, wenn die Familie gemeinsam umzieht.

Unterlagen, die nicht auf Französisch sind, übersetzt ein beeidigter Übersetzer. Die genaue Liste für Ihr Land erstellt das Portal France-Visas nach dem Fragebogen, und das Konsulat kann weitere verlangen.

Verlängerung und Wechsel in einen anderen Status

Nach einem Jahr beantragen Sie im staatlichen Online-Portal für Ausländer eine Aufenthaltskarte „Besucher“. Das Zeitfenster ist eng – in der Regel zwischen vier und zwei Monaten vor Ablauf des aktuellen Dokuments, die genauen Termine legt die Präfektur fest. Wer zu spät kommt, zahlt einen Zuschlag und hat eine Lücke im rechtmäßigen Aufenthalt, die später bei der Berechnung des ununterbrochenen Aufenthalts wieder auftaucht.

Ein Punkt, den viele Beschreibungen weglassen: Eine mehrjährige Besucherkarte gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat für diese Kategorie keine mehrjährige Aufenthaltskarte geschaffen. Sie verlängern also jedes Jahr und weisen jedes Jahr Einkommen, Versicherung, Wohnung und nach, dass Sie nicht gearbeitet haben. Das ist Verwaltungsalltag über die ganze Strecke bis zur Daueraufenthaltskarte – fünf Anträge in Folge.

Statuswechsel

Ein Wechsel der Grundlage innerhalb Frankreichs ist möglich, aber nie automatisch:

  • zum Arbeitnehmer – Sie brauchen einen Arbeitgeber und eine Arbeitserlaubnis; Präfekturen sehen solche Wechsel kritisch und verlangen oft, das Visum beim Konsulat zu holen;
  • zur Talentkarte – wenn Sie die Kriterien des jeweiligen Profils erfüllen, das ist ein komplett neues Verfahren;
  • zu unternehmerischen Gründen (Unternehmer, Freiberufler) – mit Geschäftsplan, Nachweis der Investition und der Tragfähigkeit;
  • zu Privat- und Familienleben – durch Heirat mit einer französischen Staatsangehörigen oder einem französischen Staatsangehörigen oder durch gefestigte familiäre Bindungen.

Die Logik funktioniert auch umgekehrt: Wer mit einer Arbeitskarte seinen Job verliert, nutzt den Besucherstatus manchmal als Ausweichlösung, um die Kontinuität des Aufenthalts nicht zu unterbrechen.

Daueraufenthaltskarte und Staatsbürgerschaft: der echte Zeitplan

Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts öffnet sich der Weg zur Daueraufenthaltskarte der Europäischen Union – einer Karte für zehn Jahre, die das Arbeiten erlaubt. Voraussetzungen sind stabile, regelmäßige und ausreichende Mittel mindestens auf Höhe des Mindestlohns, Krankenversicherung und die Einhaltung der Abwesenheitsregeln (höchstens sechs Monate am Stück und höchstens zehn Monate insgesamt in fünf Jahren). Jahre als Besucher schließt der Text nicht aus, in der Praxis versuchen manche Präfekturen aber, sie nicht anzurechnen – ein wiederkehrendes Thema vor den Verwaltungsgerichten.

Seit 1. Januar 2026 gelten für die erste Daueraufenthaltskarte zwei weitere Anforderungen aus dem Gesetz vom 26. Januar 2024: zertifiziertes Französisch auf Niveau B1 und eine staatsbürgerliche Prüfung. Für Antragsteller über 65 gibt es teilweise Ausnahmen.

Einbürgerung

Für die Einbürgerung per Dekret braucht es fünf Jahre gewöhnlichen Aufenthalts, nicht zehn. Für Absolventen französischer Hochschulen und bei außergewöhnlicher Integration sinkt die Frist auf zwei Jahre. Die Gebühr beträgt 255 € in Steuermarken – seit 1. Mai 2026, vorher waren es 55 €. Die Behörde muss innerhalb von 18 Monaten nach vollständigem Antrag antworten, oder innerhalb von 12 Monaten, wenn Sie seit mehr als zehn Jahren in Frankreich leben.

Seit 1. Januar 2026 ist die Sprachanforderung von B1 auf B2 gestiegen, und B2 muss in jeder der vier Fertigkeiten erreicht werden, ohne Ausgleich untereinander. Eine staatsbürgerliche Prüfung kam hinzu. Und hier stößt der Weg über den Besucherstatus auf seinen zentralen Widerspruch: Das Rundschreiben von 2025 weist die Präfekten an, die berufliche Integration über die fünf Jahre und die durch eigene Arbeit erworbene finanzielle Unabhängigkeit zu prüfen. Wer fünf Jahre in Frankreich mit der Zusage gelebt hat, nicht zu arbeiten, hat per Definition keine berufliche Integration in Frankreich.

Ein absolutes Hindernis ist das nicht – Rentner und Privatiers mit hohen stabilen Einkünften werden eingebürgert. Rechnen Sie aber damit, dass Ihr Antrag strenger als üblich gelesen wird und dass dasselbe Rundschreiben Abwesenheiten von mehr als drei Monaten innerhalb der fünf Jahre als Grund für eine Zurückstellung ansieht.

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Besucherstatus, Nomadenvisum und Passeport Talent im Vergleich

Drei Kategorien werden verwechselt, obwohl ihre Logik gegensätzlich ist. Der Besucherstatus steht für Kapital und Arbeitsverbot. Der Passeport Talent steht für Qualifikation und Arbeit. Ein Nomadenvisum hat Frankreich schlicht nicht.

MerkmalBesucherNomadenvisumPasseport Talent
Gibt es in FrankreichJa, Artikel L426-20Keine solche KategorieJa, eine Reihe von Profilen
GrundlageFinanzielle Unabhängigkeit–Qualifikation, Gehalt, Investition, Projekt
Recht auf ArbeitNein–Ja, im Rahmen des Kartenprofils
Laufzeit der Karte1 Jahr, jährlich verlängert–Bis zu 4 Jahre
SchwelleJährlicher Netto-Mindestlohn–Für das Profil „qualifizierter Arbeitnehmer“ 39.582 € brutto im Jahr plus Masterabschluss
FamilieJeder Erwachsene stellt einen eigenen Antrag–Vereinfachter Familiennachzug

Das praktische Fazit: Wenn Sie Qualifikation und Arbeitgeber haben, schlägt der Passeport Talent den Besucherstatus in jedem Punkt – eine Karte für vier Jahre statt jährlicher Hektik, das Recht zu arbeiten und ein saubererer Weg zur Einbürgerung. Den Besucherstatus wählen Menschen, denen dieser Weg verschlossen ist: Rentner, Privatiers, Menschen zwischen zwei Projekten und Familien, die wegen der Ausbildung der Kinder umziehen.

Steuern für Inhaber des Besuchervisums

Wer in Frankreich lebt, wird meist dort steuerlich ansässig: über den Hauptwohnsitz, mehr als 183 Tage im Jahr oder den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Ein Ansässiger zahlt Einkommensteuer nach einer progressiven Skala auf das weltweite Einkommen, Kapitalerträge werden pauschal mit 31,4 % einschließlich Sozialabgaben besteuert. Haben Sie fast kein Erwerbseinkommen, aber hohe Kapitalerträge, kommt ein Krankenversicherungsbeitrag von bis zu 6,5 % hinzu, wie unten erklärt. Sätze und Beispiele finden Sie auf unserer Seite Steuern in Frankreich.

Was schiefgehen kann und für wen das nichts ist

Häufigste Ablehnungsgründe

  • Das Einkommen gibt es, aber es ist nicht Ihres. Überweisungen von Verwandten, ein Konto auf den Namen des Ehepartners, Unterstützungsschreiben – das Konsulat liest Artikel L426-20 wörtlich: Sie müssen von eigenen Mitteln leben.
  • Das Einkommen ist unregelmäßig. Eine einmalige Aufstockung vor dem Antrag wirft mehr Fragen auf als eine kleine, aber stetige Rente. Verlangt werden Kontoauszüge für 6–12 Monate.
  • Knapp am Minimum. Die formale Schwelle ist der jährliche Netto-Mindestlohn, doch der Konsul beurteilt die Mittel an den Lebenshaltungskosten der gewählten Region. Paris und die ländliche Creuse sind unterschiedliche Budgets.
  • Schwacher Wohnungsnachweis. Eine Hotelbuchung für zwei Wochen statt Mietvertrag oder Grundbuchauszug.
  • Versicherung mit Ausschlüssen. Policen ohne Schutz bei chronischen Erkrankungen oder ohne Rücktransport werden zurückgewiesen.
  • Anzeichen für Arbeitsabsichten. Ein aktives Einzelunternehmen, laufende Profile für französische Kunden oder Antworten im Gespräch über etwas Nebenarbeit.

Was nach dem Umzug auftaucht

Steuerliche Ansässigkeit. Wer in Frankreich lebt, wird dort steuerlich ansässig und erklärt sein Welteinkommen. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern die doppelte Zahlung, nicht aber die Pflicht zur Erklärung, auch von Auslandskonten – ein nicht gemeldetes Auslandskonto wird eigens bestraft.

Ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag. Diese Falle zielt genau auf Menschen, die nicht arbeiten. Der ergänzende Krankenversicherungsbeitrag funktioniert so: Liegen Ihre Arbeitseinkünfte unter 20 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung (2026 sind das 48.060 €, die Schwelle liegt also bei etwa 9.612 €) und übersteigen Ihre Kapitaleinkünfte 50 % dieser Grenze (etwa 24.030 €), werden auf den übersteigenden Teil bis zu 6,5 % erhoben. Die Bemessung ist auf das Achtfache der Grenze gedeckelt, 384.480 €. Wer Rente, Invaliditäts- oder Arbeitslosenleistungen bezieht, ist grundsätzlich ausgenommen; ein Privatier mit Depot nicht. Bei 100.000 € Kapitaleinkünften ohne Arbeitseinkommen sind das mehrere Tausend Euro im Jahr zusätzlich zur Einkommensteuer.

Sozialabgaben auf Kapital. Wer dem französischen System angehört, zahlt auf Kapitalerträge 17,2 % Sozialabgaben zusätzlich zur Einkommensteuer.

Vermögensteuer auf Immobilien. Die Immobilienvermögensteuer greift ab 1,3 Millionen € Nettoimmobilienvermögen. Die 2025 und 2026 diskutierte Steuer auf unproduktives Vermögen hat es nicht ins endgültige Haushaltsgesetz 2026 geschafft. Neue Steueransässige sind fünf Jahre lang für Immobilien außerhalb Frankreichs befreit – das lohnt sich, im Voraus zu planen.

Für wen das nichts ist

  • Für alle, die Arbeitseinkommen brauchen werden. Wenn Sie in ein, zwei Jahren in Frankreich arbeiten müssen, bauen Sie mit dem Besucherstatus einen Weg auf, den Sie danach wieder abreißen müssen.
  • Für digitale Nomaden, die ihre Fernarbeit legalisieren wollen. Eine saubere rechtliche Lösung gibt es hier nicht.
  • Für alle, die schnell einen Pass der Europäischen Union wollen. Fünf Jahre echter Aufenthalt, Französisch auf B2, eine staatsbürgerliche Prüfung und eine strenge Prüfung der finanziellen Unabhängigkeit machen das zu einem langen Weg.
  • Für alle, die ein Visum auf Vorrat wollen, ohne tatsächlich in Frankreich zu leben. Die Karte wird nur bei echtem Wohnsitz verlängert, und Abwesenheiten zerstören sowohl den Weg zur Daueraufenthaltskarte als auch zur Einbürgerung.
  • Für alle, die nicht bereit sind für die französische Steueransässigkeit und volle Transparenz des Vermögens.

Jeder Antrag wird einzeln geprüft, und die Anforderungen der Konsulate und Präfekturen unterscheiden sich. In einer kostenlosen Beratung prüfen wir Ihre Unterlagen und sagen Ihnen ehrlich, ob Sie die Kriterien erfüllen oder einen anderen Status in Betracht ziehen sollten.

Vorteile des Besuchervisums

Langfristig in Frankreich leben

Das Besuchervisum lässt sich unbegrenzt verlängern, und nach 5 Jahren können Sie den Daueraufenthalt und die Staatsbürgerschaft beantragen. Seit 2026 verlangen beide eine Staatsbürgerkundeprüfung und Französisch: B1 für den Daueraufenthalt, B2 für den Pass.

Dieselben Rechte wie Franzosen

Abgesehen von politischen Rechten haben Inhaber des Visums im Alltag weitgehend dieselben Rechte wie französische Staatsangehörige.

Umzug mit der Familie

Sie können Ihre Familie mitnehmen; kostenlose Schulen und Gesundheitsversorgung stehen offen.

Flexibler Aufenthalt

Sie müssen nicht ständig in Frankreich sein, und Reisen in andere Länder der Europäischen Union sind visumfrei.

Häufige Fragen

Was ist das Langzeitvisum „Besucher“ in Frankreich?
Es ist ein Langzeitvisum der Kategorie D, das nach der Bestätigung im staatlichen Online-Portal für Ausländer als Aufenthaltstitel gilt. Anders als ein Schengen-Touristenvisum mit 90 Tagen innerhalb von 180 erlaubt es, das ganze Jahr in Frankreich zu leben, Kinder an staatlichen Schulen anzumelden und nach drei Monaten Aufenthalt der allgemeinen Krankenversicherung beizutreten.
Wie viel Einkommen braucht man 2026 für das Besuchervisum?
Maßstab ist der jährliche Netto-Mindestlohn. Nach der Anpassung im Juni 2026 sind das rund 17.735 € im Jahr, etwa 1.478 € im Monat. Einen Mindestkontostand schreibt keine Vorschrift vor; in der Praxis erwarten Konsulate ohne regelmäßiges Einkommen 20.000–30.000 € pro Erwachsenem für das kommende Jahr und bei einem Paar etwa 3.000–3.500 € im Monat.
Darf man mit dem Besuchervisum aus der Ferne arbeiten?
Rechtlich nein. Die Zusage gilt für jede Tätigkeit, die physisch auf französischem Boden stattfindet, auch wenn Arbeitgeber, Vertrag und Zahlung im Ausland sind. Ein Visum für digitale Nomaden hat Frankreich nicht. Das Risiko liegt nicht nur bei Ihnen: Ein ausländischer Arbeitgeber kann französische Sozialbeiträge schulden oder eine Betriebsstätte in Frankreich begründen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Besuchervisums?
Offizieller Richtwert für Langzeitvisa sind 15–20 Arbeitstage, für die Kategorie „Besucher“ sollten Sie aber ein bis drei Monate einplanen. Dazu kommt die Zeit für die Unterlagen: Kontoauszüge für 6–12 Monate, Versicherung, Mietvertrag oder Grundbuchauszug und beeidigte Übersetzungen. Termine gibt es frühestens drei Monate vor der Reise.
Muss man für das Besuchervisum Französisch sprechen?
Für das Visum selbst nicht – es gibt keinen Sprachtest, und Inhaber der Besucherkarte sind vom republikanischen Integrationsvertrag befreit. Französisch zählt später: Seit 1. Januar 2026 verlangt die erste Daueraufenthaltskarte B1 und eine staatsbürgerliche Prüfung, die Einbürgerung B2 in jeder der vier Fertigkeiten.
Führt das Besuchervisum zu Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft?
Grundsätzlich ja. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Sie eine Daueraufenthaltskarte der Europäischen Union für zehn Jahre beantragen – mit Mitteln auf Höhe des Mindestlohns, Krankenversicherung, Französisch auf B1 und der staatsbürgerlichen Prüfung. Auch die Einbürgerung setzt fünf Jahre Aufenthalt voraus, doch die Prüfung der beruflichen Integration macht sie für Antragsteller ohne Arbeit schwieriger.
Was unterscheidet das Besuchervisum vom Passeport Talent?
Der Besucherstatus beruht auf finanzieller Unabhängigkeit, verbietet berufliche Tätigkeit und bringt eine Karte für ein Jahr, die jährlich verlängert wird, ohne mehrjährige Option. Der Passeport Talent beruht auf Qualifikation, Gehalt oder Investition, erlaubt Arbeit und bringt eine Karte für bis zu vier Jahre – im Profil „qualifizierter Arbeitnehmer“ liegt die Gehaltsschwelle bei 39.582 € brutto im Jahr.
Was kostet das Besuchervisum für Frankreich?
Die Konsulargebühr beträgt 99 € (rund 120 $), die Bestätigungsabgabe nach der Ankunft ab 1. Mai 2026 300 € (rund 340 $), und die Verlängerung der Aufenthaltskarte kostet 350 € (rund 400 $) im Jahr. Neben den staatlichen Zahlungen brauchen Sie eine Versicherung für den gesamten Aufenthalt und ein Einkommen von rund 19.900 $ im Jahr je Antragsteller.
Welche Unterlagen braucht man für das Besuchervisum für Frankreich?
Ein Pass, die Antragsbestätigung von France-Visas, Einkommensnachweise für 6–12 Monate, eine Versicherung für den gesamten Aufenthalt, ein Unterkunftsnachweis, eine Verpflichtung, in Frankreich nicht zu arbeiten, und ein polizeiliches Führungszeugnis. Unterlagen, die nicht auf Französisch sind, übersetzt ein beeidigter Übersetzer.
Welche Steuern zahlt ein Inhaber des Besuchervisums in Frankreich?
Meist wird er in Frankreich steuerlich ansässig und zahlt Einkommensteuer nach einer progressiven Skala auf das weltweite Einkommen sowie pauschal 31,4 % einschließlich Sozialabgaben auf Kapitalerträge. Bei geringem Erwerbseinkommen und hohen Kapitalerträgen kommt ein Krankenversicherungsbeitrag von bis zu 6,5 % hinzu.

Leistungen

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