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Nachrichtenüberblick zur Relokation: Visa und Einwanderung weltweit

5 Min. Lesezeit · ·

Südafrika: weitere Entlastung für Antragsteller im Bearbeitungsstau

Ausländer, deren Anträge auf Langzeitvisa 2024 noch offen waren, erhalten eine weitere vorübergehende Verlängerung ihres Status bis zum 31. Dezember 2024. Die Erleichterung gilt nicht für Inhaber von Kurzzeitvisa für 90 Tage oder weniger: Sie müssen Südafrika binnen 90 Kalendertagen nach Ablauf ihres ursprünglichen Kurzzeitvisums verlassen.

Guyana: Inhaber von Arbeitserlaubnissen brauchen jetzt ein gültiges Visum für die Einreise

Die Einwanderungsbehörden Guyanas verlangen jetzt von Inhabern einer gültigen guyanischen Arbeitserlaubnis zusätzlich ein gültiges elektronisches Visum bei Ankunft (EVOA), um während der genehmigten Beschäftigungsdauer aus- und wieder einzureisen. Für eine Arbeitserlaubnis in Guyana müssen visumpflichtige Staatsangehörige zuerst mit einem EVOA einreisen und die Erlaubnis dann vor Ort beantragen.

Bisher erlaubte die Arbeitserlaubnis allein die Aus- und Einreise ohne gültiges EVOA.

Dänemark: Behörden aktualisieren die „Positivlisten“ der Berufe mit Anspruch auf Aufenthalt

Die zweimal jährlich aktualisierten „Positivlisten“ legen Dänemarks Mangelberufe fest. Eine Qualifikation auf der Liste gibt Anspruch auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Am 1. Juli 2024 hat die dänische Behörde für internationale Anwerbung und Integration die Positivlisten für Akademiker und Fachkräfte erneuert.

Die Liste für Hochschulabsolventen umfasst jetzt Bauleiter, Projektleiter der Informationstechnik, Elektroingenieure, Datenanalysten, Programmierer und Systementwickler.

Auf die Liste für „Fachkräfte“ kamen Produktionsleiter und -techniker, Fachleute für technische Unterstützung und Webmaster.

Slowakei: Behörden vereinfachen die Beschäftigung von Ausländern

Ab dem 15. Juli 2024 verkürzt die Slowakei die Bearbeitungszeit für Anträge auf Arbeitserlaubnis auf etwa 30–60 Tage statt bisher 70–135 Tage. Ausländer, die einen Antrag gestellt haben, dürfen zudem arbeiten, während die Behörden ihren Fall prüfen.

Luxemburg: neue Regeln für die Blaue Karte der Europäischen Union treten in Kraft

Seit dem 1. Juli 2024 gelten in Luxemburg erleichterte Anforderungen für die Blaue Karte der Europäischen Union.

Die wichtigsten Änderungen:

  • gelockerte Anforderungen an die Berufserfahrung;
  • neue Regeln für den Wechsel von Arbeitgeber und Tätigkeitsbereich;
  • eine kürzere Mindestlaufzeit des verpflichtenden Arbeitsvertrags und eine niedrigere Mindestgehaltsschwelle.

Neuseeland: Kinder internationaler Studierender erhalten kostenlose Schulplätze

Kinder internationaler Studierender in Bachelorprogrammen gelten jetzt als inländische Schüler. Damit können sie ein Studentenvisum für Angehörige beantragen und sind von Schulgebühren befreit.

Australien: Regierung erhöht Gebühren für die meisten Visakategorien

Ab dem 1. Juli 2024 hat die australische Regierung die Antragsgebühren für die meisten Visaarten erhöht, darunter: das Temporary Skill Shortage Visa (Subclass 482); das Skilled Employer Sponsored Regional Visa (Subclass 494); das Temporary Work (Short Stay Specialist) Visa (Subclass 400); das Training Visa (Subclass 407); das Employer Nomination Scheme Visa (Subclass 186); und das Global Talent Visa (Subclass 858).

Auch die Gebühr für den Antrag auf die australische Staatsbürgerschaft ist gestiegen.

Ungarn: Behörden starten das „Goldene Visum“ neu

Ab dem 1. Juli 2024 ist das Programm für das Goldene Visum wieder in Betrieb. Investoren haben drei Wege:

  • Kauf einer Wohnimmobilie;
  • Investition in örtliche Immobilienfonds;
  • Spende an eine Hochschule.

Ecuador: Behörden starten ein Online-Visumsystem

Ecuadors Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und menschliche Mobilität hat ein elektronisches Visumsystem (eVISAS) eingeführt, das Ausländern die Einreise erleichtern soll. Wer Ecuador für Tourismus, Investitionen oder Familienbesuche bereisen will, kann ein Visum jetzt online beantragen, ohne Gang zum Konsulat.

Obwohl das System bereits läuft, stoßen Nutzer beim Antrag auf zahlreiche technische Probleme.

Singapur: Behörden lockern die Regeln für Inhaber eines Student Pass

Inhaber eines Student Pass können jetzt den unbefristeten Aufenthalt in Singapur beantragen, wenn sie mindestens eine nationale Prüfung bestanden haben – etwa die Primary School Leaving Examination oder die Prüfungen für die Zertifikate der Stufen „N“, „O“ oder „A“ – oder im Integrated Programme eingeschrieben sind, unabhängig davon, wie viele Jahre sie in Singapur gelernt haben.

Bisher mussten Inhaber eines Student Pass mindestens zwei Jahre warten, bevor sie den unbefristeten Aufenthalt beantragen konnten.

Costa Rica: Behörden ändern das Einwanderungsrecht

Die wichtigsten Änderungen:

  • Einreise ohne Konsularvisum für Inhaber einer genehmigten befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • die Möglichkeit, den Aufenthalt aus dem Ausland zu beantragen;
  • die Möglichkeit, eine Verlängerung von Visum oder Aufenthalt nach Ende der genehmigten Aufenthaltsdauer in Costa Rica zu beantragen;
  • längere Gültigkeit von Geburtsurkunden;
  • vereinfachte Anforderungen an biometrische Daten.

Frankreich: Behörden vereinfachen die Verlängerung der Antragsbescheinigung

Ab dem 15. Juli gilt in Frankreich ein überarbeitetes Verfahren zur Verlängerung von Aufenthaltstiteln, mit dem Ausländer die Verlängerung ihrer Bescheinigung über den Aufenthaltsantrag online beantragen können.

Die Bescheinigung gibt ihren Inhabern während der Prüfung des Antrags dieselben Rechte und Vorteile wie Inhabern eines Aufenthaltstitels. Sie gilt vier bis sechs Monate, doch Anträge werden in dieser Zeit manchmal nicht bearbeitet.

Peru: Verzögerungen bei der Ausstellung von Ausweisen für Ausländer

Wegen hoher Nachfrage und fehlenden Druckmaterials verzögert die Nationale Superintendenz für Migration die Ausstellung peruanischer Ausweise für Ausländer um drei Wochen oder mehr.

Peruanische Ausweise werden normalerweise binnen einer Woche nach Genehmigung eines Antrags ausgestellt.

Antragsteller können Reisebeschränkungen unterliegen, da sie eine Sondergenehmigung brauchen, um Peru während der Bearbeitung ihrer Einwanderungsanträge und bis zur Ausstellung ihres Ausweises zu verlassen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Visum abläuft, während mein Antrag läuft?
Haben Sie rechtzeitig beantragt, behandeln viele Länder Ihren Status bis zur Entscheidung als verlängert, und bei großen Rückständen kündigen die Behörden manchmal eine pauschale vorübergehende Verlängerung für alle in der Warteschlange an. Diese Erleichterungen gelten meist nicht für Kurzaufenthalte von 90 Tagen oder weniger, bei denen eine fristgerechte Ausreise weiter erwartet wird. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land und ändern sich oft, prüfen Sie also vor Ablauf Ihres Visums die Website der Einwanderungsbehörde und führen Sie den Antragsnachweis an der Grenze mit.
Wie erhält man eine dänische Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten?
Der Hauptweg ist ein Jobangebot eines dänischen Arbeitgebers in einem der Arbeitsprogramme, und eines davon beruht auf den Positivlisten der Mangelberufe. Steht Ihre Stelle auf der Liste, können Sie in einem vereinfachten Verfahren ohne Arbeitsmarktprüfung beantragen. Dänemark überarbeitet diese Listen einige Male im Jahr, und die Fachleute von Murblz prüfen die aktuelle Fassung für Ihren Fall direkt vor dem Antrag.
Was ist eine Positivliste der Berufe?
Eine amtliche Liste der Berufe, an denen es einem Land mangelt, für die Arbeitserlaubnisse schneller und mit geringeren Anforderungen an den Arbeitgeber erteilt werden. Die Listen werden regelmäßig erneuert, und ein Beruf kann herausfallen, wenn der Mangel nachlässt. Lesen Sie den Eintrag vollständig, nicht nur die Berufsbezeichnung: Das nötige Abschlussniveau und das Mindestgehalt hängen meist an jeder gelisteten Stelle.
Brauche ich mit Arbeitserlaubnis noch ein Visum?
Arbeitserlaubnis und Einreisevisum sind zwei verschiedene Dokumente, und das eine ersetzt nicht immer das andere. Manche Länder verlangen zusätzlich zur Erlaubnis ein gültiges Arbeitsvisum für die Ein- oder Wiedereinreise, und die Reihenfolge kann streng sein: zuerst mit dem Visum einreisen, dann die Erlaubnis vor Ort beantragen. Klären Sie vor einer Ausreise, ob Ihre Unterlagen die Rückkehr erlauben, sonst sitzen Sie mit einer gültigen, aber nutzlosen Erlaubnis im Ausland fest.

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