Firma im Ausland gründen und in Deutschland leben: wo 2026 die Steuer anfällt
Eine von Deutschland aus geleitete Firma zahlt deutsche Körperschaftsteuer, wo immer sie eingetragen ist. Wie Ort der Geschäftsleitung, die 15-Prozent-Grenze und Dividenden für in Deutschland Ansässige wirken und wie eine Firma im Ausland mit einem Umzug zusammenpasst.
Kurz gesagt
- Eine Firma zahlt in Deutschland Körperschaftsteuer, wenn sie von Deutschland aus geleitet wird, egal wo sie eingetragen ist.
- Beherrschen Sie eine ausländische Firma und werden ihre passiven Einkünfte mit weniger als 15 % besteuert, werden diese Einkünfte jedes Jahr Ihrem Einkommen in Deutschland hinzugerechnet.
- Eine Firma in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum mit eigenen Räumen und eigenem Personal behält die Einkünfte aus dieser Tätigkeit in ihrem Land.
- Dividenden einer ausländischen Firma werden in Deutschland mit 25 % plus Solidaritätszuschlag besteuert, auf Antrag im Teileinkünfteverfahren.
- Der klarste Weg ist eine Firma, die dort geleitet wird, wo sie eingetragen ist, oder ein Umzug Ihres steuerlichen Wohnsitzes zusammen mit der Firma.
Ausführlich
Wo eine ausländische Firma Steuern zahlt
Eine Kapitalgesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland liegt. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung: der Ort, an dem der Geschäftsführer die wesentlichen Entscheidungen trifft. Eine Firma, die in Dubai, auf Zypern oder in Estland eingetragen ist und deren einziger Geschäftsführer sie aus dem Homeoffice in Deutschland leitet, wird also von Deutschland aus geleitet, und ihr gesamter Gewinn unterliegt der deutschen Körperschaftsteuer. Eine in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründete Firma, auch in einer Freizone, bleibt zugleich in den Emiraten steuerlich ansässig und wird dann in beiden Ländern besteuert; ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Emiraten gibt es derzeit nicht.
Der deutsche Körperschaftsteuersatz beträgt bis 2027 15 %, danach sinkt er jedes Jahr um 1 Punkt auf 10 % ab 2032; dazu kommen Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer der Gemeinde. Die Stätte der Geschäftsleitung gilt zugleich als Betriebsstätte, der dort erzielte Gewinn wird also in Deutschland besteuert.
Die Regel für beherrschte ausländische Firmen
Halten Sie allein oder zusammen mit nahestehenden Personen mehr als die Hälfte der Stimmrechte, des Kapitals oder der Gewinnansprüche einer ausländischen Firma, schaut das deutsche Recht auf die Art ihrer Einkünfte. Passive Einkünfte, die im Ausland mit weniger als 15 % besteuert werden, werden Ihrem Einkommen in Deutschland jedes Jahr im Verhältnis Ihrer Beteiligung hinzugerechnet, ob die Firma eine Dividende zahlt oder nicht. Halten Sie die Anteile im Privatvermögen, gelten diese Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit Ihrem persönlichen progressiven Steuersatz besteuert: Der Abgeltungsteuersatz von 25 % und das Teileinkünfteverfahren gelten dafür nicht. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind es nur, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen gehören.
Aktive Einkünfte bleiben bei der Firma: Land- und Forstwirtschaft, Herstellung, Bank- und Versicherungsgeschäft mit echtem Betrieb sowie Handel und Dienstleistungen, die die Firma selbst erbringt. Handel und Dienstleistungen mit Ihnen oder mit nahestehenden Personen in Deutschland gelten nur dann als aktiv, wenn die Firma sie mit eigenem Geschäftsbetrieb ohne Ihre Mitwirkung abwickelt.

Maßgeblich ist die tatsächliche Steuerbelastung. In den Vereinigten Arabischen Emiraten beträgt die Körperschaftsteuer zum Beispiel 9 % auf Gewinne über 375.000 Dirham, etwa 102.100 $, und liegt damit unter der 15-Prozent-Grenze, sodass passive Einkünfte einer von Deutschland aus beherrschten Firma dem Einkommen des Inhabers in Deutschland hinzugerechnet werden.
Eine Firma mit echter Substanz in der Europäischen Union
Für eine Firma mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums hat die Regel einen klaren Ausweg: Einkünfte aus einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in diesem Land bleiben dort. Die Firma nutzt eigene Räume und eigene Ausstattung in diesem Land, und qualifiziertes Personal erledigt die Arbeit selbständig und eigenverantwortlich. Außerdem tauscht das Land Steuerinformationen mit Deutschland aus.

Eine Firma auf Zypern, auf Malta oder in Estland mit einem Büro vor Ort und eigenem Team behält also die Einkünfte aus dieser Tätigkeit in ihrem Land. Die Substanz wird von Anfang an geplant: ein Büro, Mitarbeiter und ein Geschäftsführer, der vor Ort entscheidet.
Wir helfen Ihnen, eine Firma im Ausland richtig aufzusetzen
Eine Firma im Ausland funktioniert am besten mit einem Plan: Land, Geschäftsführer, Büro und Personal und bei einem Umzug der Aufenthaltstitel. Wir wählen ein Land für Ihr Geschäft, gründen die Firma, eröffnen die Konten und kümmern uns um den Aufenthalt für Sie und Ihre Familie.
Details und Kosten bespricht ein Berater im Chat: Alles hängt vom Land, vom Geschäft und von Ihren Plänen ab.
Dividenden einer ausländischen Firma
Zahlt Ihnen die Firma eine Dividende, besteuert Deutschland sie mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % auf Kapitalerträge plus Solidaritätszuschlag, und die ausländische Quellensteuer wird angerechnet. Halten Sie mindestens 25 % oder mindestens 1 % und arbeiten Sie für die Firma mit maßgeblichem Einfluss auf ihr Geschäft, können Sie das Teileinkünfteverfahren beantragen: 60 % der Dividende werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, und 60 % der damit verbundenen Kosten sind abziehbar. Der Antrag gilt für 5 Jahre.
Eine Firma im Ausland zusammen mit einem Umzug
Am einfachsten ist eine Struktur, bei der Firma und Geschäftsführer im selben Land sind. Verlegen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz dorthin, zieht die Geschäftsleitung mit Ihnen um, und der Gewinn der Firma wird in diesem Land besteuert. Die Schritte beim Wegzug stehen in unserer Checkliste zum Auswandern aus Deutschland. Beim Wegzug aus Deutschland gilt für Anteile ab 1 % die Wegzugsbesteuerung, und wird die Geschäftsleitung einer Firma aus Deutschland verlegt, gilt ihr Vermögen nach § 12 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes als veräußert; ein Berater plant den Umzug rechtzeitig.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gehören Firma und Aufenthaltsvisum zusammen: mehr unter Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Weitere Länder und ihre Regeln finden Sie in unserem Ratgeber Wo man 2026 eine Firma gründet und in unserer Übersicht der Steuern nach Ländern.
Häufige Fragen
Kann ich eine Firma im Ausland gründen und in Deutschland arbeiten?
Kann der Geschäftsführer einer Firma im Ausland leben?
Muss ich eine Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland versteuern?
Kann ich eine Firma in Dubai ohne Wohnsitz gründen?
In welchem Land der Europäischen Union sollte man eine Firma gründen?
Wo zahlt eine Firma im Ausland Steuern?
Kann ich ein Einzelunternehmen in Deutschland mit Wohnsitz im Ausland behalten?
Sie möchten das nicht allein klären?
Wir begleiten den gesamten Prozess von Anfang bis Ende: wir prüfen Ihre Unterlagen, wählen ein Programm für Ihre Situation und nennen ehrliche Fristen und Kosten. Stellen Sie Ihre Frage im Chat – die kostenlose Beratung beginnt gleich hier. Die rechtliche Vertretung vor Behörden und Gerichten übernehmen Murblz-Spezialisten gemeinsam mit lokal zugelassenen Partnern.
Der Murblz-Berater antwortet sofort im Chat auf dieser Seite. Schildern Sie Ihre Situation, wir klären sie gemeinsam.
Kostenlose BeratungOder schreiben Sie uns auf Telegram →