Steuern in Thailand
Ein Leitfaden zu Steuern für Privatpersonen und Unternehmen in Thailand: Sätze, Ansässigkeitsregel und Sozialbeiträge.

Als steuerlich ansässig in Thailand gelten Sie, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr 180 Tage oder mehr im Land aufgehalten haben.
Steuersätze in Thailand 2026: der Überblick
Thailand besteuert Privatpersonen nach einer Skala bis 35 %, ausländische Einkünfte eines Ansässigen aber nur, wenn das Geld ins Land gebracht wird. Hier alle wichtigen Steuern in einer Tabelle.
| Steuer | Satz | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 0–35 % nach Skala | Ansässige und Nichtansässige auf thailändische Einkünfte |
| Ausländische Einkünfte eines Ansässigen | dieselbe Skala bei Überweisung ins Land | Ansässige, wenn ab 2024 erzielt |
| Sozialversicherung | 5 % des Gehalts, höchstens 875 Baht im Monat, etwa 26 $ | Angestellte, der Arbeitgeber zahlt dasselbe |
| Körperschaftsteuer | 20 %, kleine Unternehmen 0 % und 15 % auf einen Teil des Gewinns | thailändische Unternehmen |
| Dividenden | 10 % Quellensteuer | Gesellschafter |
| Bankzinsen | 15 % Quellensteuer | Sparer |
| Mehrwertsteuer | 7 % bis 30. September 2027 | Unternehmen mit Umsatz ab 1,8 Millionen Baht im Jahr, etwa 54.000 $ |
| Grund- und Gebäudesteuer | 0,02 % bis 3 % | Immobilieneigentümer |
| Verkauf einer Immobilie | 3,3 % besondere Geschäftssteuer oder 0,5 % Stempelsteuer plus Einkommensteuer | der Verkäufer |
| Erbschaft | 5 % oder 10 % auf den Betrag über 100 Millionen Baht, etwa 3 Millionen $ | Erben |
| Krypto | 0 % auf zugelassenen thailändischen Plattformen bis Ende 2029 | Privatpersonen |
Dollarbeträge zu etwa 33,7 Baht je Dollar, aufgerundet.
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Steuerliche Ansässigkeit
Ansässig sind Personen, die in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) 180 Tage oder mehr in Thailand leben.
Ansässige und Nichtansässige zahlen Steuer auf Einkünfte aus thailändischen Quellen, unabhängig davon, wo die Zahlung eingeht. Ansässige zahlen außerdem Steuer auf ausländische Einkünfte, wenn sie diese nach Thailand bringen.
Steuerliche Ansässigkeit in Thailand: 180 Tage, so erhalten Sie sie
Thailand setzt eine niedrigere Schwelle als üblich: 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr. Andere Gründe gibt es nicht, es zählen nur die Tage. Ein Winter von November bis März fällt nicht ganz in ein Jahr, er teilt sich auf zwei auf.
Ein Ansässiger zahlt progressive Steuer auf thailändische Einkünfte und auf ausländische Einkünfte, wenn er sie nach Thailand bringt. Ab 2024 erzielte ausländische Einkünfte werden beim Überweisen nach Thailand besteuert, in jedem Jahr. Ein Nichtansässiger zahlt nur auf thailändische Einkünfte. Den Status bestätigt die thailändische Steuerverwaltung.
Das Gesetz hindert Sie nicht daran, den Status selbst zu bestätigen. Doch Fehler kosten mehr: Wer im Ausland verdientes Gehalt oder Dividenden auf eine thailändische Karte überweist, macht sie zu steuerpflichtigem Einkommen. Die Begleitung durch Murblz nimmt Ihnen diese Risiken ab: Wir zählen die Tage, planen die Überweisungen und beschaffen die Bescheinigung. Wir garantieren professionelle Arbeit und einen transparenten Ablauf und in den meisten Fällen ein Ergebnis beim ersten Antrag.
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Rechner für die steuerliche Ansässigkeit für Thailand
Geben Sie Ihre Reisedaten ein: Der Rechner zeigt für Thailand, ob Sie heute und zum Jahresende steuerlich ansässig sind und wie viele Tage bis zur Schwelle bleiben.
Das Zählen nach Daten braucht JavaScript. Unten stehen dieselben Regeln nach Ländern.
Einkommensteuerskala 2026
Die Einkommensteuer für Privatpersonen ist progressiv; jeder Satz gilt nur für seinen Teil des Einkommens nach Abzügen.
| Jahreseinkommen, Baht | Etwa in Dollar | Satz |
|---|---|---|
| bis 150.000 | bis 4.453 $ | 0 % |
| 150.000–300.000 | 4.453–8.905 $ | 5 % |
| 300.000–500.000 | 8.905–14.841 $ | 10 % |
| 500.000–750.000 | 14.841–22.261 $ | 15 % |
| 750.000–1.000.000 | 22.261–29.682 $ | 20 % |
| 1.000.000–2.000.000 | 29.682–59.363 $ | 25 % |
| 2.000.000–5.000.000 | 59.363–148.406 $ | 30 % |
| über 5.000.000 | über 148.406 $ | 35 % |
Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer
Thailändische Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer auf das weltweite Einkommen, ausländische Unternehmen auf Einkommen aus thailändischen Quellen. Der Satz beträgt 20 %. Die Mehrwertsteuer beträgt 7 %: Das Gesetz sieht 10 % vor, doch der Satz wird per Erlass gesenkt, zuletzt bis zum 30. September 2027.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge von 5 % des Gehalts, der Arbeitgeber zahlt ebenso viel.
Die genaue Steuerlast hängt von Ihrer Situation ab. Wir gehen Ihren Fall in einer kostenlosen Beratung durch.
Sozialversicherung: was vom Gehalt abgezogen wird
Seit 1. Januar 2026 werden die Beiträge zum Sozialversicherungsfonds auf ein Gehalt bis 17.500 Baht im Monat statt 15.000 berechnet. Der Beschäftigte zahlt 5 %, also höchstens 875 Baht, etwa 26 $, und der Arbeitgeber zahlt dasselbe.
Die Obergrenze steigt weiter: auf 20.000 Baht ab 2029 und auf 23.000 Baht ab 2032. Ein Ausländer, der bei einem thailändischen Unternehmen angestellt ist, tritt zu denselben Bedingungen wie Thailänder in dieses System ein und wird in einem gewählten Krankenhaus behandelt.
Selbstständige und wer von ausländischen Einkünften lebt, zahlen keine Beiträge, haben aber auch keinen staatlichen Gesundheitsschutz, für ein langfristiges Leben in Thailand braucht es also eine private Versicherung.
Ausländisches Einkommen: die Hauptregel seit 2024
Seit dem 1. Januar 2024 zahlt ein in Thailand Ansässiger Steuer auf jedes ins Land gebrachte ausländische Einkommen, gleich in welchem Jahr es erzielt wurde. Es gibt eine Ausnahme: Vor 2024 erzieltes Einkommen wird bei der Einfuhr nicht besteuert.
| Situation | Thailändische Steuer |
|---|---|
| Vor dem 1. Januar 2024 erzieltes und später eingeführtes Einkommen | keine |
| Ab 2024 erzieltes Einkommen, eingeführt in einem Jahr der Ansässigkeit | nach der Staffel 0–35 % |
| Geld, eingeführt in einem Jahr ohne Ansässigkeit | keine |
| Einkommen, das auf einem Konto im Ausland bleibt | keine |
| Inhaber eines Visums für langfristig Ansässige in einer berechtigten Kategorie | keine |
Die Steuerbehörde bereitet eine Regel vor, die ausländisches Einkommen befreien würde, das im Jahr seiner Erzielung oder im Folgejahr eingeführt wird. 2026 ist sie nicht veröffentlicht und kein Gesetz, man kann sich also nicht darauf verlassen: Überweisungen werden nach den geltenden Regeln besteuert.
Wurde auf dieses Einkommen bereits in einem anderen Land Steuer gezahlt, erlaubt ein Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnung in Thailand.
Ansässige und nicht Ansässige
| Ansässiger | Nicht Ansässiger | |
|---|---|---|
| Wie es bestimmt wird | 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr | weniger als 180 Tage |
| Thailändisches Einkommen | nach der Staffel 0–35 % | nach der Staffel 0–35 % |
| Ins Land gebrachtes ausländisches Einkommen | besteuert, wenn ab 2024 erzielt | nicht besteuert |
| Ansässigkeitsbescheinigung für Abkommen | wird ausgestellt | wird nicht ausgestellt |
Der Status wird jedes Kalenderjahr neu bestimmt, daher plant man große Überweisungen am besten für ein Jahr, in dem Sie weniger als 180 Tage in Thailand verbringen.
Das Visum für langfristig Ansässige: Steuervorteile
Das Visum für langfristig Ansässige wird für 10 Jahre erteilt und gibt Steuervorteile je nach Kategorie.
- Wohlhabende Weltbürger, wohlhabende Rentner und Fachkräfte im Fernbetrieb zahlen keine thailändische Steuer auf ausländisches Einkommen, auch wenn sie es ins Land bringen.
- Hochqualifizierte Fachkräfte, die für genehmigte Unternehmen arbeiten, zahlen pauschal 17 % auf thailändisches Gehalt statt der Staffel bis 35 %. Der Arbeitgeber behält die Steuer ein, eine Erstattung ist dabei nicht möglich.
Für eine Person mit großen passiven Einkünften im Ausland ist dieses Visum oft besser als jede Steuerstruktur: Geld kann steuerfrei ins Land gebracht werden.
Kapitalerträge in Thailand
| Einkommen | Steuer |
|---|---|
| Dividenden thailändischer Unternehmen | 10 % einbehalten, kann als abgegolten gelten |
| Zinsen auf Einlagen bei thailändischen Banken | 15 % einbehalten |
| Gewinne aus Aktien, die an der thailändischen Börse verkauft werden | nicht besteuert |
| Mieten aus Immobilien in Thailand | nach der Staffel 0–35 % |
Ein Ansässiger kann thailändische Dividenden aus der Steuererklärung herauslassen und die einbehaltenen 10 % als abgegolten behandeln. Ist sein Gesamtsatz nach der Staffel niedriger, lohnt es sich, sie aufzunehmen und die Differenz zurückzufordern.
Körperschaftsteuer und Dividenden
Ein thailändisches Unternehmen zahlt 20 % auf den Gewinn. Kleine Unternehmen mit eingezahltem Kapital bis 5 Millionen Baht und Umsatz bis 30 Millionen Baht im Jahr werden entlastet: Die ersten 300.000 Baht Gewinn, etwa 9.000 $, sind steuerfrei, Gewinn bis 3 Millionen Baht wird mit 15 % besteuert, darüber mit 20 %.
An Eigentümer gezahlte Dividenden unterliegen 10 % Quellensteuer. Von der staatlichen Investitionsbehörde geförderte Unternehmen können bis zu 8 Jahre von der Körperschaftsteuer befreit sein, in vorrangigen Branchen länger, doch solche Projekte haben strenge Bedingungen für Investitionen und Einstellungen.
In der Regel darf ein Ausländer in Dienstleistungen und Handel keine Mehrheit an einem thailändischen Unternehmen halten: Dafür braucht es eine Lizenz für ausländische Unternehmen oder eine Förderung durch die Investitionsbehörde, die Struktur wird also vor der Gründung geplant.
Mehrwertsteuer: 7 % bis 30. September 2027
Der gesetzliche Mehrwertsteuersatz beträgt 10 %, doch die Regierung verlängert jedes Jahr den ermäßigten Satz von 7 %: Der jüngste königliche Erlass hält ihn bis 30. September 2027. Die 7 % bestehen aus 6,3 % eigentlicher Mehrwertsteuer und 0,7 % örtlicher Steuer.
Unternehmen und Einzelunternehmer mit Umsatz ab 1,8 Millionen Baht im Jahr, etwa 54.000 $, müssen sich zur Mehrwertsteuer anmelden. Banken, Versicherer und Immobilienverkäufe zahlen statt der Mehrwertsteuer 3,3 % besondere Geschäftssteuer.
Immobilien: Kauf, Besitz, Verkauf
Ein Ausländer kann eine Eigentumswohnung besitzen, wenn der Ausländeranteil im Gebäude 49 % nicht übersteigt. Land können Ausländer nicht besitzen, daher werden Häuser meist über eine langfristige Pacht des Grundstücks gehalten.
- Kauf und Verkauf. Eine Registrierungsgebühr von 2 % des Schätzwerts; bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren eine besondere Gewerbesteuer von 3,3 %, danach eine Stempelsteuer von 0,5 %. Vom Verkäufer wird Einkommensteuer einbehalten, berechnet auf den Schätzwert.
- Besitz. Ab 2026 wird die Grund- und Gebäudesteuer zu vollen Sätzen erhoben, ohne die früheren Rabatte.
| Art der Immobilie | Jahressatz |
|---|---|
| Hauptwohnsitz des Eigentümers | befreit bis 50 Millionen Baht (etwa 1.484.058 $), darüber ab 0,02 % |
| Andere Wohnungen, auch vermietete | 0,02 % bis 0,1 % |
| Gewerbeimmobilien | 0,3 % bis 0,7 % |
| Unbebautes Land | ab 0,3 %, steigt alle 3 Jahre ohne Nutzung, bis 3 % |
Krypto und Veräußerungsgewinne
Vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 sind Gewinne einer Privatperson aus dem Verkauf von Krypto über thailändische Plattformen mit Zulassung der Wertpapieraufsicht steuerfrei. Geschäfte an ausländischen Börsen fallen nicht darunter: Ihre Gewinne werden nach der Skala besteuert, bei einem Ansässigen dann, wenn das Geld nach Thailand gebracht wird.
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien an der thailändischen Börse sind steuerfrei, Gewinne aus Immobilien werden über einen Einbehalt bei der Eintragung des Verkaufs besteuert. Mehr zu Krypto in unserem Beitrag zur Kryptosteuer in Thailand.
Ein Rechenbeispiel
Ein Ansässiger mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 1,2 Millionen Baht im Jahr (etwa 35.618 $) nach Abzügen. Die ersten 150.000 Baht sind steuerfrei, die nächsten 150.000 werden mit 5 % besteuert, also 7.500, 200.000 mit 10 % ergeben 20.000, 250.000 mit 15 % ergeben 37.500, 250.000 mit 20 % ergeben 50.000, und die letzten 200.000 mit 25 % ergeben 50.000. Zusammen sind das 165.000 Baht (etwa 4.898 $) oder rund 14 % des Einkommens.
Lebt dieselbe Person von Ersparnissen aus der Zeit vor 2024 oder hält sie ihr Einkommen auf einem Konto im Ausland, fällt gar keine thailändische Steuer an. Deshalb ist die Art, wie Geld eingeführt wird, wichtiger als die Staffel selbst.
Doppelbesteuerungsabkommen
Thailand hat rund 61 geltende Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland (Abkommen vom 10. Juli 1967) und mit Russland, in Kraft seit 2009. Abkommen senken die Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren und erlauben, im anderen Land gezahlte Steuer anzurechnen.
Für die Anwendung eines Abkommens braucht es eine thailändische Ansässigkeitsbescheinigung: Die Steuerbehörde stellt sie nur einem Ansässigen aus, der im Kalenderjahr 180 Tage oder mehr im Land verbracht hat. In Deutschland endet die unbeschränkte Steuerpflicht erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt aufgegeben sind.
Steuererklärung und Fristen
Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Erklärung für das Vorjahr ist bis zum 31. März fällig, online etwa eine Woche später. Für die Erklärung braucht ein Ausländer eine thailändische Steueridentifikationsnummer, die die Steuerbehörde auf Grundlage des Reisepasses vergibt. Arbeitgeber behalten die Steuer monatlich vom Gehalt ein. Die thailändische Steuerbehörde stellt Ansässigkeitsbescheinigungen für Banken und Steuerbehörden im Ausland aus.
Häufige Fehler
- Neues Einkommen ohne Nachverfolgung einführen. Wer ausländisches Gehalt oder Dividenden auf eine thailändische Karte überweist, macht sie zu steuerpflichtigem Einkommen.
- Altes und neues Geld mischen. Ersparnisse aus der Zeit vor 2024 werden nicht besteuert, das lässt sich aber leichter nachweisen, wenn sie auf einem getrennten Konto liegen.
- Sich auf die geplante Befreiung verlassen. Bis die Regel veröffentlicht ist, werden Überweisungen nach den geltenden Regeln besteuert.
- Keine Erklärung abgeben. Ein Ansässiger, der steuerpflichtiges Einkommen eingeführt hat, muss es melden, auch wenn die Steuer nach einem Abkommen angerechnet wird.
Wie wir helfen
Wir zählen die Tage nach dem Kalenderjahr, planen die Einfuhr von Geld so, dass Sie nicht zu viel zahlen, wählen ein Visum für langfristig Ansässige, das zu Ihrem Einkommen passt, und begleiten den Kauf von Eigentumswohnungen. Wir beschaffen eine Steuernummer und eine Ansässigkeitsbescheinigung und wenden Doppelbesteuerungsabkommen an.
Mehr zu Langzeitvisa auf den Seiten Aufenthalt in Thailand und Visum für Fernarbeit in Thailand.
Besonderheiten des thailändischen Steuersystems
Eine einfache Ansässigkeitsregel
Ansässig wird man nach 180 Tagen oder mehr im Land in einem Kalenderjahr. Andere Kriterien gibt es nicht; es zählen nur die Tage.
Alte Ersparnisse steuerfrei
Vor dem 1. Januar 2024 erzieltes Einkommen kann jederzeit steuerfrei nach Thailand gebracht werden.
Moderate Mehrwert- und Körperschaftsteuer
Der Mehrwertsteuersatz von 7 % wurde bis zum 30. September 2027 verlängert, die Körperschaftsteuer beträgt 20 %.
Häufige Fragen
Wer gilt in Thailand als steuerlich ansässig?
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Thailand?
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Thailand?
Wird ausländisches Einkommen in Thailand besteuert?
Gilt die Befreiung für Einkommen, das im selben oder im Folgejahr eingeführt wird?
Welche Steuervorteile gibt das Visum für langfristig Ansässige?
Wie hoch ist die Steuer auf Dividenden thailändischer Unternehmen?
Wie viel Steuer zahlt ein Wohnungseigentümer?
Wann ist die Steuererklärung fällig?
Wie hoch ist die Sozialversicherung in Thailand 2026?
Wird Krypto in Thailand besteuert?
Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen hat Thailand?
Leistungen
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